19.04.2017 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Diese Versicherungen lassen sich von der Steuer absetzen!

Wenn Sie gute Versicherungen abschließen, können Sie nicht nur ruhiger schlafen, sondern auch noch Geld vom Staat zurückkriegen. Es ist nämlich möglich, die Beiträge für viele Versicherungen in der Steuererklärung einzutragen und so von der Steuer abzusetzen. Welche das genau sind, wie Sie diese absetzen können und an welcher Stelle in der Steuererklärung sie einzutragen sind, lesen Sie hier!

Diese Versicherungen gelten als Vorsorgeaufwendungen

Viele Versicherungen lassen sich in der Steuererklärung im Bereich “Vorsorgeaufwand” eintragen und sind zumindest teilweise steuerlich absetzbar:

  • Die Beiträge für die Basisrente – auch Rürup-Rente genannt – lassen sich zu einem großen Teil als Vorsorgeaufwendungen absetzen (einzutragen in Zeile 8). 2022 können 94 Prozent des Jahresbeitrags geltend gemacht werden. Ab 2023 können die Aufwendungen für die Altersvorsorge zu 100 Prozent abgesetzt werden.
  • Auch das Geld, das Sie in eine Riester-Rente einzahlen, ist unter Umständen bis zu einer Höhe von 2.100 Euro pro Jahr absetzungsfähig (Anlage AV). Dies ist dann der Fall, wenn die Steuerersparnis dabei höher ist als die Zulagen, die der Staat Ihnen als Sparer hinzugibt.
  • Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung können Sie vollständig von der Steuer absetzen (Zeile 11). Dies kann auch ein Selbstständiger tun, sofern er freiwillig und ohne Krankengeldanspruch gesetzlich versichert war (Zeile 16).
  • Von einer privaten Krankenversicherung lässt sich allerdings nur der Teil geltend machen, der den gesetzlichen Basisschutz abdeckt (Zeile 23); darüber hinausgehende Wahlleistungen können berücksichtigt werden, sofern der Höchstbetrag noch nicht erreicht wurde (Zeile 27).
  • Eine Reisekrankenversicherung können wiederum sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte absetzen, sofern der Höchstbetrag noch nicht von der Basisversorgung ausgeschöpft wurde (Zeile 27).
  • Auch die Pflegeversicherung lässt sich steuerlich voll geltend machen, sowohl die gesetzliche (Zeile 13) als auch die private Version (Zeile 24).

Eine Reihe weiterer Versicherungen können Sie unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen eintragen. Dies ist allerdings nur bis zu einem Gesamtbetrag von 1.900 Euro für Angestellte beziehungsweise 2.400 Euro für Selbstständige möglich. Weil diesem Gesamtbetrag bereits die Jahresbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung angerechnet werden, ist es jedoch oft so, dass der Betrag damit bereits ausgeschöpft ist. Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie folgende Versicherungen unter den sonstigen Aufwendungen angeben und zumindest teilweise absetzen:

  • Die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung lassen sich steuerlich absetzen, sofern sie eigenständig und nicht an eine Rürup-Rente gekoppelt ist (Zeile 47)
  • Haftpflichtversicherungen (Zeile 48)
  • Risikolebensversicherung (Zeile 48)
  • Private Unfallversicherung (Zeile 48)
  • Kapitallebensversicherung, sofern diese vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde (Zeile 49)

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Versicherungen für die Arbeitswelt

Andere Versicherungen hingegen hängen eng mit Ihrem Berufsleben zusammen. Als Angestellter können Sie diese als Werbungskosten angeben, während sie für Selbstständige als Betriebsausgaben gelten (EÜR):

  • Eine Berufshaftpflichtversicherung können Selbstständige den Betriebsausgaben anrechnen, wodurch der steuerpflichtige Teil des Gewinns gemindert wird (EÜR Zeile 45). Sind Sie Angestellter, können Sie die Kosten dieser Versicherung in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen (N Zeile 48).
  • Die Kfz-Haftpflicht- sowie Kaskoversicherung können Selbstständige vollständig als Betriebsausgaben angeben, wenn sie das Fahrzeug geschäftlich nutzen (EÜR Zeile 82). Für Angestellte, die das Auto für den Weg zur Arbeit nutzen, gibt es nur die Kilometerpauschale.
  • Von einer Rechtsschutzversicherung lässt sich bei Angestellten lediglich der Teil steuerlich absetzen, der dem Arbeitsrechtsschutz dient (N Zeile 48). Dieser Arbeitsrechtsschutz findet sich jedoch nicht in allen Verträgen.
  • Eine berufliche Unfallversicherung – oder auch Teile einer allgemeinen Unfallversicherung, die Arbeitsunfälle abdecken – können Selbstständige in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geltend machen (EÜR Zeile 55) und Angestellte als Werbungskosten (N Zeile 48).
  • Selbst eine Hausratversicherung lässt sich unter Umständen absetzen – und zwar dann, wenn ein Zimmer in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung als Arbeitszimmer dient. Dann müssen Sie den Flächenanteil des Arbeitszimmers an der gesamten Wohnfläche ermitteln. Diesen Prozentsatz von der Hausratversicherung können Sie dann als Werbungskosten von der Steuer absetzen (N Zeile 44) oder der Betriebskostenrechnung hinzufügen (EÜR Zeile 55), wenn Sie selbstständig sind.

Aber keine Sorge: Bei smartsteuer werden Sie an die Hand genommen und Schritt für Schritt durch die Steuererklärung geführt. Dabei unterstützt Sie smartsteuer mit vielen Hilfen und zahlreichen Steuertipps.

 

Wolfdietrich Peiker

Wolfdietrich Peiker arbeitet in der Online-Redaktion des InsurTech-Startups Getsurance.

Als Versicherungsportal gestartet, hat sich Getsurance auf den wichtigen Bereich der Lebensversicherungen spezialisiert und dazu die erste Online-Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung entwickelt. Gleichzeitig entwickelt das Unternehmen eigene modulare Versicherungsprodukte und informiert vor allem junge Kunden über Versicherungen mit fachlich fundierten Ratgebertexten.

 


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