19.10.2021 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Beim Hausbau Steuern sparen – das müssen Sie wissen

Es ist nach einer Heirat die wohl größte Lebensentscheidung: der Bau eines eigenen Hauses. Kredit, dann Abzahlung über viele Jahre. Da darf nichts schief gehen – und doch kann das Geld oft mal knapp sein. Da sollten Sie alles mitnehmen, was Sie einsparen können. Zum Beispiel Steuern. Wie das beim Hausbau genau geht, was Sie dabei beachten müssen und wie Sie auch später Steuern sparen können, wenn Sie schon länger in Ihrem Haus leben – Sie erfahren es hier im Blog von smartsteuer.

Handwerkerleistungen in und um das Haus

Kommen wir gleich einmal zur schlechten Nachricht: Solange Sie nicht tatsächlich im Haus wohnen, lassen sich die Kosten für die Bauarbeiten leider nicht absetzen. Das Gesetz verlangt einen vorhandenen Haushalt. Aber: In sehr vielen Fällen ist ja noch lange nicht alles fertig, obwohl der Einzug bereits erfolgt ist. Und da gibt es dann doch die Chance, wenigstens einen Teil der Kosten für Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen zu können. Und das sogar jedes Jahr aufs Neue…
Sie brauchen Beispiele? Sie ziehen im September ein und fangen dann erst im Oktober mit dem Ausbau der 2. Etage oder des Dachgeschosses an. Oder Sie lassen das Haus erst nach dem Einzug verputzen. Oder die Kellerräume streichen…

Wie viel lässt sich denn nun absetzen?

Bei diesen Handwerkerleistungen im Haushalt können Sie bis zu einer Rechnungssumme von 6.000 € pro Jahr 20 % absetzen, also maximal 1.200 €. Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Sie brauchen eine richtige Rechnung und dürfen diese nicht mit Bargeld bezahlen, sondern per Überweisung.
  • Absetzbar sind nur die Lohnkosten, die Ausgaben für An- und Abfahrt sowie Maschinenkosten. Ausdrücklich nicht absetzbar sind Materialkosten. Achten Sie deshalb darauf, dass das auf der Rechnung separat aufgeführt wird.
  • Die Arbeiten müssen bei Ihnen zu Hause stattfinden.

Und bevor wir es vergessen: Zusätzlich gibt es noch die haushaltsnahen Dienstleistungen, bei denen sogar bis zu einer Rechnungssumme von 20.000 € wieder 20 % absetzbar sind. Im Zusammenhang mit einem Hausbau wäre da zum Beispiel eine Gärtnerei denkbar. Die darf aber den Garten nicht neu anlegen, sie darf nur an einem bestehenden etwas tun. Wie beim Hausbau selbst. Aber es ist ja durchaus vorstellbar, dass Sie selbst einen Grundstock legen – und die Gärtnerei dann richtig loslegt…
Auch hier braucht es eine richtige Rechnung, die Überweisung und die Trennung von Materialkosten (nicht absetzbar) und den anderen Kosten.  

Gute Planung bringt doppelte oder dreifache Steuerersparnis  

Nun ist es ja so, dass zum Beispiel der Dachausbau schnell mal 20.000 € kosten kann. Sie können davon eigentlich aber nur 6.000 € – und davon 20 % – geltend machen. Aber: Da Sie jedes Jahr Handwerkerleistungen geltend machen können und maßgeblich das Datum der Zahlung ist, gibt es einen Ausweg. Vereinbaren Sie zum Beispiel, dass Sie in zwei Raten zahlen: die erste Rate im Dezember, die zweite im Januar des nächsten Jahres. So können Sie statt 1.200 € sogar 2.400 € von der Steuer absetzen.
Dieses „Prinzip der guten Verteilung“ können Sie weiter fortsetzen: Wenn Sie immer noch „Baustellen“ haben, versuchen Sie – wenn es denn möglich ist – die Bauarbeiten über die Jahre zu strecken. So dass Sie in jedem Jahr die 1.200 € für Handwerkerleistungen und eventuell sogar mehr bei den haushaltsnahen Dienstleistungen (wie zum Beispiel für eine:n Gärtner:in) absetzen können – und nicht nur im ersten Jahr. Getreu dem Motto: Es gibt immer was zu tun…

Energetische Sanierung

Wenn Sie schon zehn Jahre in Ihrem eigenen Haus wohnen, gibt es nochmal steuerliche Anreize für eine energetische Sanierung. Das ist ein sehr weites Feld und reicht von der Wärmedämmung über eine Erneuerung der Heizung und neuen Fenstern bis zu digitalen Steuerungssystemen, etwa für die Heizung (smart home).
Dann sind 20 % der Ausgaben steuerlich absetzbar – über drei Jahre verteilt:

  • im ersten Jahr sind es 7 %
  • im zweiten Jahr ebenfalls 7 %
  • im dritten Jahr dann 6 % der Kosten

Die Obergrenze der steuerlichen Förderung liegt bei 200.000 € Kosten. Also können Sie über drei Jahre maximal 40.000 € absetzen – maximal 14.000 € im ersten, 14.000 € im zweiten und 12.000 € im dritten Jahr.
Ganz wichtig: Haben Sie für die Sanierung ein günstiges KfW-Darlehen aufgenommen oder eine Förderung aus einem staatlichen Förderprogramm, entfällt die Steuerersparnis komplett! Rechnen Sie also vorher aus, was für Sie günstiger wäre.

Was bedeutet das konkret für mich?
Wer ein Haus für sich und seine Familie baut, kann bei den Steuern sparen. Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen können aber erst abgesetzt werden, wenn Sie schon selbst im Haus wohnen. Verteilen Sie die Baumaßnahmen, wenn möglich, über die Jahre. Wer schon mindestens zehn Jahre im eigenen Heim lebt, kann für energetische Sanierungsmaßnahmen noch mal bei der Steuer sparen. 


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