Steuererklärung nach Trennung der Ehegatten

Wenn Sich Ehepaare trennen und die Kommunikation schwierig ist, sind gerade Themen wie die Steuererklärung nicht einfach.
Am liebsten möchte jeder seine Erklärung allein einreichen und sich nicht mehr mit dem anderen beschäftigen. Aber ganz so einfach ist das leider nicht…

Zusammen- und Einzelveranlagung

Ehepaare können grundsätzlich zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung (früher: getrennte Veranlagung) wählen.
Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte beider Ehegatten mit der Splittingtabelle versteuert. Diese Versteuerung ist oft günstiger als die der Einzelveranlagung.
Bei der Einzelveranlagung von Ehegatten werden die Eheleute steuerlich behandelt, als ob sie nicht verheiratet wären. Das Einkommen jedes einzelnen wird mit der Grundtabelle versteuert (siehe Brutto Netto Rechner). Zusätzlich gibt es bei der Einzelveranlagung noch die Möglichkeit die 50%ige Aufteilung der Sonderausgaben/außergewöhnlichen Belastungen zu wählen. Im Gegensatz zu der Einzelveranlagung mit individueller Ermittlung, wo jeder Ehegatte separat behandelt wird. Werden hier die privaten Ausgaben beider Ehegatten zusammengerechnet und dann hälftig auf beide Ermittlungen aufgeteilt.

Wahl der Veranlagungsart bei Trennung der Ehegatten

Bei einer Trennung während des Veranlagungszeitraums gibt es noch die Ehegattenveranlagung (also Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung von Ehegatten). Das heißt, dann kann man noch vom Splittingtarif profitieren und gibt eine Steuererklärung für beide Ehegatten.
Nach dem Jahr der Trennung gibt es kein Wahlrecht mehr zur Ehegattenveranlagung. Dann gibt es nur noch die Einzelveranlagung und jeder Ehegatte gibt für sich seine Steuererklärung ab.
Oft lohnt es sich noch die Steuererklärung mit dem Ex zusammen zu erstellen. Viele Ehepaare haben die Lohnsteuerklassenkombination 3/5. Diese Kombination erfährt ihren steuerlichen Ausgleich über die Steuererklärung. Geben aber beide Partner eine Einzelveranlagung ab, muss der Partner mit der Lohnsteuerklasse 3 nachzahlen und der mit Klasse 5 kriegt eine Erstattung.

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