Unterhalt an Studenten über 25

Ihr Kind studiert (noch) mit über 25 Jahren? Und Sie übernehmen einige oder gar alle Kosten dafür?

Dann können Sie die Kosten steuerlich geltend machen. Diese können unter den außergewöhnlichen Belastungen als Unterhalt erfasst werden. Voraussetzung ist, dass es für das Kind keinen Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag mehr gibt. Das ist bei Kindern über 25 Jahren normalerweise der Fall.
Die Aufwendungen können dann unter »außergewöhnlichen Belastungen in besonderen Fällen« ein Betrag von bis zu 9.000€ im Jahr 2018 angesetzt werden. Die Ausgaben müssen vor dem Finanzamt anhand von Belegen nachweisbar sein.
Hat Ihr Kind eigene Bezüge über 624 €, dann wird der Betrag, der in Ihrer Erklärung in Ansatz gebracht werden kann, reduziert.
Bitte beachten Sie, dass es bei außergewöhnlichen Belastungen eine Besonderheit gibt: damit sich die Kosten auswirken, muss eine »Grenze« überschritten werden, die zumutbare Belastung. Der Betrag richtet sich nach Familienstand und Anzahl der Kinder und ist von Ihrem Einkommen abhängig. Die außergewöhnlichen Belastungen werden erst dann in der Steuererklärung wirksam, wenn die zumutbare Belastung überschritten ist.

Machen Sie es sich einfach:

Berechnen Sie jetzt kostenlos, wie viel Sie vom Finanzamt erstattet bekommen und zahlen Sie erst bei Abgabe.

Jetzt Steuer starten
smartsteuer GmbH hat 4,43 von 5 Sternen 607 Bewertungen auf ProvenExpert.com