Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage

Vermögenswirksamen Leistungen (VL) sind Geldbeträge, die durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer auf bestimmte Anlageformen eingezahlt werden.
Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage unterstützt der Staat einen Vermögensaufbau; also das Sparen der Arbeitnehmer. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt er zu den vermögenswirksamen Leistungen diese Geldzulage. Diese wird über die Einkommensteuererklärung beantragt. Sie fügen die Anlage VL, die Ihr Anbieter Ihnen ausstellt, den Unterlagen für Ihre Einkommensteuererklärung bei.

Wenn sechs Jahre auf die Anlage eingezahlt wurde, und der Vertrag noch ein weiteres Jahr geruht hat, kann nach sieben Jahren der ersparte Betrag ausgezahlt werden.

Vermögenswirksame Leistungen können in folgenden Formen angelegt werden:

• Baufinanzierung,
• Bausparvertrag,
• Bank- oder Aktienfondssparplan.

Die Einzahlung erfolgt immer den Arbeitgeber als Abzug direkt vom Lohn. Einige Arbeitgeber gewähren VL zusätzlich zum Arbeitslohn, andere ziehen die VL vom Lohn ab.

Damit die Arbeitnehmer-Sparzulage gewährt wird müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Anlageformen:

• Baufinanzierung oder Bausparvertrag:
bei Einzelveranlagung unter 17.900€ zu versteuerndes Einkommen (zvE)
bei Zusammenveranlagung unter 35.800€ zvE
=> Sparzulage: 9% der Einzahlung; max. 42,30€ im Jahr

• Aktienfondssparplan:
bei Einzelveranlagung unter 20.000€ zvE
bei Zusammenveranlagung unter 40.000€ zvE
=> Sparzulage: 20% der Einzahlung; max. 80€ im Jahr

Eine gleichzeitige Förderung in beiden Anlageformen ist möglich. Die maximale staatliche Zulage beträgt dann 122,30€.
Einzahlung in die VL, die nicht über den Arbeitgeber direkt gezahlt werden, werden nicht gefördert.

Zu beachten ist, dass die Kapitalerträge, die aus einem der Sparpläne entstehen steuerpflichtig sind. Diese unterliegen in den meisten Fällen der Abgeltungssteuer mit 25%. Die Steuer wird von der Bank abgeführt. Eine Anmeldung in der Einkommensteuer ist nicht zwingend notwendig, kann sich aber lohnen, wenn der persönliche Steuersatz unter 25% liegt.

Machen Sie es sich einfach:

Berechnen Sie jetzt kostenlos, wie viel Sie vom Finanzamt erstattet bekommen und zahlen Sie erst bei Abgabe.

Jetzt Steuer starten
smartsteuer GmbH hat 4,43 von 5 Sternen 607 Bewertungen auf ProvenExpert.com