Wer als Arbeitnehmer nebenbei auch selbstständig tätig ist, kann die dadurch entstehenden Kosten als Betriebsausgaben der Nebentätigkeit abziehen. Im Regelfall muss er dafür über seine einzelnen Kostenpositionen sauber buchführen. […]
Wer als Arbeitnehmer nebenbei auch selbstständig tätig ist, kann die dadurch entstehenden Kosten als Betriebsausgaben der Nebentätigkeit abziehen. Im Regelfall muss er dafür über seine einzelnen Kostenpositionen sauber buchführen. […]