{"id":83851,"date":"2025-11-03T14:14:58","date_gmt":"2025-11-03T12:14:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.smartsteuer.de\/online\/?page_id=83851"},"modified":"2025-11-19T09:35:07","modified_gmt":"2025-11-19T07:35:07","slug":"anlage-n-ausfuellhilfe","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.smartsteuer.de\/online\/ausfuellhilfen\/anlage-n-ausfuellhilfe\/","title":{"rendered":"Anlage N (Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit) \u2013 Ausf\u00fcllhilfe"},"content":{"rendered":"<p>Bei der Anlage N (Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit) der Einkommensteuererkl\u00e4rung handelt es sich um eines der wichtigsten Steuerformulare f\u00fcr Arbeitnehmer.<\/p>\n<p>Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die Formularinhalte der Anlage N vor und zeigen Ihnen, wie Sie die Anlage N richtig ausf\u00fcllen. Zudem gehen wir auf einige wichtige Aspekte ein, auf die Sie dabei unbedingt achten sollten.<\/p>\n<p>Unter geht es auf dieser Seite um die nachfolgenden Themen:<\/p>\n\n<h2>Ausf\u00fcllhilfe zur Anlage &#8222;Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit&#8220;<\/h2>\n<h3>\u00dcberblick der Formularinhalte der Anlage N<\/h3>\n<table class=\"table\">\n<tbody>\n<tr>\n<td><strong>Seite 1<\/strong><\/td>\n<td><strong>Zeilen 5 bis 28 \u2013 Angaben zum Arbeitslohn<\/strong><\/p>\n<p>Hier machen Sie einige grundlegende Angaben zu Ihrem Arbeitslohn, die Sie zum gr\u00f6\u00dften Teil Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen k\u00f6nnen.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Seite 2<\/strong><\/td>\n<td><strong>Zeilen 31 bis 57 \u2013 Werbungskosten<\/strong><\/p>\n<p>Auf Seite 2 der Anlage N machen Sie beruflich verursachte Aufwendungen steuerlich geltend.<\/p>\n<p>Falls Sie hier keine Eintragung vornehmen, wird automatisch ein Pauschbetrag ber\u00fccksichtigt, der unterschiedlich hoch ist \u2013 je nachdem, ob Sie Arbeitnehmer sind oder Sie Versorgungsbez\u00fcge erhalten.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Seite 3<\/strong><\/td>\n<td><strong>Zeilen 61 bis 87 \u2013 Doppelte Haushaltsf\u00fchrung<\/strong><\/p>\n<p>Wenn Sie einen doppelten Haushalt gef\u00fchrt haben, k\u00f6nnen Sie Ihre Anspr\u00fcche hier pr\u00fcfen und Ihre hierdurch entstandenen Aufwendungen in der Anlage N erfassen.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Seite 4<\/strong><\/td>\n<td><strong>Zeilen 91 bis 96 \u2013 Werbungskosten in Sonderf\u00e4llen<\/strong><\/p>\n<p>Auf der letzten Seite der Anlage N geht es um Werbungskosten in Sonderf\u00e4llen wie beispielsweise um Werbungskosten, die in Zusammenhang mit Versorgungsbez\u00fcgen stehen.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h3>Seite 1 (Zeilen 1 bis 4) \u2013 Grundangaben<\/h3>\n<p>Bei den Grundangaben der Anlage N haben Sie Ihren Namen und Ihren Vornamen einzutragen \u2013 au\u00dferdem wird nach Ihrer eTin-Nummer gefragt. Diese k\u00f6nnen Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen.<\/p>\n<h3>Seite 1 (Zeilen 5 bis 28) \u2013 Angaben zum Arbeitslohn<\/h3>\n<p>Zun\u00e4chst werden Sie in Zeile 5 nach Ihrer Steuerklasse gefragt, die in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung angegeben wird. Abh\u00e4ngig von Ihrer Steuerklasse nutzen Sie in diesem Abschnitt eine jeweils andere Spalte. Die rechte Spalte bezieht sich auf die Steuerklasse 6 oder auf eine Urlaubskasse, die linke Spalte hingegen auf die Steuerklassen 1 bis 5.<\/p>\n<p>In den nachfolgenden Zeilen 6 bis 9 werden Sie nach Ihrem Bruttoarbeitslohn, der Lohnsteuer, dem Solidarit\u00e4tszuschlag und der Kirchensteuer gefragt. Alle diese Angaben entnehmen Sie ebenfalls Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Die Betr\u00e4ge auf den Cent genau anzugeben.<\/p>\n<p>Wenn sich Ihre Konfession von derjenigen Ihres Ehegatten oder Ihres Lebenspartners unterscheidet, machen Sie in Zeile 10 die notwendigen Angaben zu dessen Kirchensteuer.<\/p>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Wenn Sie mehrere Lohnsteuerbescheinigungen haben, fassen Sie die jeweiligen Betr\u00e4ge (unter der Steuerklasse 6) zusammen.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 11 bis 16 \u2013 Versorgungsbez\u00fcge<\/strong><\/p>\n<p>Versorgungsbez\u00fcge \u2013 beispielsweise manche Betriebsrenten oder Beamtenpensionen \u2013 sind erkennbar anhand der Lohnbescheinigung und teilweise steuerfrei. Die Angaben in der Anlage N werden daf\u00fcr ben\u00f6tigt, die H\u00f6he des steuerfreien Teils zu berechnen.<\/p>\n<p>Sowohl die Bemessungsgrundlage (Zeile 12) als auch das ma\u00dfgebende Jahr des Versorgungsbeginns (Zeile 13) entnehmen Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Gleiches gilt f\u00fcr die Angabe bei unterj\u00e4hriger Zahlung (Zeile 14) und ggf. Sonderzahlungen und Nachzahlungen (Zeile 15).<\/p>\n<p>Sollten sich Nachzahlungen auf mehrere Jahre beziehen, so werden diese nach der sogenannten \u201eF\u00fcnftel-Regelung\u201c erm\u00e4\u00dfigt besteuert. Die Angabe hierf\u00fcr ist in Zeile 16 zu machen, den entsprechenden Betrag entnehmen Sie ebenfalls Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 17 bis 19 \u2013 Arbeitslohn f\u00fcr mehrere Jahre \/ Entsch\u00e4digungen<\/strong><\/p>\n<p>Wenn Sie Entsch\u00e4digungen (z.B. Abfindungen), Lohnnachzahlungen oder steuerpflichtige Jubil\u00e4umszuwendungen erhalten haben, die mehrere Jahre betreffen, sind diese in den Zeilen 17 bis 20 angeben.<\/p>\n<p>Beachten Sie dabei, dass Sie bei Entsch\u00e4digungen als Nachweis die Vertragsunterlagen vorzeigen m\u00fcssen, aus denen die Art, H\u00f6he und der Zeitpunkt der Zahlung hervorgehen.<\/p>\n<p><strong>Zeile 20 \u2013 Arbeitslohn ohne Steuerabzug<\/strong><\/p>\n<p>Als Arbeitslohn ohne Steuerabzug gelten L\u00f6hne, f\u00fcr die Ihr Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten hat, beispielsweise also von einem ausl\u00e4ndischen Arbeitgeber gezahlte L\u00f6hne.<\/p>\n<p>Diese sind daher im Normalfall auch <em>nicht<\/em> in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung enthalten, m\u00fcssen aber in Zeile 20 angegeben werden.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 21 bis 24 \u2013 Auslandst\u00e4tigkeit<\/strong><\/p>\n<p>Wenn sie als Arbeitnehmer Arbeitslohn aus einer T\u00e4tigkeit im Ausland erhalten haben, geben Sie unter Umst\u00e4nden ein zus\u00e4tzliches Steuerformular zusammen mit Ihrer Steuererkl\u00e4rung ab \u2013 die Anlage N-AUS. Wenn Sie diese Anlage beigef\u00fcgt haben, kennzeichnen Sie dies in Zeile 24 mit einer \u201e1\u201c.<\/p>\n<p>Ob Steuerfreiheit in Deutschland aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens oder \u00fcber den Auslandst\u00e4tigkeitserlass vorliegt, k\u00f6nnen Sie Ihrer Lohnsteuer- oder Gehaltsbescheinigung f\u00fcr den betreffenden Zeitraum entnehmen.<\/p>\n<p>Je nach vorliegendem Fall, tragen Sie hier die in der Anlage N-AUS ermittelten Werte in die Zeilen 21, 22 oder 24 ein.<\/p>\n<p><strong>Zeile 25 \u2013 Grenzg\u00e4nger<\/strong><\/p>\n<p>Ein Grenzg\u00e4nger ist eine Person, die im Ausland arbeitet, jedoch einen Wohnsitz im Inland hat und zu diesem <em>in der Regel t\u00e4glich<\/em> zur\u00fcckkehrt.<\/p>\n<p>Sollte dieser Fall bei Ihnen zutreffen, geben Sie in Zeile 25 Ihr Besch\u00e4ftigungsland und den Arbeitslohn in der ausl\u00e4ndischen W\u00e4hrung an. Zus\u00e4tzlich m\u00fcssen Sie die Anlage N Gre ausf\u00fcllen und sie Ihrer Steuererkl\u00e4rung ebenfalls beif\u00fcgen.<\/p>\n<p>Wenn Sie Grenzg\u00e4nger sind, Ihr Arbeitsplatz sich in der Schweiz befindet und Ihnen dort Schweizer Abzugsteuer einbehalten worden ist, kann diese angerechnet werden. Die H\u00f6he der einbehaltenen Abzugsteuer (in SFr) geben Sie ebenfalls in der Zeile 25 an.<\/p>\n<p><strong>Zeile 26 \u2013 Aufwandsentsch\u00e4digung \/ Ehrenamtsfreibetrag<\/strong><\/p>\n<p>Der begriff Aufwandsentsch\u00e4digungen bzw. der Ehrenamtsfreibetrag bezieht sich jeweils ausschlie\u00dflich auf nebenberufliche T\u00e4tigkeit, also auf T\u00e4tigkeiten, die weniger als 1\/3 der Zeit einer Vollerwerbst\u00e4tigkeit in Anspruch nehmen. Im Rahmen eines jeweils festgelegten H\u00f6chstbetrags genie\u00dfen Sie hier Steuerfreiheit.<\/p>\n<p>Dieser Betrag liegt bei j\u00e4hrlich 2.400 Euro f\u00fcr Arbeitsverh\u00e4ltnisse bei einer staatlichen Stelle oder einem gemeinn\u00fctzigen Verein als Ausbilder, \u00dcbungsleiter, Erzieher oder Vergleichbarem. Auch f\u00fcr K\u00fcnstler und f\u00fcr Pfleger alter, kranker oder behinderter Menschen gilt dieser Freibetrag.<\/p>\n<p>Ein Freibetrag von j\u00e4hrlich 720 Euro gilt hingegen f\u00fcr ehrenamtliche T\u00e4tigkeiten in einem gemeinn\u00fctzigen Verein oder im mildt\u00e4tigen bzw. kirchlichen Bereich. Beispiele hierf\u00fcr sind unter anderem Vereinsvorst\u00e4nde oder sonstige Helfer in einem Verein.<\/p>\n<p><strong>Zeile 27 \u2013 Lohnersatzleistungen<\/strong><\/p>\n<p>Im Vordruck werden bestimmte Lohnersatzleistungen genannt, die regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber den Arbeitgeber ausbezahlt werden, beispielsweise Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentsch\u00e4digung oder Aufstockungsbetr\u00e4ge nach dem Altersteilzeitgesetz.<\/p>\n<p>Die H\u00f6he der jeweiligen Ersatzleistungen entnehmen Sie Ihrer Lohnsteuererkl\u00e4rung. Anschlie\u00dfend tragen Sie diese in Zeile 27 ein. Beachten Sie, dass andere Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld oder Krankengeld im Hauptvordruck anzugeben sind, nicht in dieser Anlage.<\/p>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Lohnersatzleistungen sind steuerfrei, werden jedoch Ihren steuerpflichtigen Eink\u00fcnften hinzugerechnet. Man spricht vom \u201eProgressionsvorbehalt\u201c.<\/p>\n<p><strong>Zeile 28 \u2013 Zeiten der Nichtbesch\u00e4ftigung<\/strong><\/p>\n<p>Wenn Sie im Veranlagungsjahr zeitweise nicht besch\u00e4ftigt waren, dann geben Sie in Zeile 28 den Grund hierf\u00fcr an.<\/p>\n<p>Typische Gr\u00fcnde f\u00fcr eine zeitweise Nichtbesch\u00e4ftigung sind beispielsweise Arbeitslosigkeit, Erziehungsurlaub oder auch ein Studium.<\/p>\n<h3>Seite 2 (Zeilen 31 bis 57) \u2013 Werbungskosten<\/h3>\n<p>Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die Ihren Bruttoarbeitslohn und damit auch Ihre Steuerlast reduzieren.<\/p>\n<p>In der Anlage N sind die am h\u00e4ufigsten auftretenden Arten von Werbungskosten aufgef\u00fchrt. Beachten Sie jedoch, dass nicht zwangsl\u00e4ufig alle in Ihrem Fall aufgetretenen Werbungskosten genannt sind und dass Werbungskosten auch m\u00f6glich sind, wenn Sie noch nicht oder nicht mehr in einem Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis stehen. So k\u00f6nnen beispielsweise auch mit dem Studium, der Ausbildung oder einer Bewerbung verbundene Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>Bei jedem Arbeitnehmer in einem aktiven Dienstverh\u00e4ltnis wird automatisch der Arbeitnehmerpauschbetrag in H\u00f6he von 1.000 Euro (Stand: 2017) ber\u00fccksichtigt, wenn in der Steuererkl\u00e4rung keine h\u00f6heren Ausgaben angegeben werden.<\/p>\n<p>Empf\u00e4ngern von Versorgungsbez\u00fcgen steht ein Pauschbetrag von 102 Euro (Stand: 2017) zu.<\/p>\n<p>Wenn Sie sowohl berufst\u00e4tig waren als auch Versorgungsbez\u00fcge erhalten haben, so haben Sie ein Anrecht auf <em>beide<\/em> Pauschbetr\u00e4ge.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 31 bis 39 \u2013 Wege zur Arbeitsst\u00e4tte, Entfernungspauschale<\/strong><\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig vom von Ihnen verwendeten Verkehrsmittel, k\u00f6nnen Sie f\u00fcr die Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer ersten T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte eine Pauschale f\u00fcr jeden vollen Entfernungskilometer geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn Sie Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft waren oder Sie einen Dienstwagen nutzen. Die entsprechenden Angaben zu Ihrer ersten T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte kommen in die Zeilen 31 und 32.<\/p>\n<p>Sollten Sie in einem weitr\u00e4umigen Arbeitsgebiet, beispielsweise in einem Waldgebiet oder Hafen arbeiten, nutzen Sie die Zeilen 33 und 34 und geben Sie die Adresse des Sammelpunkts oder des Zugangs zu Ihrem T\u00e4tigkeitsgebiet an.<\/p>\n<p>Ma\u00dfgebend ist in beiden F\u00e4llen die k\u00fcrzeste einfache Stra\u00dfenentfernung von Ihrer Wohnung zur Arbeitsst\u00e4tte, abgerundet auf volle Kilometer. Eine l\u00e4ngere Wegstrecke ist m\u00f6glich, wenn diese verkehrsg\u00fcnstiger ist und von Ihnen auch tats\u00e4chlich t\u00e4glich genutzt wird.<\/p>\n<p>Falls Sie in der Regel keinen festen T\u00e4tigkeitsort aufsuchen und sich auch zu keinem Sammelpunkt begeben, nehmen Sie in diesen Zeilen noch keine Eintragung vor, sondern erst im Abschnitt rund um \u201eAusw\u00e4rtst\u00e4tigkeiten\u201c.<\/p>\n<p>Die genauen Angaben zu Ihren dienstlichen Fahrten machen Sie \u2013 wenn zutreffend \u2013 in den Zeilen 36 bis 38. Sollten Ihnen bei der Benutzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel Kosten entstanden sein, die h\u00f6he liegen als die Pauschale, k\u00f6nnen Sie die tats\u00e4chlichen Kosten ebenfalls in der entsprechenden Spalte angeben. Auch Kosten f\u00fcr Fl\u00fcge und F\u00e4hren sind hier in voller H\u00f6he abzugsf\u00e4hig. Gleiches gilt f\u00fcr Kosten, die durch Unf\u00e4lle auf dem Weg zum Arbeitsplatz entstanden sind.<\/p>\n<p>Beachten Sie in den Zeilen 35 bis 38 au\u00dferdem jeweils:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Fahrgemeinschaften:<\/strong> F\u00fcllen Sie f\u00fcr die Tage, an denen Sie gefahren sind eine Zeile aus und eine weitere Zeile f\u00fcr die Tage, an denen Sie <em>mitgefahren<\/em> sind. F\u00fcr die Tage an denen Sie Mitfahrer waren, k\u00f6nnen h\u00f6chstens 4.500 Euro (Stand: 2017) steuerlich geltend gemacht werden. Bei Ehegatten, die gemeinsam zur Arbeit fahren, k\u00f6nnen <em>beide<\/em> die Entfernungspauschale beantragen.<\/li>\n<li><strong>\u00d6ffentliche Verkehrsmittel:<\/strong> Die j\u00e4hrlichen Kosten f\u00fcr \u00f6ffentliche Verkehrsmittel k\u00f6nnen in voller H\u00f6he ber\u00fccksichtigt werden, auch wenn diese oberhalb der entsprechenden Jahresentfernungspauschale liegen.<\/li>\n<li><strong>Behinderte Menschen:<\/strong> Behinderte Menschen k\u00f6nnen die tats\u00e4chlich angefallenen Kosten steuerlich geltend machen, unabh\u00e4ngig von der eigentlichen Kilometerpauschale. Dies ist m\u00f6glich, wenn im Behindertenausweis das Merkzeichen \u201eG\u201c oder \u201eaG\u201c vorliegt. Tragen Sie in diesen F\u00e4llen in der letzten Spalte ggf. eine \u201e1\u201c ein.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Hat ihr Arbeitgeber Ihnen Fahrtkosten f\u00fcr Fahrten zur Arbeitsst\u00e4tte steuerfrei ersetzt oder den Arbeitgeberersatz pauschal versteuert, so mindert dies den Werbungskostenabzug. Die entsprechende Angabe ist in Zeile 39 zu machen, wobei sie die Daten Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Zeile 40 \u2013 Berufsverb\u00e4nde und Gewerkschaften<\/strong><\/p>\n<p>Wenn Sie einem Berufsverband oder einer Gewerkschaft angeh\u00f6ren, geben Sie den Namen der Gewerkschaft oder des Verbandes in Zeile 40 an, gemeinsam mit denen durch die Mitgliedschaft entstandenen Kosten.<\/p>\n<p>Abzugsf\u00e4hig sind neben den ordentlichen Mitgliedsbeitr\u00e4gen beispielsweise auch Aufnahmegeb\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 41 und 42 \u2013 Arbeitsmittel<\/strong><\/p>\n<p>Als Arbeitsmittel gelten beispielsweise Berufsbekleidung, Werkzeug, Fachb\u00fccher, Zeitschriften und Literatur.<\/p>\n<p>Werbungskosten bis 110 Euro werden vom Finanzamt hier normalerweise ohne Belege akzeptiert \u2013 jedoch m\u00fcssen Sie die Arbeitsmittel, jeweils einzeln, in der Anlage N oder auf einem gesonderten Blatt, aufstellen.<\/p>\n<p><strong>Zeile 43 \u2013 Aufwendungen f\u00fcr ein h\u00e4usliches Arbeitszimmer<\/strong><\/p>\n<p>Aufwendungen f\u00fcr ein h\u00e4usliches Arbeitszimmer sind im Normalfall entweder bis zu 1.250 Euro pro Jahr (Stand: 2017) in voller H\u00f6he, oder \u00fcberhaupt nicht abzugsf\u00e4hig. Pr\u00fcfen Sie hier vorab, welcher Sachverhalt bei Ihnen vorliegt.<\/p>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Auch, wenn Sie die Kosten f\u00fcr das Arbeitszimmer nicht steuerlich geltend machen k\u00f6nnen, d\u00fcrfen Arbeitsmittel wie B\u00fcrom\u00f6bel in voller H\u00f6he abgezogen werden, wenn diese (so gut wie) ausschlie\u00dflich beruflich genutzt werden.<\/p>\n<p><strong>Zeile 44 \u2013 Fortbildungskosten<\/strong><\/p>\n<p>Fortbildungskosten beziehen sich auf Weiterbildungen im ausge\u00fcbten Beruf, genau wie auf Kosten f\u00fcr Umschulungen oder eine zweite Ausbildung.<\/p>\n<p>Geben Sie Art und H\u00f6he der Kosten in Zeile 44 an, soweit diese Ihnen nicht steuerfrei ersetzt worden sind.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 45 bis 48 \u2013 Weitere Werbungskosten<\/strong><\/p>\n<p>Weitere Werbungskosten geben Sie in den Zeilen 45 bis 48 an.<\/p>\n<p>In Zeile 45 geht es abermals um den Weg zu Ihrer T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte und es besteht die M\u00f6glichkeit, Kosten f\u00fcr Fl\u00fcge oder F\u00e4hren anzugeben. Selbiges gilt auch f\u00fcr Unfallkosten in Zusammenhang mit den Fahrten zu Ihrem Arbeitsplatz.<\/p>\n<p>In den nachfolgenden Zeilen 46 bis 48 haben Sie Platz f\u00fcr nicht weiter genannte Werbungskosten. Sollten diese Zeilen f\u00fcr Sie nicht ausreichen, machen Sie die Angaben auf einem gesonderten Blatt Papier, das Sie zusammen mit Ihrer Steuererkl\u00e4rung einreichen.<\/p>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Versicherungen, die sowohl private als auch berufliche Bereiche abdecken, k\u00f6nnen pauschal mit 50% der Beitr\u00e4ge steuerlich geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>Kosten f\u00fcr Telekommunikation, beispielsweise Handy- oder Internetvertr\u00e4ge, k\u00f6nnen bis 20 Euro im Monat pauschal in H\u00f6he von 20% steuerlich geltend gemacht werden.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 49 bis 57 \u2013 Beruflich veranlasste Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeiten<\/strong><\/p>\n<p>Arbeitnehmer \u00fcben per Definition eine Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit aus, wenn sie keine erste T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte haben.<\/p>\n<p>Dies ist der Fall, wenn an einer ortsfesten Einrichtung des Arbeitgebers oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten<\/p>\n<ul>\n<li>weniger als 1\/3 der Arbeitszeit oder<\/li>\n<li>w\u00f6chentlich maximal zwei Tage<\/li>\n<\/ul>\n<p>gearbeitet werden.<\/p>\n<p>In diesem Fall k\u00f6nnen Sie Ihre Reisekosten als Werbungskosten abrechnen.<\/p>\n<p>Reisekosten werden steuerlich in die folgenden Bereiche eingeteilt:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Firmenwagen und Sammelbef\u00f6rderung (Zeile 49):<\/strong> Wenn Ihre Fahrten ganz oder teilweise mit einem Firmenwagen oder im Rahmen einer nicht entgeltlichen Sammelbef\u00f6rderung des Arbeitgebers durchgef\u00fchrt wurden, tragen Sie hier eine \u201e1\u201c ein. Fahrtkosten k\u00f6nnen in diesem Fall nicht abgezogen werden. Ansonsten tragen Sie eine \u201e2\u201c ein und geben Sie in der nachfolgenden Zeile Ihre Kosten an.<\/li>\n<li><strong>Fahrtkosten, \u00dcbernachtungs- und Reisenebenkosten (Zeile 50):<\/strong> Hier sind jeweils die tats\u00e4chlich entstandenen Kosten in voller H\u00f6he abzugsf\u00e4hig. Bei privaten Verkehrsmitteln kann entweder eine Pauschale von 0,30 Euro (Kfz-Nutzung) oder 0,20 Euro (andere private Verkehrsmittel) pro Kilometer ohne Nachweis \u00fcber die Kosten angesetzt werden &#8211; Ihr Recht, h\u00f6here Kosten nachzuweisen, bleibt unber\u00fchrt. Als Reisenebenkosten gelten beispielsweise f\u00fcr die Reise notwendige Versicherungen oder auch Parkgeb\u00fchren. Die einzelnen Posten f\u00fchren Sie am besten auf einem gesondert beizuf\u00fcgenden Blatt Papier auf.<\/li>\n<li><strong>Mehraufwendungen f\u00fcr Verpflegung (Zeilen 52 bis 56):<\/strong> Nur beruflich veranlasste Mehraufwendungen sind hier pauschalt abzugsf\u00e4hig &#8211; je nach Fall gilt hier ein unterschiedlich hoher Betrag. Wenn Ihr Arbeitgeber Mahlzeiten gestellt hat (ausgewiesen durch den Buchstaben \u201eM\u201c in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung), sind die Pauschalen in Zeile 55 entsprechend zu k\u00fcrzen. Bei T\u00e4tigkeiten im Ausland gelten andere Pauschbetr\u00e4ge. F\u00fchren Sie die entsprechenden Posten auf einem separaten Blatt Papier auf und tragen Sie den Gesamtbetrag in Zeile 56 ein.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber Reisekosten steuerfrei ersetzt hat, so ist dies in den Zeilen 51 bzw. 57 abzugeben.<\/p>\n<h3>Seite 3 (Zeilen 61 bis 87) \u2013 Doppelte Haushaltsf\u00fchrung<\/h3>\n<p>Auf der gesamten Seite 3 der Anlage N geht es um das Thema <em>doppelte Haushaltsf\u00fchrung<\/em>. Eine solche kann steuerlich ber\u00fccksichtigt werden, wenn Sie einen eigenen Hausstand f\u00fchren und aus beruflichem Anlass einen zweiten Haushalt unterhalten m\u00fcssen, welcher sich in der N\u00e4he Ihrer ersten T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte befindet.<\/p>\n<p>Ein beruflich veranlasster zweiter Haushalt kann auch dann vorliegen, wenn der Hausstand der Familie aus privaten Gr\u00fcnden vom Arbeitsort wegverlegt wird.<\/p>\n<p>Die aktuellen Informationen zur doppelten Haushaltsf\u00fchrung sollten Sie vorab beispielsweise <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Doppelte_Haushaltsf%C3%BChrung_(Deutschland)\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a> nachlesen.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 61 bis 69 \u2013 Allgemeine Angaben<\/strong><\/p>\n<p>In der Anlage N m\u00fcssen Sie in diesen Zeilen Angaben zum Beginn (Zeile 61), ggf. Ende (Zeile 63) und dem Grund der doppelten Haushaltsf\u00fchrung (Zeile 62) machen. Zudem muss der Besch\u00e4ftigungsort in Zeile 64 eingetragen werden.<\/p>\n<p>Wenn der doppelte Haushalt im Ausland liegt, tragen Sie zudem in Zeile 65 eine \u201e1\u201c ein und nennen in der gleichen Zeile den Staat.<\/p>\n<p>Mit Hilfe der Angaben in den Zeilen 66 und 67 pr\u00fcft das Finanzamt, ob ein Kostenabzug m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>Lag eine Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit von drei oder mehr Monaten unmittelbar bevor, so k\u00f6nnen keine Verpflegungsmehraufwendungen mehr geltend gemacht werden. Selbiges gilt auch f\u00fcr Umzugskosten.<\/p>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Wenn Sie mehr als ein Mal pro Woche zum eigenen Haushalt gefahren sind, kann es Sinn ergeben, auf den Kostenabzug wegen doppelter Haushaltsf\u00fchrung zu verzichten. Machen Sie in diesem Fall in Zeile 69 von Ihrem Wahlrecht gebrauch, und geben Sie stattdessen alle tats\u00e4chlich durchgef\u00fchrten Fahrten als Wege zwischen Wohnung und Ihrer ersten Arbeitsst\u00e4tte auf Seite 1 des Vordrucks an.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 70 bis 78 \u2013 Fahrtkosten<\/strong><\/p>\n<p>In diesem Abschnitt k\u00f6nnen Sie Aufwendungen f\u00fcr Fahrten zwischen Ihrem eigenen Hausstand (Hauptwohnsitz) und Ihrem ausw\u00e4rtigen T\u00e4tigkeitsort eintragen.<\/p>\n<p>Unterschieden wird hierbei zwischen privatem Kfz (Zeile 71), privatem Motorrad oder Motorroller (Zeile 72) und \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln (Zeile 73). Wenn die Reisen mit einem Dienstwagen erfolgt sind oder eine unentgeltliche Sammelbef\u00f6rderung des Arbeitgebers stattgefunden hat, sind f\u00fcr diese Wege keine Fahrtkosten abzugsf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Die Pauschbetr\u00e4ge entsprechen, wie auch schon auf den vorherigen Seiten des Vordrucks, 0,30 Euro (Kfz-Nutzung) bzw. 0,20 Euro (andere motorbetriebene private Verkehrsmittel) pro Kilometer. Es steht Ihnen auch hier frei, h\u00f6here Aufwendungen nachzuweisen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem angegeben werden k\u00f6nnen Kosten f\u00fcr w\u00f6chentliche Heimfahrten. Hierzu geben Sie zun\u00e4chst in Zeile 74 die einfache Entfernung und die Anzahl der Heimfahrten an. Die Entfernungspauschale betr\u00e4gt, unabh\u00e4ngig vom verwendeten Verkehrsmittel, 0,30 Euro je Entfernungskilometer und steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie keine Kosten hatten, jedoch nicht bei Dienstwagen oder unentgeltlicher Sammelbef\u00f6rderung. In Zeile 75 tragen Sie die ggf. entstandenen Kosten f\u00fcr \u00f6ffentliche Verkehrsmittel (ohne Flug- und F\u00e4hrkosten) ein \u2013 diese Kosten sind in voller H\u00f6he abzugsf\u00e4hig. Flug und F\u00e4hrkosten sind in ihrer tats\u00e4chlichen H\u00f6he in Zeile 78 einzutragen.<\/p>\n<p>Behinderte Menschen sind qualifiziert f\u00fcr eine h\u00f6here Entfernungspauschale in H\u00f6he von 0,60 Euro pro Kilometer. Die entsprechenden Angaben sind in den Zeilen 76 und 77 zu machen.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 79 und 80 \u2013 Unterkunft am Besch\u00e4ftigungsort<\/strong><\/p>\n<p>In den Zeilen 79 k\u00f6nnen Sie die Kosten der Unterkunft am Ort der ersten T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte angeben \u2013 tragen Sie dort einfach die Summe aller Aufwendungen ein und f\u00fcgen Sie die entsprechende Belege Ihrer Steuererkl\u00e4rung bei.<\/p>\n<p>Bei einem doppelten Haushalt im Ausland geben Sie in Zeile 80 au\u00dferdem die Gr\u00f6\u00dfe der Zweitwohnung in Quadratmetern an.<\/p>\n<p>In jedem Fall ist es m\u00f6glich, maximal einen Betrag von 1.000 Euro pro Monat (Stand: 2017) steuerlich geltend zu machen.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 81 bis 84 &#8211; Pauschbetr\u00e4ge f\u00fcr Mehraufwendungen f\u00fcr Verpflegung<\/strong><\/p>\n<p>Verpflegungsmehraufwendungen k\u00f6nnen nur f\u00fcr einen Zeitraum von 3 Monaten nach Bezug der Zweitwohnung geltend gemacht werden. Bei vorausgegangener Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit, m\u00fcssen Sie diesen Zeitraum den drei Monaten ebenfalls hinzurechnen.<\/p>\n<p>Tragen Sie zur Pr\u00fcfung durch das Finanzamt in den Zeilen 81 und 82 die Zeitr\u00e4ume ein, w\u00e4hrend derer Sie sich am Ort der Zweitwohnung aufgehalten haben. Eventuell gegenzurechnen sind vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten (Zeile 83).<\/p>\n<p>F\u00fcr Zweitwohnungen im Ausland gelten auch hier gesonderte Pauschbetr\u00e4ge. F\u00fchren Sie in diesem Fall alle Posten auf einem gesonderten Blatt auf, das Sie Ihrer Steuererkl\u00e4rung beilegen. Die Summe aller Aufwendungen wird in Zeile 84 eingetragen.<\/p>\n<p><strong>Zeile 85 \u2013 Sonstige Aufwendungen<\/strong><\/p>\n<p>Zu den nennenswerten \u201esonstigen Aufwendungen\u201c geh\u00f6ren beispielsweise Kosten f\u00fcr Umz\u00fcge, Renovierungsarbeiten oder auch R\u00fcckumz\u00fcge zur Hauptwohnung. Die Aufwendungen f\u00fcr Umz\u00fcge sind in Wegverlegungsf\u00e4llen <em>nicht<\/em> steuerlich abzugsf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Kosten f\u00fcr die Einrichtung Ihrer Zweitwohnung sind in Zeile 85 nicht einzurechnen \u2013 diese geh\u00f6ren in Zeile 79.<\/p>\n<p><strong>Zeile 86 \u2013 Summe der Mehraufwendungen f\u00fcr weitere doppelte Haushaltsf\u00fchrungen<\/strong><\/p>\n<p>Wenn weitere doppelte Haushaltsf\u00fchrungen bestanden haben, geben Sie hier die Summe aller Mehraufwendungen an.<\/p>\n<p>Die genaue Berechnung hat in einer gesonderten Aufstellung zu erfolgen, die Sie Ihrer Steuererkl\u00e4rung beif\u00fcgen.<\/p>\n<p><strong>Zeile 87 \u2013 Arbeitgeberersatz<\/strong><\/p>\n<p>Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber Aufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsf\u00fchrung steuerfrei ersetzt hat, tragen Sie dies in Zeile 87 ein.<\/p>\n<p>Die entsprechende Information k\u00f6nnen Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung (Nr. 21) entnehmen<\/p>\n<h2>Seite 4 (Zeilen 91 bis 96) \u2013 Werbungskosten in Sonderf\u00e4llen<\/h2>\n<p>In Zeile 91 k\u00f6nnen Werbungskosten in Zusammenhang mit Versorgungsbez\u00fcgen (laut Zeile 11) erfasst werden \u2013 hierbei handelt es sich beispielsweise um Kosten f\u00fcr den Steuer- oder Rentenberater. Automatisch ber\u00fccksichtigt werden hier 102 Euro (Stand: 2017) pro Person, es steht Ihnen aber frei, einen h\u00f6heren Betrag nachzuweisen.<\/p>\n<p>Beziehen sich die Versorgungsbez\u00fcge auf mehrere Jahre (laut Zeile 16), nehmen Sie eine Eintragung in Zeile 92 vor. Werbungskosten zu Entsch\u00e4digungen \/ Arbeitslohn f\u00fcr mehrere Jahre (laut Zeile 17) kommen hingegen in Zeile 93.<\/p>\n<p>Wenn Sie dar\u00fcber hinaus auch die Anlage N-AUS ausgef\u00fcllt haben, \u00fcbertragen Sie Ihr Ergebnis aus den Zeilen 75 und 82 der Anlage N-AUS in die Zeile 94 der Anlage N.<\/p>\n<p>Werbungskosten zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, bei dem kein Steuerabzug erfolgt ist (laut Zeile 20), kommen in Zeile 95. Werbungskosten zu Arbeitslohn f\u00fcr eine T\u00e4tigkeit im Inland, bei weiterem Wohnsitz in Belgien, kommen in Zeile 96.<\/p>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Die Werbungskosten in Sonderf\u00e4llen d\u00fcrfen nicht in den Zeilen 37 bis 87 enthalten sein.<\/p>\n<div role=\"alert\">\n<h4>\u00c4hnliche Beitr\u00e4ge:<\/h4>\n<ul>\n<li><a title=\"Anlage E\u00dcR \u2013 Ausf\u00fcllhilfe\" href=\"https:\/\/www.smartsteuer.de\/online\/ausfuellhilfen\/anlage-euer-ausfuellhilfe\/\" rel=\"bookmark\">Anlage E\u00dcR \u2013 Ausf\u00fcllhilfe<\/a><\/li>\n<li><a title=\"Anlage V (Eink\u00fcnfte aus Vermietung und Verpachtung) \u2013 Ausf\u00fcllhilfe\" href=\"https:\/\/www.smartsteuer.de\/online\/ausfuellhilfen\/anlage-v-ausfuellhilfe\/\" rel=\"bookmark\">Anlage V (Eink\u00fcnfte aus Vermietung und Verpachtung) \u2013 Ausf\u00fcllhilfe<\/a><\/li>\n<li><a title=\"Hauptvordruck der Einkommensteuererkl\u00e4rung (ESt 1 A) \u2013 Ausf\u00fcllhilfe\" href=\"https:\/\/www.smartsteuer.de\/online\/ausfuellhilfen\/hauptvordruck-steuererklaerung-ausfuellhilfe\/\" rel=\"bookmark\">Hauptvordruck der Einkommensteuererkl\u00e4rung (ESt 1 A) \u2013 Ausf\u00fcllhilfe<\/a><\/li>\n<li><a title=\"Anlage Vorsorgeaufwand \u2013 Ausf\u00fcllhilfe\" href=\"https:\/\/www.smartsteuer.de\/online\/ausfuellhilfen\/anlage-vorsorgeaufwand-ausfuellhilfe\/\" rel=\"bookmark\">Anlage Vorsorgeaufwand \u2013 Ausf\u00fcllhilfe<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.smartsteuer.de\/online\/ausfuellhilfen\/anlage-kind-ausfuellhilfe\/\">Anlage Kind &#8211; Ausf\u00fcllhilfe<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei der Anlage N (Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit) der Einkommensteuererkl\u00e4rung handelt es sich um eines der wichtigsten Steuerformulare f\u00fcr Arbeitnehmer. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die Formularinhalte der Anlage N vor und zeigen Ihnen, wie Sie die Anlage N richtig ausf\u00fcllen. 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