{"id":83896,"date":"2025-11-03T15:07:35","date_gmt":"2025-11-03T13:07:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.smartsteuer.de\/online\/?page_id=83896"},"modified":"2025-11-19T09:55:06","modified_gmt":"2025-11-19T07:55:06","slug":"anlage-vorsorgeaufwand-ausfuellhilfe","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.smartsteuer.de\/online\/ausfuellhilfen\/anlage-vorsorgeaufwand-ausfuellhilfe\/","title":{"rendered":"Anlage Vorsorgeaufwand \u2013 Ausf\u00fcllhilfe"},"content":{"rendered":"<p>In der Anlage Vorsorgeaufwand haben Sie die M\u00f6glichkeit, verschiedene Aufwendungen zur Vorsorge steuerlich geltend zu machen. Hierzu z\u00e4hlen beispielsweise gezahlte Beitr\u00e4ge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Haft- oder Unfallversicherungen.<\/p>\n<p>Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, wie Sie die Anlage Vorsorgeaufwand richtig ausf\u00fcllen und geben Ihnen dabei wichtige Hinweise, auf die Sie unbedingt achten sollten, wenn Sie dieses Steuerformular ausf\u00fcllen.<\/p>\n\n<h2>Ausf\u00fcllhinweise zur Anlage Vorsorgeaufwand<\/h2>\n<h3>\u00dcberblick der Formularinhalte der Anlage Vorsorgeaufwand<\/h3>\n<table class=\"table\">\n<tbody>\n<tr>\n<td><strong>Seite 1<\/strong><\/td>\n<td><strong>Zeilen 4 bis 11 \u2013 Aufwendungen zur Altersvorsorge<\/strong><\/p>\n<p>Hier erfassen Sie Versicherungsbeitr\u00e4ge, welche sp\u00e4ter zu einem Rentenanspruch f\u00fchren werden. Hierzu z\u00e4hlen sowohl gesetzliche als auch private Beitr\u00e4ge, die Sie geleistet haben.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 12 bis 29 \u2013 Inl\u00e4ndische Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Hier sind gezahlte Beitr\u00e4ge f\u00fcr inl\u00e4ndische Kranken- und Pflegeversicherungen zu erfassen. Abh\u00e4ngig von Ihrem Versicherungsstatus (freiwillig versichert oder pflichtversichert) muss die Angabe jeweils in einer anderen Zeile erfolgen.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Seite 2<\/strong><\/td>\n<td><strong>Zeilen 31 bis 36 \u2013 Ausl\u00e4ndische Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Analog zum letzten Abschnitt auf der ersten Seite, werden im Ausland gezahlte Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr\u00e4ge hier erfasst.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 37 bis 52 \u2013 Sonstige Vorsorgeaufwendungen<\/strong><\/p>\n<p>Weitere gezahlte Vorsorgeaufwendungen sind in diesen Zeilen anzugeben. Hierzu z\u00e4hlen Beitr\u00e4ge zur Arbeitslosenversicherung genauso wie Unfall-, Risiko-, oder Berufsunf\u00e4higkeitsversicherungen.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h3>Seite 1 (Zeilen 1 bis 3) \u2013 Grundangaben<\/h3>\n<p>Ihre Grundangaben, also Ihren Name sowie Ihre Steuernummer, geben Sie in den Zeilen 1 bis 3 an.<\/p>\n<h3>Ausf\u00fcllhilfe Seite 1 (Zeilen 4 bis 11) \u2013 Beitr\u00e4ge zur Altersvorsorge<\/h3>\n<p>Als Altersvorsorgeaufwendungen z\u00e4hlen Beitr\u00e4ge zur gesetzlichen Rentenversicherung (bei Arbeitnehmern) genauso wie Beitr\u00e4ge zu berufsst\u00e4ndischen Versorgungswerken, landwirtschaftlichen Alterskassen und privaten Rentenversicherungen (R\u00fcrup-Versicherungen).<\/p>\n<p><strong>Zeilen 4 und 9 \u2013 Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert sind<\/strong><\/p>\n<p>Als in der gesetzlichen Sozialversicherung versicherter Arbeitnehmer, tragen Sie in der Zeile 4 den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung ein \u2013 die H\u00f6he des Betrags k\u00f6nnen Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen. In Zeile 9 tragen Sie den Anteil ein, den Ihr Arbeitgeber f\u00fcr Sie tr\u00e4gt.<\/p>\n<p><strong>Zeile 5 &#8211; Landwirtschaftliche Altersklassen und berufsst\u00e4ndische Versorgungseinrichtung<\/strong><\/p>\n<p>Beitr\u00e4ge zu berufsst\u00e4ndischen Versorgungseinrichtungen werden hier eingetragen, wenn die Einrichtung vergleichbare Leistungen erbringt wie die gesetzlichen Rentenversicherungen. Die steuerfreien Arbeitgeberzusch\u00fcsse sind von den Gesamtaufwendungen abzuziehen.<\/p>\n<p>Typischerweise haben hier zum Beispiel selbstst\u00e4ndig t\u00e4tige \u00c4rzte, Apotheker und Architekten einen Eintrag vorzunehmen.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 6 und 10 \u2013 Geringf\u00fcgig besch\u00e4ftigte<\/strong><\/p>\n<p>Haben Sie im Rahmen einer geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigung (\u201eMinijob\u201c) gearbeitet, sind seitens des Arbeitnehmers normalerweise keine Beitr\u00e4ge zu zahlen. Sie haben aber die M\u00f6glichkeit, freiwillige Beitr\u00e4ge zu leisten, um Ihren sp\u00e4teren Rentenanspruch aufzustocken.<\/p>\n<p>Haben Sie diese M\u00f6glichkeit in Anspruch genommen, tragen Sie die H\u00f6he der Aufwendungen in Zeile 6 ein. Zus\u00e4tzlich m\u00fcssen Sie in diesem Fall auch die Arbeitgeberanteile in Zeile 10 eintragen. Haben Sie die M\u00f6glichkeit nicht in Anspruch genommen, brauchen Sie den Anteil des Arbeitgebers nicht anzugeben.<\/p>\n<p><strong>Zeile 7 \u2013 Erstattete Beitr\u00e4ge und steuerfreie Zusch\u00fcsse<\/strong><\/p>\n<p>Erstattete Beitr\u00e4ge und steuerfreie Zusch\u00fcssen zu den Betr\u00e4gen in den Zeilen 4 bis 6 sind hier einzutragen.<\/p>\n<p>Nicht einzutragen sind hier ggf. Zusch\u00fcsse zu zertifizierten Basisrentenvertr\u00e4gen (Zeile 8) und Arbeitgeberanteile und-zusch\u00fcsse (Zeilen 9 und 10). Diese Betr\u00e4ge sind jeweils direkt von den angegebenen Betr\u00e4gen abzuziehen.<\/p>\n<p><strong>Zeile 8 \u2013 R\u00fcrup-Vertr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Hier geben Sie Versicherungsbeitr\u00e4ge private kapitalgedeckte Rentenversicherungen an, auch bekannt als R\u00fcrup-Vertr\u00e4ge. Wichtig ist, dass der Vertrag staatlich zertifiziert ist, da er nur dann in der Steuererkl\u00e4rung anerkannt wird.<\/p>\n<p>Sie m\u00fcssen weiterhin gegen\u00fcber Ihrem Anbieter des Basisrentenvertrags eingewilligt haben, dass Ihre Vertragsdaten sowie die H\u00f6he Ihrer Beitr\u00e4ge an die Zentrale Stelle f\u00fcr Altersvorsorge \u00fcbermittelt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p><strong>Zeile 11 \u2013 Steuerfreie Zusch\u00fcsse, Arbeitgeberbeitr\u00e4ge und Beihilfen<\/strong><\/p>\n<p>Geben Sie Ihr an, ob Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Krankheitskosten Anspruch auf steuerfreie Zusch\u00fcsse, Arbeitgeberbeitr\u00e4ge oder Beihilfen haben. Bei Zusammenveranlagung ist diese Angabe jeweils von beiden Ehepartnern zu machen.<\/p>\n<p>Die Angaben haben den Hintergrund, dass f\u00fcr s\u00e4mtliche Vorsorgeaufwendungen ein H\u00f6chstbetrag gilt. Dieser liegt bei 1.900 Euro, wenn Sie:<\/p>\n<ul>\n<li>Steuerfreie Zusch\u00fcsse zu Ihren Krankenversicherungsbeitr\u00e4gen erhalten haben (z.B. steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zur Sozialversicherung)<\/li>\n<li>Anspruch auf Erstattung oder \u00dcbernahme von Krankheitskosten (ganz oder teilweise) haben, ohne daf\u00fcr eigene Beitr\u00e4ge entrichten zu m\u00fcssen<\/li>\n<\/ul>\n<p>In allen anderen F\u00e4llen gilt ein H\u00f6chstbetrag von 2.800 Euro, beispielsweise bei Selbstst\u00e4ndigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden.<\/p>\n<div class=\"alert alert-primary\" role=\"alert\"><strong>Hinweis:<\/strong> Die Beitr\u00e4ge zur Basisabsicherung (Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung) sind immer in voller H\u00f6he abzugsf\u00e4hig, auch wenn sie oberhalb des H\u00f6chstbetrags liegen. Der elektronischen Daten\u00fcbermittlung d\u00fcrfen Sie jedoch nicht widersprochen haben.<\/div>\n<h3>Seite 1 (Zeilen 12 bis 23) \u2013 Beitr\u00e4ge zur inl\u00e4ndischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung<\/h3>\n<p><strong>Zeilen 12 bis 16 \u2013 Pflichtversicherte Arbeitnehmer und Firmenzahler<\/strong><\/p>\n<p>Die Zeilen 12 bis 16 sind von Bedeutung f\u00fcr alle pflichtversicherten Arbeitnehmer sowie f\u00fcr freiwillig versicherte Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber Beitr\u00e4ge abf\u00fchrt (\u201eFirmenzahler\u201c). Die n\u00f6tigen Zahlen f\u00fcr die hier gefragten Angaben k\u00f6nnen Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen.<\/p>\n<p>Wenn Sie im Bezugsjahr Beitragsr\u00fcckerstattungen erhalten haben, so mindern diese die abzugsf\u00e4higen Betr\u00e4ge des laufenden Jahres. Die entsprechenden Angaben sind in den Zeilen 15 und 16 zu machen.<\/p>\n<p>Wird von Ihrer Krankenkasse ein einkommensabh\u00e4ngiger Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben, so ist dieser bei Arbeitnehmern und Firmenzahlern bereits in dem Betrag aus Zeile 12 enthalten und wird elektronisch an das Finanzamt \u00fcbermittelt.<\/p>\n<p><strong>Zeilen 17 bis 22 \u2013 Freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, Selbstst\u00e4ndige und Rentner<\/strong><\/p>\n<p>Wenn Sie Rentner sind, tragen Sie Ihre selbst gezahlten Beitr\u00e4ge in die Zeilen 17 bis 22 ein. Die entsprechenden Informationen zur den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr\u00e4ge k\u00f6nnen Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen.<\/p>\n<p>Auch als freiwillig gesetzlich versicherter Arbeitnehmer, der die Versicherungsbeitr\u00e4ge in voller H\u00f6he selbst tr\u00e4gt und ggf. einen Zuschuss vom Arbeitgeber erh\u00e4lt, nutzen Sie f\u00fcr Ihre Angaben die Zeilen 17 bis 22.<\/p>\n<p>Als Selbstst\u00e4ndiger oder pflichtversicherter K\u00fcnstler, der freiwillig gesetzlich versichert ist, nutzen Sie die Zeilen 17 bis 22.<\/p>\n<div class=\"alert alert-primary\" role=\"alert\"><strong>Hinweis:\u00a0<\/strong>Sie m\u00fcssen der elektronischen Daten\u00fcbermittlung der Krankenkasse zugestimmt oder nicht widersprochen haben, damit ein unbegrenzter Abzug der Basisbeitr\u00e4ge zur Kranken- und Pflegeversicherung m\u00f6glich ist.<\/div>\n<p>Erstattete Beitr\u00e4ge m\u00fcssen Sie in den Zeilen 20 und 21 ausweisen \u2013 die H\u00f6he der Erstattungen entnehmen Sie der Bescheinigung Ihrer Krankenkasse.<\/p>\n<p>Achten als Arbeitnehmer darauf, in den Zeilen 17 und 19 den gesamten von Ihnen gezahlten Versicherungsbeitrag anzugeben \u2013 also auch den Teil, der Ihnen vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet wurde. Zu entnehmen ist diese Informationen Ihrem Lohnsteuerbescheid.<\/p>\n<p><strong>Zeile 23 \u2013 Wahlleistungen<\/strong><\/p>\n<p>Als Arbeitnehmer (pflicht- oder freiwillig versichert), Selbstst\u00e4ndiger oder Rentner k\u00f6nnen Sie in Zeile 23 zus\u00e4tzlich zu den Beitr\u00e4gen zur gesetzlichen Krankenversicherung auch noch weitere Beitragsanteile f\u00fcr Wahlleistungen auff\u00fchren. Auch Aufwendungen f\u00fcr zus\u00e4tzliche Krankenversicherung (z.B. Auslandskrankenversicherungen oder Versicherungen f\u00fcr Krankenhaustagegeld) k\u00f6nnen hier erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p>Beachten Sie, dass diese Beitr\u00e4ge nur begrenzt abzugsf\u00e4hig sind.<\/p>\n<h3>Seite 1 (Zeilen 24 bis 29) \u2013 Beitr\u00e4ge zur inl\u00e4ndischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung<\/h3>\n<p>Wenn Sie nicht gesetzlich krankenversichert, sondern Mitglied einer inl\u00e4ndischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind, dann sind die Zeilen 24 bis 29 f\u00fcr Sie relevant.<\/p>\n<p>Die Beitr\u00e4ge der privaten Kassen sind im gleichen Umfang abzugsf\u00e4hig wie die Beitr\u00e4ge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das hei\u00dft, dass Sie die Beitr\u00e4ge zur Basiskrankenversicherung in voller H\u00f6he absetzen k\u00f6nnen, Wahlleistungen oder Anspr\u00fcche auf Krankengeld hingegen \u2013 genau wie bei der gesetzlichen Versicherung \u2013 mit Einschr\u00e4nkungen.<\/p>\n<p>Wie hoch die jeweiligen Beitragsteile ausfallen, k\u00f6nnen Sie der Bescheinigung Ihrer Krankenversicherungsgesellschaft entnehmen. In Zeile 28 tragen Sie die Beitragsteile der Krankenversicherung ein, welche <em>nicht<\/em> der Basisabsicherung dienen.<\/p>\n<div class=\"alert alert-primary\" role=\"alert\"><strong>Hinweis:<\/strong> Genau wie bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung d\u00fcrfen Sie auch bei der privaten Versicherung der elektronischen Daten\u00fcbermittlung an das Finanzamt zugestimmt oder dieser nicht widersprochen haben. Nur dann sind die Basisbeitr\u00e4ge in voller H\u00f6he abzugsf\u00e4hig.<\/div>\n<p>Beitragsr\u00fcckerstattungen mindern auch bei den privaten Kassen den abzugsf\u00e4higen Betrag. Die H\u00f6he der erhaltenen Beitragsr\u00fcckerstattungen ist von Ihnen in die Zeile 26 einzutragen. Steuerfreie Zusch\u00fcsse (beispielsweise durch die Rentenversicherungsanstalt, wenn Sie pensionierter Beamter sind) kommen in die Zeile 27.<\/p>\n<p>Wenn Sie Beitr\u00e4ger zu einer freiwilligen zus\u00e4tzlichen Pflegeversicherung geleistet haben, tragen Sie diese in Ihrer Anlage Vorsorgeaufwand in der Zeile 29 ein.<\/p>\n<h3>Seite 2 (Zeilen 31 bis 36) \u2013 Beitr\u00e4ge zur ausl\u00e4ndischen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung<\/h3>\n<p>Wenn Sie Beitr\u00e4ge an eine ausl\u00e4ndische Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt haben, sind die Zeilen 31 bis 36 f\u00fcr Sie von Wichtigkeit.<\/p>\n<p>Die ausl\u00e4ndische Versicherung kann sowohl gesetzlich als auch privat sein und muss im Wesentlichen mit einer inl\u00e4ndischen Versicherung vergleichbar sein. Eine Reisekrankenversicherung oder eine im Inland abgeschlossene Auslandskrankenversicherung kann hier also nicht eingetragen werden.<\/p>\n<p>Genau wie bei den inl\u00e4ndischen Kranken- und Pflegeversicherungen k\u00f6nnen Sie auch hier die Beitr\u00e4ge zur Basisabsicherung in voller H\u00f6he abziehen. Beitragsteile f\u00fcr Krankengeldanspruch und Wahlleistungen geben Sie in Zeile 36 an. Diese unterliegen auch bei der ausl\u00e4ndischen Krankenversicherung Beschr\u00e4nkungen und sind nicht in voller H\u00f6he abzugsf\u00e4hig.<\/p>\n<h3>Seite 2 (Zeilen 37 bis 39) \u2013 Steuerfreie Arbeitgeberzusch\u00fcsse<\/h3>\n<p>Der vom Arbeitgeber erstattete Teil der Kranken- oder Pflegeversicherung muss in die Zeilen 37 bis 39 eingetragen werden.<\/p>\n<p>Die Zeile 37 bezieht sich dabei auf den Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung, die Zeile 38 auf den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung und die Zeile 39 auf den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Zu entnehmen ist die H\u00f6he des jeweiligen Betrags Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.<\/p>\n<p>Wenn Sie kein Arbeitnehmer sind, k\u00f6nnen Sie die Zeilen 37 bis 39 nat\u00fcrlich ignorieren.<\/p>\n<h3>Seite 2 (Zeilen 40 bis 45) \u2013 Als Versicherungsnehmer f\u00fcr andere Personen \u00fcbernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr\u00e4ge<\/h3>\n<p>Wenn Sie die Pflichtversicherungsbeitr\u00e4ge (Kranken- und Pflegeversicherung) f\u00fcr andere Personen \u00fcbernommen haben und auch offiziell der Versicherungsnehmer sind, k\u00f6nnen Sie die gezahlten Beitr\u00e4ge in diesen Zeilen eintragen. Sollten Sie die Beitr\u00e4ge f\u00fcr mehr als eine Person \u00fcbernommen haben, so f\u00fcgen Sie Ihrer Steuererkl\u00e4rung eine formlose Anlage mit der \u00dcberschrift \u201eErg\u00e4nzende Angaben zur Steuererkl\u00e4rung\u201c bei und tragen Sie in Zeile 98 des Hauptvordrucks eine \u201e1\u201c ein.<\/p>\n<p>Wenn Sie Beitr\u00e4ge f\u00fcr einen getrenntlebenden oder geschiedenen Lebenspartner oder Ehegatten \u00fcbernommen haben, sind diese nicht in diesen Abschnitt einzutragen, sondern werden bei der Einkommensteuerveranlagung des Ehegatten als Sonderausgabe abgezogen. Wenn Sie die Aufwendungen getragen haben ist es unter Umst\u00e4nden m\u00f6glich, diese als Unterhaltsleistung steuerlich geltend zu machen. Die Eintragung erfolgt entweder in den Hauptvordruck der Einkommenssteuererkl\u00e4rung oder in der Anlage Unterhalt.<\/p>\n<p>Beitr\u00e4ge f\u00fcr Kinder, die bei Ihnen steuerlich ber\u00fccksichtigt werden, werden in der Anlage Kind als Sonderausgabe geltend gemacht wenn Sie dem Kind als Versicherungsnehmer die Beitr\u00e4ge ersetzt haben.<\/p>\n<h3>Ausf\u00fcllhilfe Seite 2 (Zeilen 46 bis 52) \u2013 Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen<\/h3>\n<p>Alle weiteren und sonstigen Vorsorgeaufwendungen, die steuerlich geltend gemacht werden k\u00f6nnen, kommen in die Zeilen 46 bis 52. Hierzu z\u00e4hlen:<\/p>\n<ul>\n<li>Arbeitslosenversicherung<\/li>\n<li>Beitr\u00e4ge zur Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Sie der elektronischen Daten\u00fcbermittlung an die Finanzbeh\u00f6rden nicht zugestimmt haben<\/li>\n<li>Unfall-, Haft- und Lebensversicherungen<\/li>\n<li>Rentenversicherungen<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Arbeitslosenversicherung \u2013 Zeilen 46 und 48<\/strong><\/p>\n<p>Den Arbeitnehmeranteil des Beitrags zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung tragen Sie in die Zeile 46 der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Die H\u00f6he des Aufwands k\u00f6nnen Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen.<\/p>\n<p>Wenn Sie Beitr\u00e4ge zu einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung geleistet haben, tragen Sie die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge in die Zeile 48 des Formulars ein.<\/p>\n<p><strong>Beitr\u00e4ge zur Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Sie der elektronischen Daten\u00fcbermittlung an die Finanzbeh\u00f6rden nicht zugestimmt haben \u2013 Zeile 47<\/strong><\/p>\n<p>Wenn Sie sich gegen die elektronische Daten\u00fcbermittlung Ihrer Beitr\u00e4ge zur Kranken- und Pflegeversicherung an das Finanzamt entschieden haben, m\u00fcssen Sie einen Eintrag in Zeile 47 vornehmen.<\/p>\n<p>Beachten Sie, dass in diesem Fall auch Ihre Beitr\u00e4ge zur Basisabsicherung lediglich bis zum H\u00f6chstbetrag abzugsf\u00e4hig sind.<\/p>\n<p><strong>Unfall-, Haft- und Lebensversicherungen \u2013 Zeilen 49 und 50<\/strong><\/p>\n<p>In der Zeile 49 k\u00f6nnen Sie geleistete Beitr\u00e4ge zu einer freiwilligen Berufs- und Erwerbsunf\u00e4higkeitsversicherung eintragen.<\/p>\n<p>Unfall,- und Haftpflichtversicherungsbeitr\u00e4ge kommen in die Zeile 50. Hierzu z\u00e4hlen beispielsweise die Beitr\u00e4ge zur<\/p>\n<ul>\n<li>privaten Haftpflichtversicherung<\/li>\n<li>Tierhaftpflichtversicherung<\/li>\n<li>Kfz-Insassenunfallversicherung<\/li>\n<li>Grundst\u00fcckshaftpflichtversicherung<\/li>\n<li>Risikolebensversicherung<\/li>\n<li>Beitr\u00e4ge zu Witwen-, Waisen-, und Sterbekassen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Nicht angeben k\u00f6nnen Sie Sachversicherungen. Hierzu z\u00e4hlt beispielsweise die Kfz-Kaskoversicherung, Diebstahl-, Hausrats-, oder Rechtsschutzversicherungen.<\/p>\n<div class=\"alert alert-primary\" role=\"alert\">\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Wenn die jeweilige Versicherung in Zusammenhang mit der Erzielung von Eink\u00fcnften steht, m\u00fcssen Sie die Versicherungsbeitr\u00e4ge als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend machen und nicht als Sonderausgaben.<\/p>\n<p>Beitr\u00e4ge zu Unfallversicherungen, die sich sowohl auf das berufliche Umfeld als auch das private Umfeld beziehen, k\u00f6nnen entweder in der Anlage N pauschal zur H\u00e4lfte als Werbungskosten abgezogen werden oder in voller H\u00f6he als Betriebskosten.<\/p>\n<\/div>\n<p><strong>Rentenversicherungen \u2013 Zeilen 51 und 52<\/strong><\/p>\n<p>Die Zeile 51 bezieht sich auf Rentenversicherungen, deren Laufzeit vor dem Jahr 2005 begonnen hat und f\u00fcr die Auszahlung der Versicherungsleistung entweder eine Einmalzahlung oder regelm\u00e4\u00dfige Zahlungen (\u201eKapitalwahlrecht\u201c) vorsehen.<\/p>\n<p>Die Zeile 52 bezieht sich auf Rentenversicherungen, deren Laufzeit vor dem Jahr 2005 begonnen hat und f\u00fcr die Auszahlungen in Form regelm\u00e4\u00dfiger Zahlungen (\u201eRente\u201c) erfolgen.<\/p>\n<h3>Seite 2 (Zeilen 53 bis 58) \u2013 Erg\u00e4nzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen<\/h3>\n<p>Dieser Abschnitt ist von Interesse f\u00fcr Beamte, Vorstandsmitglieder, gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Gesellschafter einer GmbH oder andere Personen, f\u00fcr die keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus dem aktiven Dienstverh\u00e4ltnis bestanden hat \u2013 also auch f\u00fcr Studenten oder Praktikanten.<\/p>\n<p>Tragen Sie in den Zeilen 53, 54 und 55 ein, um welchen Fall es sich bei Ihnen handelt und machen Sie in den Zeilen 55, 56 und 57 eine Angabe ob aufgrund der T\u00e4tigkeit eine Anwartschaft auf Altersvorsorge (Zeile 56) bestanden hat oder diese ohne eigene Beitragsleistungen erworben wurde (Zeile 57). Als GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer oder Vorstandsmitglied m\u00fcssen Sie bei einer Eintragung in Zeile 57 geeignete Unterlagen als Nachweis miteinreichen.<\/p>\n<p>Geben Sie zuletzt in Zeile 58 an, ob Sie Arbeitslohn aus einem nicht aktiven Dienstverh\u00e4ltnis bezogen haben, bei dem es sich nicht um steuerlich beg\u00fcnstigte Vorsorgebez\u00fcge handelt. Keine Eintragung ist beispielsweise bei Altersteilzeit vorzunehmen.<\/p>\n<h4>\u00c4hnliche Beitr\u00e4ge:<\/h4>\n<ul>\n<li><a title=\"Anlage E\u00dcR \u2013 Ausf\u00fcllhilfe\" href=\"https:\/\/www.smartsteuer.de\/online\/ausfuellhilfen\/anlage-euer-ausfuellhilfe\/\" rel=\"bookmark\">Anlage E\u00dcR \u2013 Ausf\u00fcllhilfe<\/a> (<abbr title=\"290.100000 ist die von YARPP ermittelte \u00dcbereinstimmung zwischen diesem und dem \u00e4hnlichen Artikel (Relevanz-Wert). Sie sehen diesen Wert, weil Sie als WordPress-Administrator eingeloggt sind. Normale Besucher sehen ihn nicht.\">290.1<\/abbr>)<\/li>\n<li><a title=\"Anlage N (Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit) \u2013 Ausf\u00fcllhilfe\" href=\"https:\/\/www.smartsteuer.de\/online\/ausfuellhilfen\/anlage-n-ausfuellhilfe\/\" rel=\"bookmark\">Anlage N (Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit) \u2013 Ausf\u00fcllhilfe<\/a> (<abbr title=\"234.200000 ist die von YARPP ermittelte \u00dcbereinstimmung zwischen diesem und dem \u00e4hnlichen Artikel (Relevanz-Wert). Sie sehen diesen Wert, weil Sie als WordPress-Administrator eingeloggt sind. 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Normale Besucher sehen ihn nicht.\">202.3<\/abbr>)<\/li>\n<li><a title=\"Hauptvordruck der Einkommensteuererkl\u00e4rung (ESt 1 A) \u2013 Ausf\u00fcllhilfe\" href=\"https:\/\/www.smartsteuer.de\/online\/ausfuellhilfen\/hauptvordruck-steuererklaerung-ausfuellhilfe\/\" rel=\"bookmark\">Hauptvordruck der Einkommensteuererkl\u00e4rung (ESt 1 A) \u2013 Ausf\u00fcllhilfe<\/a> (<abbr title=\"195.600000 ist die von YARPP ermittelte \u00dcbereinstimmung zwischen diesem und dem \u00e4hnlichen Artikel (Relevanz-Wert). Sie sehen diesen Wert, weil Sie als WordPress-Administrator eingeloggt sind. Normale Besucher sehen ihn nicht.\">195.6<\/abbr>)<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Anlage Vorsorgeaufwand haben Sie die M\u00f6glichkeit, verschiedene Aufwendungen zur Vorsorge steuerlich geltend zu machen. Hierzu z\u00e4hlen beispielsweise gezahlte Beitr\u00e4ge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Haft- oder Unfallversicherungen. 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