{"id":83935,"date":"2025-11-03T15:08:45","date_gmt":"2025-11-03T13:08:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.smartsteuer.de\/online\/?page_id=83935"},"modified":"2025-11-19T09:26:36","modified_gmt":"2025-11-19T07:26:36","slug":"anlage-kind-ausfuellhilfe","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.smartsteuer.de\/online\/ausfuellhilfen\/anlage-kind-ausfuellhilfe\/","title":{"rendered":"Anlage Kind &#8211; Ausf\u00fcllhilfe"},"content":{"rendered":"<p>In diesem Artikel erhalten Sie umfangreiche Hilfestellungen sowie eine Ausf\u00fcllhilfe zum Thema \u201eAnlage Kind\u201c der Einkommensteuererkl\u00e4rung. Insbesondere geht es um die folgenden Fragestellungen.<\/p>\n\n<h2>Ausf\u00fcllhilfe zur Anlage Kind<\/h2>\n<h3>\u00dcberblick des Formularinhaltes der Anlage Kind<\/h3>\n<table class=\"table\">\n<tbody>\n<tr>\n<td><strong>Seite 1<\/strong><\/td>\n<td><strong>Zeile 1 bis 3:<\/strong> Hier werden lediglich pers\u00f6nliche Daten des Steuerabzugsberechtigten eingetragen.<\/p>\n<p><strong>Zeile 4 bis 14:<\/strong> <span style=\"font-family: inherit; font-size: inherit;\">Es erfolgt die Eintragung pers\u00f6nlicher Daten des Kindes, wie Name und Geburtsdatum. Zudem muss der Wohnort und die H\u00f6he des erhaltenen Kindergeldes eingetragen werden.<\/span><\/p>\n<p><strong>Zeile 15 bis 22:<\/strong> Hier m\u00fcssen lediglich Eintragungen vorgenommen werden, wenn das Kind bereits die Vollj\u00e4hrigkeit erreicht hat. Es wird die Abzugsberechtigung nach Vollendung des 18. Lebensjahres ermittelt. Gefragt wird nach Zeitr\u00e4umen zwischen Ausbildungen, der Erwerbslosigkeit und Arbeitssuche, gesetzlichen Freiwilligendiensten oder einer Behinderung.<\/p>\n<p><strong>Zeile 23 bis 27:<\/strong> Ist das Kind bereits vollj\u00e4hrig, so m\u00fcssen hier Eintragungen zur Erwerbst\u00e4tigkeit vorgenommen werden.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Seite 2<\/strong><\/td>\n<td><strong>Zeile 31 bis 37:<\/strong> \u00a0Es wird nach \u00fcbernommenen Krankenversicherungs- und Pflegebeitr\u00e4gen der Eltern gefragt. Neben den Beitr\u00e4gen sind erstattete Betr\u00e4ge von Seiten der Versicherungen relevant sowie Zusch\u00fcsse dritter Seite (bspw.: BAf\u00f6G)<\/p>\n<p><strong>Zeile 38 bis 43:<\/strong> Wenn Sie den Kinderfreibetrag auf einen Elternteil umlegen wollen, m\u00fcssen hier entsprechende Vermerke vorgenommen werden.<\/p>\n<p><strong>Zeile 44 bis 49:<\/strong> Hier k\u00f6nnen alleinerziehende Elternteile ihre steuerlichen Absetzungen geltend machen. Es wird nach den Umst\u00e4nden des Haushaltes gefragt.<\/p>\n<p><strong>Zeile 50 bis 52:<\/strong> Musste ein vollj\u00e4hriges Kind w\u00e4hrend seiner Ausbildung au\u00dferhalb untergebracht werden, so k\u00f6nnen die Kosten daf\u00fcr abgesetzt werden. Die Details der Unterbringung sind hier zu vermerken.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Seite 3<\/strong><\/td>\n<td><strong>Schulgeld &#8211; Zeile 61 bis 63:<\/strong>\u00a0 Hat das Kind eine private Schule mit anerkanntem Schulabschluss besucht, so k\u00f6nnen die Schulgeb\u00fchren hier abgesetzt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00dcbertragung des Behindertenpauschbetrages auf die Eltern &#8211; Zeile 64 bis 66:<\/strong> Es besteht die M\u00f6glichkeit, Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetr\u00e4ge auf die Eltern \u00fcbertragen zu lassen. Wenn Sie das w\u00fcnschen, muss es hier vermerkt werden.<\/p>\n<p><strong>Kinderbetreuungskosten \u2013 Zeile 67 bis 73:<\/strong> Steuerlich absetzbare Kinderbetreuungskosten f\u00fcr m\u00fcssen hier angegeben werden.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h3>Seite 1 \u2013 Kindschaftsverh\u00e4ltnis<\/h3>\n<p>Auf der ersten Seite werden vollumfassend die Daten des zu ber\u00fccksichtigenden Kindes erfasst. Bitte beachten Sie, dass f\u00fcr jedes Kind ein eigenes Formular der \u201eAnlage Kind\u201c ausgef\u00fcllt werden muss. Ob ein steuerlicher Anspruch auf Absetzbarkeit besteht, h\u00e4ngt von der dem Bestehen eines Kindschaftsverh\u00e4ltnisses und dem Alter des Kindes ab.<\/p>\n<p><strong>Zeile 1 bis 3 \u2013 Pers\u00f6nliche Angaben des Ausf\u00fcllenden<\/strong><\/p>\n<p>Tragen Sie hier Ihren Vor- und Nachnamen sowie ihre Steuernummer sein. Vermerken Sie auch die laufende Nummer der Anlage, wenn Sie mehrere Formulare zur \u201eAnlage Kind\u201c einreichen.<\/p>\n<p><strong>Zeile 4 bis 9 \u2013 Angaben zum Kind<\/strong><\/p>\n<p>Hier m\u00fcssen die Angaben f\u00fcr jedes Kind einzeln ausgef\u00fcllt werden, die steuerlich ber\u00fccksichtigt werden sollen. Dabei ist es irrelevant, ob das jeweilige Kind bereits im Rahmen des Lohnsteuerabzuges in die Lohnsteuererkl\u00e4rung eingebracht wurde.<\/p>\n<p>Wichtige Angaben zum Kind sind der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, der Wohnort sowie die Familienkasse, von der das Kindergeld bezogen wird. Die steuerliche Identifikationsnummer muss ebenfalls eingetragen werden.<\/p>\n<p><strong>Wichtig:<\/strong> In Zeile 6 wird nicht das tats\u00e4chlich ausgezahlte Kindergeld, sondern die H\u00f6he des Kindergeldanspruches eingetragen. Normalerweise steht jedem Elternteil die H\u00e4lfte des Kindergeldes zu. Wird jedoch der Anspruch auf ein Elternteil \u00fcbertragen, weil etwa ein Elternteil nicht unterhaltspflichtig ist, so ist der gesamte Kindergeldanspruch einzutragen. In diesem Fall beanspruchen sie den verdoppelten Kinderfreibetrag (Dazu mehr in Zeile 38 bis 43).<\/p>\n<p><strong>Zeile 8 bis 9 \u2013 Im Ausland lebende Kinder<\/strong><\/p>\n<p>Haben Ihre Kinder ihren dauerhaften Wohnsitz im Ausland, so muss dies hier vermerkt werden. Je nach Wohnsitzstaat, k\u00f6nnen nur geringere Freibetr\u00e4ge eingebracht werden. Ausgenommen sind Kinder, die sich aus Gr\u00fcnden der Berufsausbildung dauerhaft im Ausland aufhalten. Sie werden dennoch dem inl\u00e4ndischen Haushalt der Eltern zugerechnet.<\/p>\n<p><strong>Zeile 10 bis 14 \u2013 Kindschaftsverh\u00e4ltnis<\/strong><\/p>\n<p>Es wird das Kindschaftsverh\u00e4ltnis zum Kind ermittelt. In Zeile 10 muss zun\u00e4chst angegeben werden, ob es sich um ein leibliches oder adoptiertes Kind, ein Pflegekind oder ein Enkel- oder Stiefkind handelt. Leben Sie in einer Ehe und sind dennoch einkommenssteuerrechtlich nicht gemeinsam veranlagt, so wird das Verh\u00e4ltnis in Zeilen 11 bis 14 ermittelt. Es geht vorwiegend um die Ermittlung eines nicht vorhandenen Kindschaftsverh\u00e4ltnis, etwa durch Tod, keine vorhandene Anerkennung einer Vaterschaft oder durch fehlenden Kontakt.<\/p>\n<p><strong>Zeile 15 bis 22 \u2013 Angaben f\u00fcr vollj\u00e4hriges Kind<\/strong><\/p>\n<p>Auch die Kosten f\u00fcr vollj\u00e4hrige Kinder k\u00f6nnen steuerlich ber\u00fccksichtigt werden, wenn die steuerrechtlichen Bedingungen hierf\u00fcr erf\u00fcllt sind. Die Vollj\u00e4hrigkeit ist nach Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht. Bis h\u00f6chstens zum 25. Lebensjahr k\u00f6nnen Freibetr\u00e4ge beansprucht werden, wenn keine Behinderung vorliegt, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und Ihr Kind dadurch nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.<\/p>\n<p>Weitere folgenden Bedingungen m\u00fcssen f\u00fcr die steuerliche Absetzbarkeit gegeben sein:<\/p>\n<p><strong>Zeilen 15 und 16:<\/strong> Das Kind befindet sich aktuell in einer Berufsausbildung oder zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Tragen Sie hier die Bezeichnung der Ausbildung, sowie die Zeitr\u00e4ume ein. Halbe oder nicht vollendete Monate k\u00f6nnen als ganze Monate eingetragen werden.<\/p>\n<p><strong>Zeile 17:<\/strong> Konnte Ihr Kind aufgrund eines mangelnden Ausbildungsplatzes die Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen, so ist der zugeh\u00f6rige Zeitraum hier einzutragen.<\/p>\n<p><strong>Zeile 18:<\/strong> Ihr Kind absolviert einen gesetzlich anerkannten Freiwilligendienst, so sind Sie steuerlich abzugsberechtigt. Tragen Sie den entsprechenden Zeitraum hier ein.<\/p>\n<p><strong>Zeile 19:<\/strong> Wenn sich Ihr Kind momentan in einer \u00dcbergangszeit von Ausbildung zum Berufsleben oder zwischen zwei Ausbildungen befindet, so sind Sie steuerlich abzugsberechtigt, wenn der Zeitraum nicht mehr als vier Monate betr\u00e4gt. In diesem Fall ist der entsprechende Zeitraum hier einzutragen.<\/p>\n<p><strong>Zeile 20:<\/strong> Ist Ihr Kind momentan erwerbslos und bei der Agentur f\u00fcr Arbeit als arbeitssuchend gemeldet, so k\u00f6nnen Sie steuerliche Absetzungen vornehmen. Tragen Sie den Zeitraum in Zeile 20 ein.<\/p>\n<p><strong>Zeile 21:<\/strong> Ist Ihr Kind aufgrund einer Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, nicht in der Lage sich selbst zu versorgen, so werden Ihre Kosten unabh\u00e4ngig vom Alter Ihres Kindes ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p><strong>Zeile 22:<\/strong> Hat Ihr Kind einen gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst geleistet, so wird der entsprechende Zeitraum auf das Alter Ihres Kindes angerechnet, sodass das Alter Ihres Kindes steuerrechtlich \u201everj\u00fcngt\u201c wird.<\/p>\n<p><strong>Zeile 23 bis 27 \u2013 Erwerbst\u00e4tigkeit des Kindes:<\/strong><\/p>\n<p>Es werden die Bedingungen der Erwerbst\u00e4tigkeit Ihres vollj\u00e4hrigen Kindes erfragt. Grunds\u00e4tzlich sind diese Eintragungen nur erforderlich, wenn Ihr Kind bereits die erste Berufsausbildung abgeschlossen hat. Ist dies der Fall, so ist der Zustand in Zeile 23 zu vermerken.<\/p>\n<p>Wurde die erste Berufsausbildung bereits abgeschlossen, so kommt aus auf die Erwerbst\u00e4tigkeit w\u00e4hrend der zweiten Berufsausbildung an. Ist trotz zweiter Berufsausbildung eine der Ber\u00fccksichtigungstatbest\u00e4nde aus den Zeilen 15 bis 22 gegeben, so kann Ihr Kind steuerlich nicht mehr ber\u00fccksichtig werden, wenn es mehr als 20 Stunden pro Woche (au\u00dferhalb der Ausbildung) gearbeitet hat.<\/p>\n<p>Ausgenommen ist allerdings die Vollerwerbst\u00e4tigkeit durch ein Ausbildungsverh\u00e4ltnis. In diesem Fall muss in Zeile 24 keine Eintragung vorgenommen werden. Durch die Erwerbst\u00e4tigkeit eines Minijobs, die in Zeile 25 eingetragen werden muss, erlischt der Anspruch auf Ber\u00fccksichtigung ebenfalls nicht.<\/p>\n<p>Liegen Erwerbst\u00e4tigkeiten vor, so muss die Stundenzahl in Zeile 27 eingetragen werden.<\/p>\n<h3>Seite 2 \u2013 Steuerliche Verg\u00fcnstigungen f\u00fcr Kinder<\/h3>\n<p>Auf der zweiten Seite werden die entsprechenden Kosten f\u00fcr das Kind erfasst. Sind die Bedingungen an das Kindschaftsverh\u00e4ltnis erf\u00fcllt, so erhalten Sie Kindergeld und weitere steuerliche Verg\u00fcnstigungen. F\u00fcr letzteres sind die Angaben auf Seite 2, zwischen Zeile 31 und 52 m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>Zeile 31 bis 37 \u2013 Kranken- und Pflegeversicherung:<\/strong><\/p>\n<p>Die Beitr\u00e4ge f\u00fcr die Kranken- und Pflegeversicherung sorgen nur f\u00fcr steuerliche Verg\u00fcnstigungen, wenn Sie der Versicherungsgesellschaft gestattet haben, relevanten Daten automatisch und elektronisch an das Finanzamt zu \u00fcbermitteln. Ist dies der Fall, so k\u00f6nnen Sie die Beitr\u00e4ge eintragen. Beachten Sie bitte folgende Details:<\/p>\n<p>Sind Sie selber der Versicherungsnehmer f\u00fcr Ihr Kind, sprich ist Ihr Kind in Ihrem Namen versichert und Sie tragen die Kosten, k\u00f6nnen Sie die Betr\u00e4ge in voller H\u00f6he in der Zeile 31, in der ersten Spalte bei Kennzahl 66 eintragen.<\/p>\n<p>Selbes gilt f\u00fcr Beitr\u00e4ge der Pflegeversicherung, die in Zeile 33, in der ersten Spalte bei Kennzahl 67 eingetragen werden. Wurden im Rahmen entstandener Anspr\u00fcche, etwa durch Wahlleistungen oder ausgezahlte Krankengelder, Beitr\u00e4ge von der der Kranken- oder Pflegeversicherung zur\u00fcckerstattet, so mindern diese den Anspruch auf Steuerverminderung. Tragen Sie die vollen Betr\u00e4ge in Zeile 34 bei Kennzahl 68 ein.<\/p>\n<p>In Zeile 37 werden zus\u00e4tzliche Beitr\u00e4ge erfasst, die \u00fcber den Rahmen der Basisversicherung hinausgehen und von Ihnen als Eltern getragen wurden.<\/p>\n<p>Ist Ihr Kind selber Versicherungsnehmer, so wird die zweite Spalte der Zeilen 31 bis 36 relevant. Grunds\u00e4tzlich muss Ihr Kind die Versicherungsbeitr\u00e4ge in seiner eigenen Steuererkl\u00e4rung deklarieren. Sind die Eink\u00fcnfte jedoch zu gering, sodass Ihr Kind darauf verzichtet hat, Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeitr\u00e4ge als Sonderausgaben abzusetzen, so k\u00f6nnen Sie stattdessen die Beitr\u00e4ge in der zweiten Spalte angeben.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sind hier jedoch nur Basisbeitr\u00e4ge einzutragen. Jegliche Beitr\u00e4ge, die \u00fcber die Basiskrankenversicherung hinausgehen oder zu Wahlleistungen bei der Pflegeversicherung f\u00fchren, k\u00f6nnen nicht ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>Basisbetr\u00e4ge der gesetzlichen Krankenversicherung f\u00fcr Arbeitnehmer m\u00fcssen bei Kennziffer 71 und 72 vermerkt werden. Pflegeversicherungsbeitr\u00e4ge sind bei Kennziffer 72 anzugeben. Wurden Beitr\u00e4ge erstattet oder sind Zusch\u00fcsse von dritter Seite, etwa Baf\u00f6g, zu ber\u00fccksichtigen, sind diese in Zeile 73 und 75 einzutragen. Sie mindern den abzugsberechtigten Betrag.<\/p>\n<p><strong>Zeile 38 bis 43 \u2013 \u00dcbertragung der Freibetr\u00e4ge:<\/strong><\/p>\n<p>[[highlight]]Wichtig: Leben Sie in einer geschiedenen Ehe, besteht keine Lebenspartnerschaft zwischen den Eltern des Kindes oder leben die Eltern dauerhaft getrennt, sodass f\u00fcr einen Elternteil keine Unterhaltspflicht besteht, so k\u00f6nnen die Freibetr\u00e4ge auf ein Elternteil \u00fcbertragen werden. Wird der Freibetrag \u00fcbertragen, so erlischt jeglicher Anspruch auf kinderbedingte steuerliche Verg\u00fcnstigung. Liegt eine einkommenssteuerrechtliche gemeinsame Veranlagung vor, so k\u00f6nnen Sie den nachfolgenden Teil ignorieren. Selbes gilt f\u00fcr eine Aufteilung der Freibetr\u00e4ge zu 50 % bei getrennter Veranlagung der Einkommenssteuer. [[\/highlight]]<\/p>\n<p>F\u00fcr eine erfolgreiche Beantragung der \u00dcbertragung der Freibetr\u00e4ge auf einem alleinigen Elternteil gibt es unterschiedliche m\u00f6gliche Konstellationen. Kommt ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht zu weniger als 75 % nach oder ist durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit davon befreit, so ist dies in Zeile 38 zu vermerken. Somit entsteht ein \u00dcbertragungsanspruch. Er erlischt allerdings wieder, sobald nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Vorsch\u00fcsse von Seiten dieses Elternteils gezahlt wurden. Dies ist in Zeile 39 zu vermerken.<\/p>\n<p>Weiterhin m\u00fcssen f\u00fcr eine erfolgreiche \u00dcbertragung folgende Bedingungen erf\u00fcllt sein.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist die \u00dcbertragung des Freibetrages f\u00fcr Ausbildung, Erziehung und Betreuung auf einen Elternteil nur bei Kindern m\u00f6glich, welche die Vollj\u00e4hrigkeit noch nicht erreicht haben und wenn das Kind beim anderen Elternteil nicht gemeldet war. Hat der andere Elternteil die Kosten anteilig getragen oder das Kind zwischenzeitlich selber betreut, so besteht die M\u00f6glichkeit des Einspruches. In Zeile 40 muss ein dementsprechender Vermerk sowie der Zeitraum der Nichtmeldung beim anderen Elternteil vermerkt werden.<\/p>\n<p>Zeile 41 bis 43 betreffen den Fall, dass Stief- oder Gro\u00dfeltern steuerlich entlastet werden sollen, weil das Kind in deren Haushalt gelebt hat und sie Kindergelder erhalten haben. Werden hier Eintragungen vorgenommen, so ist ebenfalls die Anlage K zusammen mit der Einkommenssteuererkl\u00e4rung auszuf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Wenn Sie die \u00dcbertragung des Anspruches an dieser Stelle beantragen, so m\u00fcssen Sie in Zeile 6 den vollen Kindergeldanspruch vermerken.<\/p>\n<p><strong>Zeile 44 bis 49 \u2013 alleinerziehende Eltern:<\/strong><\/p>\n<p>Wenn Sie der alleinerziehende Elternteil sind, so k\u00f6nnen Sie Ihre steuerlichen Ber\u00fccksichtigungen in Zeile 44 bis 49 geltend machen. Dazu m\u00fcssen Sie mit Ihrem Kind zusammenleben. Pro Jahr kann ein Entlastungbetrag von 1.308 Euro pro Kind geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>In Zeile 44 muss der Zeitraum der Meldung im gemeinsamen Wohnsitz vermerkt werden. In Zeile 45 muss das ausgezahlte Kindergeld vermerkt werden.<\/p>\n<p>Lebte in der gemeinsamen Wohnung au\u00dfer Ihrem Kind eine weitere vollj\u00e4hrige Person, f\u00fcr welche kein Kindergeld ausgezahlt wurde, so entf\u00e4llt der Anspruch auf den oben genannten Entlastungsbetrag.<\/p>\n<p><strong>Zeile 50 bis 52 \u2013 Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines vollj\u00e4hrigen Kindes:<\/strong><\/p>\n<p>Wurde Ihr Kind w\u00e4hrend der Berufsausbildung au\u00dferhalb Ihres Wohnsitzes untergebracht und war w\u00e4hrenddessen vollj\u00e4hrig, so ist der Erhalt eines Freibetrages von 924 Euro pro Kind pro Jahr m\u00f6glich. Dazu muss ein entsprechender Eintrag in Zeile 50 vorgenommen werden.<\/p>\n<p>Sind Sie mit dem anderen Elternteil nicht gemeinsam veranlagt, so kann gesondert eine entsprechende Aufteilung des Freibetrages beantragt werden. Tragen Sie hier die gew\u00fcnschte Aufteilung in Prozent in Zeile 52 ein.<\/p>\n<h3>Seite 3 \u2013 Schulgeld, Pauschbetr\u00e4ge und Kinderbetreuungskosten<\/h3>\n<p>Schulgelder, Behinderungs- und Hinterbliebenen-Pauschbetr\u00e4ge sowie Betreuungskosten sind steuerlich absetzbar. Die entsprechenden Eintragungen werden auf Seite 3 vorgenommen.<\/p>\n<p><strong>Zeile 61 bis 63 \u2013 Schuldgeld:<\/strong><\/p>\n<p>Schulgeld f\u00fcr eine Privatschule ist abzugsf\u00e4hig, wenn diese in Deutschland, im EU- bzw. EWR-Ausland ans\u00e4ssig ist oder es sich um eine deutsche Schule im anderweitigen Ausland handelt. Der Abschluss muss in Deutschland anerkannt sein. Entsprechende Vermerke sind in den Zeilen 61 und 63 vorzunehmen.<\/p>\n<p>Sind Eltern nicht gemeinsam veranlagt, so kann eine anderweitige prozentuale Aufteilung des Freibetrages vorgenommen werden.<\/p>\n<p><strong>Zeile 64 bis 66 \u2013 Behinderte oder hinterbliebene Kinder:<\/strong><\/p>\n<p>Der Pauschbetrag f\u00fcr behinderte oder hinterbliebene Kinder kann auf den Elternteil \u00fcbertragen werden. Dies ist nur m\u00f6glich, wenn die Verg\u00fcnstigung beim Kind irrelevant ist, weil es zu geringe oder keine Eink\u00fcnfte hat. Es muss dazu eine der Anforderungen aus Zeile 64 erf\u00fcllt sein und dementsprechend vermerkt werden. In Zeile 65 m\u00fcssen die Daten der Bescheinigung eingetragen werden. Eine anderweitige prozentuale Aufteilung zwischen den Eltern kann in Zeile 66 beantragt werden.<\/p>\n<p>Wurde bereits in Zeile 38 eine \u00dcbertragung des Freibetrages auf einen Elternteil beantragt, so entf\u00e4llt hier die M\u00f6glichkeit einer anderweitigen \u00dcbertragung.<\/p>\n<p><strong>Zeile 67 bis 73 \u2013 Kinderbetreuungskosten:<\/strong><\/p>\n<p>Lebt Ihr Kind in Ihrem Haushalt und ist unter 14 Jahre alt, so k\u00f6nnen Sie Betreuungskosten steuerlich geltend machen. Bei Kindern \u00fcber 14 Jahren muss eine Behinderung vorliegen. Tr\u00e4gt lediglich ein Elternteil die Kosten und erfolgt keine gemeinsame Veranlagung, so darf nur dieser die Kosten als steuerrelevante Sonderausgaben eintragen. Je nachdem, ob die Elternteile einen gemeinsamen oder getrennten Haushalt f\u00fchrten, sind Zeile 70-72 auszuf\u00fcllen. Soweit keine Zusammenveranlagung erfolgt, kann der H\u00f6chstbetrag auch anders als h\u00e4lftig zwischen den Elternteilen aufgesplittet werden.<\/p>\n<h4>\u00c4hnliche Beitr\u00e4ge:<\/h4>\n<ul>\n<li><a title=\"Anlage E\u00dcR \u2013 Ausf\u00fcllhilfe\" href=\"https:\/\/www.smartsteuer.de\/online\/ausfuellhilfen\/anlage-euer-ausfuellhilfe\/\" rel=\"bookmark\">Anlage E\u00dcR \u2013 Ausf\u00fcllhilfe<\/a><\/li>\n<li><a title=\"Anlage N (Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit) \u2013 Ausf\u00fcllhilfe\" href=\"https:\/\/www.smartsteuer.de\/online\/ausfuellhilfen\/anlage-n-ausfuellhilfe\/\" rel=\"bookmark\">Anlage N (Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit) \u2013 Ausf\u00fcllhilfe<\/a><\/li>\n<li><a title=\"Anlage V (Eink\u00fcnfte aus Vermietung und Verpachtung) \u2013 Ausf\u00fcllhilfe\" href=\"https:\/\/www.smartsteuer.de\/online\/ausfuellhilfen\/anlage-v-ausfuellhilfe\/\" rel=\"bookmark\">Anlage V (Eink\u00fcnfte aus Vermietung und Verpachtung) \u2013 Ausf\u00fcllhilfe<\/a><\/li>\n<li><a title=\"Anlage R (Renten) \u2013 Ausf\u00fcllhilfe\" href=\"https:\/\/www.smartsteuer.de\/online\/ausfuellhilfen\/anlage-r-ausfuellhilfe\/\" rel=\"bookmark\">Anlage R (Renten) \u2013 Ausf\u00fcllhilfe<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In diesem Artikel erhalten Sie umfangreiche Hilfestellungen sowie eine Ausf\u00fcllhilfe zum Thema \u201eAnlage Kind\u201c der Einkommensteuererkl\u00e4rung. 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