Bei der Buchführung gilt: »keine Buchung ohne Beleg«! Zudem müssen Betriebsausgaben anhand von Belegen nachgewiesen werden.
Als Belege werden in den meisten Fällen Rechnungen von anderen Unternehmen genutzt. Was aber, wenn man keine Rechnung (mehr) hat oder der Geschäftsvorfall nur im Unternehmen selbst war?
Grundsätzlich gilt: ein Fremdbeleg, also ein Nachweis von einem anderen Unternehmen, geht immer vor.
Also immer gut auf alle Rechnungen aufpassen, damit nichts verloren geht!
Ist die Rechnung dann aber doch mal verloren gegangen, sollte der erste Weg sein, eine Kopie der Rechnung anzufordern.
Erst wenn das nicht mehr möglich ist, kann auf Eigenbelege zurückgegriffen werden.
Eigenbelege können erstellt werden:
Bei Betriebsprüfungen werden selbst erstellte Belege besonders in Augenschein genommen! Ist der Beleg nicht korrekt erstellt, kann der Betriebsprüfer den Betriebsausgabenabzug versagen.
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