Kindergeld: Jahresgrenzbetrag beachten!

Bisher verlieren Eltern das Kindergeld für ein ganzes Jahr, wenn die Einkünfte und Bezüge ihres Kindes den Jahresgrenzbetrag von 8.004 € (bis 31.12.2009: 7.680 €) auch nur um einen Euro übersteigen (sog. Fallbeil-Effekt).

Der Bundesfinanzhof hat diese Regelung schon mehrfach bestätigt. In zwei Fällen wollten die Eltern den Wegfall des Kindesgeldes bei Überschreitung des Jahresgrenzbetrags aber nicht akzeptieren und zogen bis vor das Bundesverfassungsgericht. Die Richter haben die Verfassungsbeschwerden in beiden Fällen allerdings nicht zur Entscheidung angenommen.

Tipp: Deutet sich schon eine (relativ geringe) Überschreitung des Grenzbetrags an, könnten noch vor dem Jahresende Kosten „produziert“ werden, die zu einer Verminderung der Einkünfte führen. Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich vor allem im Werbungskostenbereich, z. B. durch den Kauf von sofort abziehbaren Arbeitsmitteln wie PC, Schreibtisch, Bücherregal, Fachliteratur etc.

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