Telefon- und Internetkosten

Als Arbeitnehmer können Sie Ihre Telefon- und Internetkosten von der Einkommensteuer absetzen. Diese Kosten sind nur dann Werbungskosten, wenn Sie beruflich mit dem privaten Anschluss oder Handy telefonieren oder den privaten Internetanschluss nutzen. Wenn ihr also beruflich auch das private Handy nutzt oder von zu Hause den eigenen Internetanschluss zu arbeiten benutzt, könnt ihr diese Kosten angeben.

Zur Ermittlung der anzusetzenden Kosten gibt es zwei Methoden:

  • Einzelnachweis
    Beim Einzelnachweis führt ihr in euren Rechnungen genau auf, welche Gespräche privat und welche beruflich veranlasst waren. Die beruflich veranlassten Kosten werden dann als Werbungskosten berücksichtigt. Für den Nachweis ist eine separate Telefonnummer oder ein Einzelnachweis praktisch.
  • Pauschalregelung
    Pauschal können 20% der Kosten als beruflich anerkannt werden, hierbei sind die Kosten, die monatlich anerkannt werden auf 20€ begrenzt. Für 12 Monate wären das schon 240€ Werbungskosten!

Machen Sie es sich einfach:

Berechnen Sie jetzt kostenlos, wie viel Sie vom Finanzamt erstattet bekommen und zahlen Sie erst bei Abgabe.

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