Als Arbeitnehmer können Sie Ihre Telefon- und Internetkosten von der Einkommensteuer absetzen. Diese Kosten sind nur dann Werbungskosten, wenn Sie beruflich mit dem privaten Anschluss oder Handy telefonieren oder den privaten Internetanschluss nutzen. Wenn ihr also beruflich auch das private Handy nutzt oder von zu Hause den eigenen Internetanschluss zu arbeiten benutzt, könnt ihr diese Kosten angeben.
Zur Ermittlung der anzusetzenden Kosten gibt es zwei Methoden:
Berechnen Sie jetzt kostenlos, wie viel Sie vom Finanzamt erstattet bekommen und zahlen Sie erst bei Abgabe.
Jetzt Steuer starten