Vier Jahre Zeit für Antragsveranlagung

Steuerpflichtige, die nicht zu der Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, haben 4 Jahre Zeit die Steuererklärung abzugeben.
Diejenigen, die nicht verpflichtet sind, eine Einkommenssteuererklärung einzureichen, sind oft allerdings auch diejenigen, die gute Chancen auf eine Erstattung haben. Es kann sich also lohnen eine Einkommensteuererklärung anzufertigen!
Dabei muss nur eine Sache beachtet werden, um nicht den rechtzeitigen Termin für die letztmögliche Abgabe zu verpassen:
Die Festsetzungsfrist beginnt immer nach dem Ende des Jahres für das die Steuererklärung gemacht werden soll. Es gibt einen Zeitraum von 4 Jahren in dem man Zeit hat die Steuererklärung als Antragsveranlagung einzureichen. Nach diesem Zeitraum muss das Finanzamt die Steuererklärung nicht mehr bearbeiten und kann die Erklärung zurückweisen und keinen Bescheid erlassen.

Beispiel:
Die Frist für die Steuererklärung 2016 beginnt am 01.01.2017
… und endet genau 4 Jahre drauf mit dem 31.12.2020. Am 01.01.2021 muss das Finanzamt die Erklärung nicht mehr annehmen.

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