Abgabefrist 2023

Grundsteuererklärung online machen

  • Alle Immobilien & Grundstücke verwalten
  • Grundsteuererklärung mit wenigen Klicks erstellen
  • smartsteuer spart Zeit, Geld und Nerven
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Ja, Grundsteuer jetzt erledigen

In drei einfachen Schritten zur Grundsteuererklärung

Grundstück anlegen

Beginnen Sie, indem Sie Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie anlegen und die Art Ihres Grundstücks / der Immobilie auswählen.

Daten eingeben

Erfassen Sie alle notwendigen Informationen zu Ihren Grundstücken. Dazu gehören die Lage (Adresse), das Baujahr und die Größe und Wohnfläche in Quadratmetern.

Eingaben prüfen und abschicken

Überprüfen Sie Ihre Eingaben und übermitteln Sie anschließend Ihre Grundsteuererklärung an das Finanzamt.

Abgabefrist verpasst?

Jetzt noch schnell Erklärung abgeben und teure Säumniszuschläge sparen!

Steuer jetzt erledigen

Günstig selber machen

Mit smartsteuer machen Sie Ihre Grundsteuererklärung ganz einfach online und sparen bares Geld.

  • Nur 34,95 € für die erste Erklärung, jede weitere kostet nur noch 29,95 €
  • Kostenloser technischer Support bei Rückfragen
  • Überprüfung Ihrer Steuer vor Abgabe an das Finanzamt
  • Sie zahlen erst bei finaler Übermittlung an das Finanzamt

Grundsteuerreform: Alles, was Sie wissen müssen!

Das Wichtigste in Kürze
  • Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer ab 2025 neu berechnet werden. Das Problem der bisherigen Grundsteuer liegt darin, dass mit veralteten Einheitswerten gerechnet wird.
  • Im Zuge der Neuregelung der Grundsteuer müssen bundesweit rund 35 Millionen Grundstücke neubewertet werden. Die Reform zielt auf eine gerechtere Verteilung der Grundsteuer ab.
  • Die Neubewertung erfolgt anhand des jeweiligen Bodenrichtwertes, der Grundstücksfläche, Art und Alter des Gebäudes sowie der statistisch ermittelten Nettokaltmiete in der jeweiligen Gemeinde.
  • Diese Angaben müssen Eigentümer in einer Grundsteuererklärung ihrem Finanzamt übermitteln. Ab Juli 2022 ist die Übermittlung der Erklärung an das Finanzamt möglich und muss 2023 final erfolgen.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?

Eigentümer:innen eines Grundstücks oder einer anderen Immobilie sind 2022 verpflichtet, eine Grundsteuererklärung zu erstellen und elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Dabei ist es egal, ob die Immobilie selbst genutzt wird oder vermietet ist.

Kann ich mit smartsteuer auch die Grundsteuererklärung für land- und forstwirtschaftliche Flächen erledigen?

Nein, mit der Grundsteuererklärung von smartsteuer können Sie leider keine Erklärungen für Land- und Forstwirtschaftliche Flächen erledigen. Die Grundsteuererklärung mit smartsteuer ist nur für die Grundsteuer B geeignet. Das „B“ steht für „baulich“. Die Grundsteuer umfasst die in einer Gemeinde liegenden bebauten und unbebauten Grundstücke – also alles, was nicht zur Land- und Forstwirtschaft zählt.

Bis wann muss ich die Grundsteuererklärung abgeben?

Die Übermittlung der Grundsteuererklärung an das Finanzamt muss 2023 final erfolgen. Suchen Sie sich am besten schon einmal vorhandene Dokumente zu Ihren Immobilien und Grundstücken zusammen und bereiten Sie sich auf die Abgabe vor. Dazu gehören z. B. Ihre Kaufunterlagen oder einen Grundbuchauszug und Ihr diesjähriger Grundsteuerbescheid. Sollten Ihnen keine Informationen zur Wohnfläche Ihrer Immobilie vorliegen, sollten Sie diese ausmessen oder rechtzeitig berechnen lassen.

Welche Vorteile hat die Grundsteuererklärung mit smartsteuer?

Sie benötigen für die Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung mit smartsteuer keinerlei Vorwissen. Sie beantworten einfache Fragen und erledigen Ihre Grundsteuererklärung Schritt-für-Schritt selbst.

Zudem können Sie die benötigen Liegenschaftsinformationen direkt von den zuständigen Ämtern abrufen und bequem in Ihre Grundsteuererklärung übernehmen. Die Kosten dafür sind bereits in der Servicegebühr von 34,99 € enthalten. Diese Daten können Sie automatisch übernehmen:

  • Gemarkung
  • Gemarkungsnummer
  • Flurstücksnummer
  • Flurstückszähler
  • Flurstücksnenner
  • Bodenrichtwert

Was kostet die Grundsteuererklärung mit smartsteuer?

Die erste Grundsteuererklärung mit smartsteuer kostet 34,95 €. Für jede Immobilie muss eine eigene Grundsteuererklärung erstellt werden. Haben Sie mehrere Immobilien, für die Sie eine Grundsteuererklärung abgeben müssen, zahlen Sie für jede weitere Erklärung 29,95 €. Im Preis sind die Gebühren für den Abruf Ihrer Daten von den zuständigen Ämtern bereits enthalten. Die Servicegebühr wird pro Immobilie fällig.

Die Grundsteuererklärung ist ein eigener Service, daher fällt die Servicegebühr unabhängig von Ihrer "normalen Steuererklärung" an.

Grund für die Kosten ist unter anderem der kostenpflichtige Vorteil, dass Sie mit smartsteuer die Liegenschaftsinformationen direkt von den Ämtern abrufen können. Die Kosten sind im Produkt immer enthalten. Sie können folgende Daten direkt vom zuständigen Amt in Ihre Grundsteuererklärung übernehmen:

  • Gemarkung
  • Gemarkungsnummer
  • Flurstücksnummer
  • Flurstückszähler
  • Flurstücksnenner
  • Bodenrichtwert

Unsere Partner

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smartsteuer hat die Grundsteuererklärung in Zusammenarbeit mit der fino taxtech GmbH aus Kassel entwickelt. Durch die Kooperation bieten wir unseren Kundinnen und Kunden die beste Lösung. Genau dies ist unser Anspruch.

Besitzen Sie eine Immobilie?

Falls Sie eine Immobilie besitzen, müssen Sie 2023 eine Grundsteuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen.

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