Inhaltsverzeichnis 1 Begriffliches Während unter Aufmerksamkeiten Zuwendungen des Arbeitgebers (ArbG) anlässlich eines persönlichen Ereignisses des Arbeitnehmers (ArbN) (vgl. R 19.6 LStR) verstanden werden, sind mit dem zwischenzeitlich überholten Begriff der Annehmlichkeiten die nicht steuerbaren Zuwendungen eines ArbG verbunden, die dieser im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse dem/den ArbN gewährt. Aufmerksamkeiten werden zum nicht steuerbaren Arbeitslohn gerechnet. Aufmerksamkeiten … Aufmerksamkeiten weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um den Inhalt einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um den Inhalt einzubetten