Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Ein Darlehen (auch Kredit) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Kreditgeber oder Darlehensgeber einem Kreditnehmer oder Darlehensnehmer Geld (Banknoten, Münzen, Buchgeld) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) vorübergehend zur Nutzung überlässt. Gelddarlehen sind zivilrechtlich in den §§ 488 ff. BGB geregelt: Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der … Darlehen weiterlesen
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