Dauerfristverlängerung bei der USt
Inhaltsverzeichnis 1 Wirkung der Dauerfristverlängerung In § 18 Abs. 6 UStG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen (→ Voranmeldung) und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat zu verlängern. Das Verfahren der Dauerfristverlängerung ist in den §§ 46 bis 48 UStDV geregelt (s. a. Abschn. 18.4 UStAE). 2 Antragstellung Nach § 48 Abs. 1 … Dauerfristverlängerung bei der USt weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um den Inhalt einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um den Inhalt einzubetten