Inhaltsverzeichnis 1 Überblick über die Güterstände Nach den §§ 1363 ff. BGB gibt es drei Güterstände: Eheliche Güterstände Zugewinngemeinschaft §§ 1363–1390 BGB Gütertrennung § 1414 BGB Gütergemeinschaft §§ 1415–1518 BGB Abb.: Eheliche Güterstände Nach § 1408 BGB besteht der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Ehevertrag regeln, insbes. auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand … Eheliches Güterrecht weiterlesen
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