Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Die Zugehörigkeit einer Forderung zum BV oder PV entscheidet sich im Zeitpunkt ihrer Entstehung. Die Forderung teilt dabei das Schicksal des veräußerten WG. Wurde ein WG des BV veräußert, so gehört auch die Forderung zum BV und muss aktiviert werden. Forderungen sind i. d. R. UV (vgl. § 266 Abs. 2 B II HGB). Unter Forderungen … Forderungen weiterlesen
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