Inhaltsverzeichnis 1 Bilanzierungsvorschriften 1.1 Grundsätzliches Bilanzierungsgebot Generell sind sämtliche Vermögensgegenstände zu aktivieren (§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB). Das gilt folglich für die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens als auch für die des Umlaufvermögens. Das Bilanzierungsgebot gilt über die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz gem. § 5 Abs. 1 EStG auch für die Steuerbilanz (→ Maßgeblichkeitsgrundsatz). Bei den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen … Immaterielle Wirtschaftsgüter weiterlesen
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