Inhaltsverzeichnis 1 Gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen Gemeinschaftsrechtlich treten nach Art. 63 MwStSystRL der Steuertatbestand und der Steueranspruch zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Lieferung von Gegenständen bewirkt oder die Dienstleistung erbracht wird. Nach Art. 66 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass der Steueranspruch für bestimmte Umsätze oder Gruppen von Stpfl. zu einem der folgenden Zeitpunkte entsteht: spätestens bei … Istversteuerung weiterlesen
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