Inhaltsverzeichnis 1 Steuerabzug vom Arbeitslohn Bei ArbN (→ Arbeitnehmer) wird die vom →Arbeitslohn zu zahlende ESt im Wege des Abzugs vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer; § 38 Abs. 1 EStG). Die LSt ist nur eine Erhebungsform der ESt, also keine Steuer eigener Art. Mit dem Steuerabzug ist das Besteuerungsverfahren im Allgemeinen abgeschlossen (§ 38a Abs. 2 EStG), es sei denn, … Lohnsteuer weiterlesen
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