Lohnsteueranmeldung

Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines zum Verfahren Jeder ArbG ist verpflichtet, am 10. Tag nach Ablauf eines LSt-Anmeldungszeitraums die LSt einzubehalten und an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Das LSt-Anmeldungsverfahren regelt § 41a EStG (s. a. R 41a.1 und R 41a.2 LStR). LSt-Anmeldungszeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat. Hat die abzuführende LSt für das vorangegangene Kj. mehr als 1 080 EUR, aber nicht … Lohnsteueranmeldung weiterlesen