Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Kautionen sind steuerrechtlich dem Mieter zuzurechnen, sodass insoweit regelmäßig keine Einnahme bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung vorliegt. Der Vermieter ist gem. § 551 Abs. 3 Satz 1 BGB dazu verpflichtet, die Kaution als ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen; die Vereinbarung … Mieterkaution weiterlesen
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