Nachträgliche Anschaffungskosten

Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Der Begriff der nachträglichen → Anschaffungskosten ist dem HGB (§ 255 Abs. 1 Satz 2 HGB) entnommen. Darunter fallen Aufwendungen, die – in Zusammenhang mit dem Erwerb eines WG – entweder später oder zwangsläufig anfallen. Nach den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung (GoB) werden diese Aufwendungen nicht auf den Tag (das Jahr) des Erwerbs zurückbezogen, sondern … Nachträgliche Anschaffungskosten weiterlesen