Sachbezüge

Inhaltsverzeichnis 1 Ertragsteuerrechtliche Behandlung 1.1 Grundsätzliches Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Stpfl. im Rahmen einer Überschusseinkunftsart zufließen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 EStG). Auch Preisvorteile und Rabatte, die ArbN von Dritten erhalten, sind nur dann Lohn, wenn sie sich für den ArbN als Frucht seiner Arbeit für den ArbG darstellen … Sachbezüge weiterlesen