Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Schuldzinsen gehören wie andere Finanzierungskosten (z. B. Gebühren, Spesen, Damnum) zu den steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen, wenn das der Zinszahlung zugrunde liegende Darlehen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG steht. Besteht ein Zusammenhang mit Gewinneinkünften, so sind die Schuldzinsen als BA nach § 4 Abs. 4 … Schuldzinsen weiterlesen
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