Inhaltsverzeichnis 1 Begriff des Vereins Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Vereine in den §§ 21 bis 79a BGB. Der Verein ist ein Zusammenschluss von Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Er ist dadurch gekennzeichnet, dass er seinen Zweck in einer Satzung festlegt (§ 25 BGB), einen eigenen Namen (Gesamtnamen) führt und eigene Organe (Vorsitzender, Vorsitzende, Vorstand … Verein weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um den Inhalt einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um den Inhalt einzubetten