Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeiner Überblick Die §§ 233 ff. AO regeln die Verzinsung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis. In folgenden Fällen können Zinsen erhoben werden: Zinsen von Steuernachforderungen und Steuererstattungen gem. § 233a AO (Vollverzinsung); Stundungszinsen gem. § 234 AO; Zinsen von hinterzogenen Steuern gem. § 235 AO (→ Steuerhinterziehung, → Selbstanzeige); Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge gem. § 236 AO; Zinsen bei … Zinsen weiterlesen
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