Die Kosten für Schlüsseldienste, Fliesenleger und alle anderen Handwerker kannst du dir zu 20 Prozent vom Finanzamt wiederholen, Anfahrtskosten inklusive.
Als Arbeitnehmer kannst du die einfache Entfernung zwischen deiner Wohnung und Büro als Fahrtkosten absetzen. Es gilt ein Pauschalwert von 0,30 € je Kilometer.
Fort- oder Weiterbildungskosten können als Werbungskosten abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass man vorher schon eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat.
Wer sein Smartphone oder Laptop nachweislich auch beruflich nutzt, kann die Kosten von der Steuer absetzen. Kannst du nachweisen, dass du dein Smartphone oder Laptop auch beruflich nutzt, wird pauschalierend von einer jeweils hälftigen beruflichen bzw. privaten Nutzung des Arbeitsmittels ausgegangen.
Wenn dein Umzug beruflich bedingt ist, kannst du die Kosten in deiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten abrechnen.
Sowohl Brille als auch Kontaktlinsen können inkl. laufender Kosten (bspw. Pflegemittel) als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Wichtig ist, dass ein ärztliches Attest vorliegt
Die Kosten für Steuersoftware und Fachliteratur können ebenfalls als Werbungskosten angegeben werden. Das gilt natürlich auch für smartsteuer.