Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer neu berechnet werden. Das Problem der bisherigen Grundsteuer liegt darin, dass mit veralteten Einheitswerten gerechnet wird.
Im Zuge der Neuregelung der Grundsteuer werden bereits ab 2022 rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Die Reform zielt auf eine gerechtere Verteilung der Grundsteuer ab.
Das Finanzamt fordert Betroffene zu einer befristeten Einreichung einer Grundsteuererklärung auf. Die Übermittlung der Erklärung an das Finanzamt muss bis Ende Oktober 2022 erfolgen.
Die Grundsteuererklärung von smartsteuer wird voraussichtlich Ende August 2022 für Sie zur Verfügung stehen. Grundstücke und Immobilien können dann hinzugefügt und verwaltet werden. Sie können die fertige Grundsteuererklärung anschließend digital an das Finanzamt verschicken.