Bei smartsteuer setzen wir uns dafür ein, dass unsere Website und alle damit verbundenen digitalen Dienste für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen.
Diese Erklärung informiert über unsere Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit und beschreibt, wie wir die gesetzlichen Vorgaben sowie internationale Standards – insbesondere die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1., Konformitätsstufe AA – umsetzen.
Unser Angebot ist teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vereinbar.
Diese Erklärung informiert über den aktuellen Stand und identifizierte Barrieren.
Barrierefreie Inhalte und Funktionen
Teilweise barrierefreie Inhalte und Funktionen
Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen
Derzeit sind folgende Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei:
Wir bemühen uns, diese Barrieren zeitnah zu beheben.
Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 zuletzt aktualisiert. Die Bewertung der Website basiert auf einer technischen Selbstbewertung gemäß WCAG 2.1 und der EN 301 549.
Kontaktinformationen
Wenn dir Barrieren auf unserer Website auffallen oder du Inhalte nicht zugänglich findest, freuen wir uns über deine Rückmeldung.
Du benötigst direkte Hilfe oder hast Fragen zur Barrierefreiheit, die hier nicht behandelt werden, sende bitte eine Email an: hilfe@smartsteuer.de
Angaben der zuständigen Marktüberwachungsbehörde
Die gemeinsame „Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) kontrolliert die Umsetzung der Vorgaben des BFSG.
Die Marktüberwachungsbehörde ist erreichbar unter:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de