Steuer für Rentner & Pensionäre:
smartsteuer hilft Dir dabei, Deine Einnahmen aus Rente, Kapitalerträgen und privater Vorsorge richtig anzugeben.
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5 Dinge, die Rentner von der Steuer absetzen können!
Kosten für Medikamente, Zahnersatz, Hilfsmittel wie Prothesen oder Krankenhausaufenthalte kannst Du in Deiner Steuererklärung bei den außergewöhnlichen Belastungen angeben. Voraussetzung dafür ist, dass die Kosten die sogenannte zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Erstattungen der Krankenkasse musst Du davon aber abziehen.
Die Kosten für Schlüsseldienste, Fliesenleger und alle anderen Handwerker kannst Du Dir zu 20 % vom Finanzamt wiederholen – inklusive Anfahrtskosten!
Hast Du eine Haushalts- oder Gartenhilfe engagiert? Kommt täglich ein ambulanter Pflegedienst zu Dir? Dann kannst Du 20 % der Gehaltszahlungen, maximal jedoch 4.000 € steuermindernd ansetzen.
Wenn Du eine gesetzliche Rente empfängst, solltest Du dem Finanzamt in der Steuererklärung jeden Cent für Deine Versicherungsbeiträge auflisten.
Zuwendungen an Kirche, Wohlfahrtsverbände oder Parteien mindern Deine Steuerlast. Bei Spenden bis 200 € reicht es, die Zahlung mit einer Kopie Deines Kontoauszugs nachzuweisen. Bei höheren Spenden muss die Spendenbescheinigung im Original der Erklärung beigelegt werden.