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Leiharbeiter und die Steuer

Leiharbeiter und die Steuer

Leiharbeiter und die Steuer

Sie sind im Wirtschaftsleben kaum mehr wegzudenken. Ohne Leih- oder Zeitarbeiter würde in vielen Bereichen nichts laufen. Mehr als eine Million gibt es mittlerweile in Deutschland, besonders gefragt sind sie in der Metallbearbeitung sowie der Lager- und Postbranche.
Die Gründe für Zeitarbeit sind verschieden und natürlich hat diese Form der Beschäftigung auch Nachteile. Aber – und das freut uns von smartsteuer natürlich ganz besonders – es kann in vielen Fällen auch steuerliche Vorteile geben. Welche das sind und was Sie dabei beachten müssen – Sie können es hier nachlesen.

Was ist Zeit- oder Leiharbeit?

Zeitarbeiter springen in der Regel ein, wenn Firmen einen – meist kurzfristigen – erhöhten Bedarf haben. Sie sind nicht bei dem jeweiligen Unternehmen angestellt, sondern bei einer Zeitarbeitsfirma. Diese verleiht die Arbeitnehmer dann an seine Kunden, also die Firmen, bei denen Leiharbeiter tatsächlich arbeiten. Im Amtsdeutsch nennt sich das Arbeitnehmerüberlassung. Sie verdienen also Ihr Geld für Ihre Arbeit. Die Zeitarbeitsfirma ist natürlich kein Samariter und verdient für ihre Dienstleistung – also an Ihrer Arbeit.

Wo liegen prinzipiell die Vorteile bei der Steuer?

Bei der Gehaltsabrechnung sieht erstmal alles genau so aus wie bei einer Festanstellung. Steuerliche Vorteile können Sie erst in der Steuererklärung geltend machen. Mit unserer Online-Steuererklärung smartsteuer geht das übrigens besonders einfach und schnell.
Es gibt zwei wesentliche Punkte, die Ihre Steuerlast verringern können. Der Grund ist, dass Ihr Arbeitgeber eine Zeitarbeitsfirma ist. Sie arbeiten aber in der Regel woanders und das wird steuerlich – sehr vereinfacht gesprochen – oft wie eine Dienstreise behandelt.

Wenn Sie jetzt aufmerksam gelesen haben, dürfte Ihnen aufgefallen sein, dass die Worte „prinzipiell“, „oft“ und „kann“ auftauchen. Denn leider betrifft das nicht jede Zeitarbeiterin und jeden Zeitarbeiter. Wir sagen gleich, wo die Stolperfallen liegen.

Wann lässt sich mehr absetzen?

Wie wir schon gesehen haben, steht und fällt die bessere Absetzbarkeit mit dem Ort der Beschäftigung. Im Steuerdeutsch heißt das „erste Tätigkeitsstätte“. Wer zu seiner ersten Tätigkeitsstätte zum Arbeiten fährt, hat nur die einfache Kilometerpauschale – und es gibt auch keinen Verpflegungsmehraufwand. Fährt man aber nicht zu dieser ersten Stätte, greifen die besseren Möglichkeiten zum Absetzen.
Jetzt könnte man sagen, dass das eigentlich immer der Fall sei, weil man ja fast nie direkt in der Zeitarbeitsfirma arbeitet. Doch so ist es leider nicht mehr. Seit ein paar Jahren gibt es neue Regeln. Ob es sich steuerlich gesehen wirklich um eine Auswärtstätigkeit handelt, hängt von der „Dauerhaftigkeit der Beschäftigung“ ab. Wenn Sie dauerhaft beschäftigt sind, können Sie leider nur wie ein „normaler“ Arbeitnehmer absetzen. Wann ist das der Fall?
Sie sind als Leiharbeiter dauerhaft beschäftigt, wenn Sie

Gerade beim letzten Punkt besteht aber Hoffnung. Denn das „bis auf Weiteres“ bedeutet eben nicht, dass daraus eine unbefristete Stelle entstehen würde. Meinte jedenfalls das Finanzgericht Niedersachsen schon im Jahr 2016. Nun heißt es nur noch warten: Denn der Bundesfinanzhof hat angekündigt, dass noch in diesem Jahr eine Entscheidung über die „erste Tätigkeitsstätte“ in verschiedenen Fällen fallen soll. Und da gehört auch der Punkt Leiharbeit zu – unter dem Aktenzeichen VI R 6/17.

Wir können jetzt an dieser Stelle nicht auf eine Statistik verweisen, wie viele Leiharbeiter nicht dauerhaft beschäftigt sind. Aber es dürften immer noch sehr viele sein.

Was bedeutet das konkret für mich?
Wenn Sie Leiharbeiter sind, können Sie oft mehr von der Steuer absetzen als „normale“ Arbeitnehmer. Sie müssen nur bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Testen Sie auch unseren Steuerrechner.

Mehr zu Auswärtstätigkeiten erfahren Sie in unserem Video passend zum Thema:

 

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