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Corona-Prämie: steuerfrei für alle

Corona-Prämie: steuerfrei für alle

Corona-Prämie: steuerfrei für alle

Wir leben in einer ganz besonderen Zeit. Und in einer solchen passieren dann Dinge, die davor kaum vorstellbar waren. Dazu gehört auch, dass die sogenannte Corona-Prämie bis zu 1.500 Euro tatsächlich steuer- und auch sozialversicherungsfrei ist. Normalerweise wären auf eine solche Sonderzahlung die üblichen Abzüge fällig. Aber was ist sonst? Darf der Arbeitgeber seinen Angestellten gar nichts Gutes tun – ohne dass Vater Staat die Hand aufhält? Doch, doch! Wir erklären im zweiten Teil, was es da auch für Arbeitnehmer zu beachten gilt. 

Wer kann die Corona-Prämie bekommen?

Wohl fast jeder denkt an dieser Stelle erstmal an Menschen, die zum Beispiel im Gesundheitssystem arbeiten oder an die Supermarkt-Angestellten. Oder allgemein die sogenannten systemrelevanten Berufsgruppen. Es leuchtet sofort ein, dass viele von ihnen mehr leisten als sonst. Ob Sie aber tatsächlich eine Prämie in Form von Bargeld oder Sachzuschüssen erhalten, liegt natürlich zuerst einmal am Arbeitgeber. Es gibt keine gesetzliche Pflicht für eine Prämie bis zu 1.500 Euro. Was aber sicher ist: Wird diese Sonderzahlung in diesem finanziellen Rahmen im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 geleistet, ist sie nicht nur steuerfrei, sondern auch beitragsfrei bei der Sozialversicherung (etwa Krankenkasse, Rentenversicherung). Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hat dazu diesen griffigen Satz gesagt:  

„100-prozentigen Einsatz in dieser Zeit wollen wir 100-prozentig belohnen.“

Und diesen Einsatz darf tatsächlich jeder Arbeitgeber belohnen – auch in anderen Branchen. Hier sollte aber auch eine gute Begründung mit Corona-Bezug da sein. Aber das dürfte nicht zu schwer sein.
Wichtig generell: Die Sonderzahlung (oder Sachleistung) muss immer zusätzlich zum eigentlichen Lohn gezahlt werden. Eigentlich klar.
Und: die „normalen“ steuerfreien Extras dürfen weiterhin zusätzlich geleistet werden. Wie das genau aussieht, erfahren Sie jetzt.

Steuerfreie Zuschüsse zum Lohn

Bei der eben beschriebenen Corona-Prämie ist es ja ganz einfach. Im Normalfall ist aber sehr eng festgelegt, was der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn steuerfrei für seine Angestellten tun kann. Wie gesagt, das darf er auch weiterhin tun und es wird nicht mit der Corona-Prämie verrechnet.
Hier nun die wichtigsten Beispiele:

Noch mehr Zuschüsse

Abschließend drei weitere Beispiele von Sachleistungen des Arbeitgebers:

Sie sehen, es gibt schon einige Möglichkeiten, um steuerfrei Vergünstigungen vom Chef zu erhalten. Tut sich der Arbeitgeber zum Beispiel schwer mit einer Lohnerhöhung, können Sie ihm ja eine Alternative aus den Beispielen vorschlagen.

Was bedeutet das konkret für mich?
Wenn Sie bis Jahresende eine Corona-Prämie vom Chef erhalten, ist diese bis 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Zusätzlich sind auch weiterhin verschiedene Sachleistungen (ohne Bargeld) steuerfrei drin.

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