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Kleine Online-Käufe nicht mehr steuerfrei 

Kleine Online-Käufe nicht mehr steuerfrei 

Kleine Online-Käufe nicht mehr steuerfrei 

Viele werden es gar nicht bemerkt haben: Wer bisher (bis 30. Juni 2021) online außerhalb der EU eingekauft hat, musste keine Umsatzsteuer zahlen. Allerdings nur, wenn der Artikel maximal 22 € kostete. Mit dieser Freigrenze ist nun aber Schluss. Warum das so ist, was sich konkret ändert, welche Ausnahmen es gibt und warum es passieren kann, dass Sie unter Umständen an der Haustür zur Kasse gebeten werden – die Antworten auf diese Fragen gibt es in diesem Artikel.

Wie war es bisher?

Wenn Sie zum Beispiel in den USA, China, Australien oder seit neuestem in Großbritannien im Netz bestellten, wurde bis zu einer Freigrenze von 22 € keine Einfuhrumsatzsteuer fällig. Das führte dazu, dass Händler in der EU deutlich schlechter da standen. Denn sie mussten die Umsatzsteuer immer noch obendrauf schlagen. Und das macht sich natürlich bei so geringen Preisen recht deutlich bemerkbar.
Wer zum Beispiel eine Schallplatte für umgerechnet 21 € in Großbritannien kaufte, zahlte eben nur diese 21 € (plus Versand). Bei einem Händler innerhalb der EU kamen noch mal 3,99 € Umsatzsteuer dazu, also insgesamt 24,99 €. Um den britischen Händler zu unterbieten, musste ein EU-Händler mit einem Nettopreis von 17,64 € antreten. Er hätte also deutlich weniger Gewinn gemacht, oder wäre preislich unterboten worden. Und sagen Sie jetzt nicht, dass es nur um ein paar € geht. Die Gewinnspannen bei solchen Artikeln sind nicht riesig.  

Was ändert sich?

Das Beispiel sollte deutlich gemacht haben, warum die Freigrenze von 22 € jetzt fiel. Sie benachteiligte Händler in der EU gegenüber den anderen außerhalb der EU. Deshalb gilt seit 1. Juli 2021, dass die Freigrenze nicht mehr greift. Seit etwas mehr als einem Monat müssen also auch Online-Händler außerhalb der EU 19 % Mehrwertsteuer aufschlagen, bei Artikeln mit reduziertem Steuersatz (zum Beispiel Bücher) sind es 7 %. 

Es war aber nicht nur so, dass die EU-Händler wegen der Freigrenze preislich im Nachteil waren. Die Freigrenze war auch ein plastisches Beispiel für Steuerbetrug. Wie das lief? Nun, ein Online-Händler deklarierte sein Paket mit einem billigen Produkt (unter 22 €), drin war aber ein viel wertvolleres. Das dürfte jetzt eher schwieriger werden, aber …

Welche Ausnahmen gibt es?

Nun, die Deutsche Post DHL Group betonte in einer Pressemitteilung, dass bei einem sehr geringen Warenwert dann doch wieder auf die Einfuhrumsatzsteuer verzichtet wird. Konkret: Beträgt diese Steuer weniger als 1 €, bleibt es wie zuvor. Das bedeutet konkret, dass ein Produkt weniger als 5,23 € kosten darf (bei 19 % Steuer). Was die DHL nicht schreibt: Ist es ein Buch (mit 7 % Steuer) liegt der Warenwert dann schon wieder bei 14,28 €.
Es lässt sich also schon feststellen, dass die Freigrenze nicht komplett abgeschafft wurde. Sie wurde lediglich gesenkt. Auf 5,23 € beziehungsweise 14,28 €.
Es gibt aber noch eine Ausnahme: Bestellen Sie bei einem Online-Händler, der schon in der EU registriert ist und die Mehrwertsteuer bereits abführt, entfällt natürlich die Einfuhrumsatzsteuer.
Wichtig: Diese Steuer ist übrigens nicht zu verwechseln mit dem Zoll. Den müssen Sie weiterhin für Produkte mit einem Wert von 150 € zahlen. 

Und wie läuft das nun konkret?

Es gibt die einfache Variante, bei der der Händler tatsächlich schon die Steuer gezahlt hat. Dann sind Sie fein raus.
Die zweite Möglichkeit – wenn der Händler das nicht getan hat – kann richtig ärgerlich für Sie werden. Denn wenn dann der Paketbote klingelt, wird dieser die Einfuhrumsatzsteuer kassieren. So war es übrigens bisher schon bei der DHL bei Artikeln über der Freigrenze. Das würde ja noch gehen. Aber zusätzlich wird auch noch eine „Auslagepauschale“ fällig. Und die beträgt noch mal 6 €. Es kann also durchaus passieren, dass Sie mal schnell 10 € zahlen müssen – bei einem Artikel der kaum mehr als 20 € gekostet hat.

Hier gibt’s das Ganze noch einmal im Video-Format:

Was bedeutet das konkret für mich?

Nun, wenn Sie außerhalb der EU bestellen, sollten Sie im Vorfeld klären, wie es mit der Umsatzsteuer aussieht. Sonst kann mit dem Paketboten eine böse Überraschung auf Sie warten. 

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