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Steuern sparen beim Umzug

Steuern sparen beim Umzug

Steuern sparen beim Umzug

Jeder Umzug lässt sich von der Steuer absetzen und das mit der sogenannten Umzugskostenpauschale sogar ohne Belege. Richtig viel Steuern sparen Sie, wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen müssen. Und etwas weniger, wenn Sie das aus privaten Gründen tun. Warum das so ist, wann ein Umzug beruflich bedingt ist, was sich wie absetzen lässt und was es mit der Umzugskostenpauschale auf sich hat – Sie erfahren es hier im Blog von smartsteuer.

Beruflich bedingter Umzug – ja oder nein?

Da wir Ihnen ja schon gesagt haben, dass ein beruflich bedingter Umzug steuerlich mehr bringt als einer aus privaten Gründen, sagen wir gleich was Sache ist.
Ein Umzug gilt in folgenden Fällen als beruflich bedingt:

Steuern sparen bei einem privaten Umzug

Ihr Umzug fällt nicht unter die eben genannten fünf Punkte? Dann können Sie trotzdem steuerlich was machen: genauer gesagt bei den Kosten für das Umzugsunternehmen. Denn die zählen zu sogenannten haushaltsnahe Dienstleistungen. Das bedeutet, Sie können 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten absetzen – bis zu 4.000 €. Wichtig dabei: Umzugskartons und anderes Material sind nicht absetzbar, Sie brauchen eine ordentliche Rechnung, in der die Materialkosten separat ausgewiesen sind und dürfen schließlich das Ganze nicht bar zahlen. Sind diese Punkte erfüllt, steht einem Absetzen nichts mehr im Weg. 

Mehr Steuern sparen bei einem beruflich veranlassten Umzug

Zuerst und nur zur Sicherheit: Übernimmt Ihr Arbeitgeber die Kosten für den Umzug komplett oder anteilig, können Sie die gezahlten Beträge nicht absetzen. Sie dürfen nur absetzen, was Sie auch selbst bezahlen. Und weil es ja um Ihren Job geht, sind das alles Werbungskosten. Sie müssen die folgenden Punkte auf Anforderung des Finanzamts auch mit Rechnungen belegen können: 

Aber das ist immer noch nicht alles…

Die Umzugskostenpauschale

Wer schon mal umgezogen ist, weiß, dass es noch viele weitere, meist kleinere Posten gibt. Die Renovierung der alten Wohnung, Kücheneinbau, Anschluss elektrischer Geräte, An- und Ummelden bei den Behörden seien als Beispiele genannt. Da gibt es zwei gute Nachrichten:

Übrigens: Wer zum ersten Mal in die eigenen vier Wände zieht, etwa beim Auszug aus dem Elternhaus zu Beginn einer Berufsausbildung, kann pauschal 177 € von der Steuer absetzen.

Urteil zu Umzugskosten während Corona

Auch zur Erleichterung des Home-Office war es während der Coronapandemie noch einfacher, Umzugskosten in der Steuererklärung geltend zu machen. In einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Hamburg, bekam ein Ehepaar recht, dass aus Platzmangel in eine größere Wohnung zog. Wie so viele andere mussten auch die Eheleute während der Pandemie von zu Hause aus arbeiten. Ihre Wohnung war für das Arbeiten im Home-Office allerdings zu klein, woraufhin sie sich eine größere Wohnung suchten. Die Umzugskosten dafür wollten sie natürlich von der Steuer absetzen. Ihr Finanzamt lehnte dies allerdings ab, da sich der Arbeitsweg der Eheleute nicht verkürzte. Zu Unrecht, wie das Finanzgericht Hamburg jetzt urteilte (Urteil v. 23.02.2023, 5 K 190/22). Die Begründung: Erleichtert ein Umzug die Arbeit im Home-Office, sind die Kosten steuerlich absetzbar.

Was bedeutet das konkret für mich?
Mit einem Umzug können Sie richtig gut Steuern sparen, besonders, wenn er beruflich bedingt ist. Denn zu den Hauptkosten wie für das Umzugsunternehmen kommt auch noch die Umzugskostenpauschale obendrauf. Und für die braucht es nicht mal einen Nachweis. Übrigens: Mit unserer Online-Steuererklärung smartsteuer verschenken Sie auch beim Umzug keinen Cent – und einfach ist sie noch dazu.

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