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Neues Gesetz: Auf diese Privatverkäufe im Internet fallen jetzt Steuern an

Neues Gesetz: Auf diese Privatverkäufe im Internet fallen jetzt Steuern an

Neues Gesetz: Auf diese Privatverkäufe im Internet fallen jetzt Steuern an

Gebrauchtes bei eBay verkaufen, Gebasteltes bei Etsy einstellen oder die eigene Wohnung über Airbnb untervermieten – auf all diese Verkäufe können in Zukunft Steuern anfallen. Denn ein neues Steuergesetz verpflichtet digitale Plattformen ab dem 01. Januar 2023 dazu, die Umsätze ihrer Nutzerinnen und Nutzer zu melden. Und das schließt auch Privatverkäufe ein! Aber keine Sorge, wer nur ab und zu etwas anbietet, wird nicht direkt zur Kasse gebeten. Mit den smartsteuer Tipps können Sie alle online Plattformen weiterhin nutzen – ohne Furcht vor dem Fiskus.

Was ist das „Plattformen-Steuertransparenzgesetz“?

Man kennt’s: Der lange Name des neuen Steuergesetzes wirkt auf den ersten Blick sperrig und kompliziert. Aber eigentlich erklärt er ganz gut, worum es beim Steuergesetz geht – und wer dabei im Mittelpunkt steht. In erster Linie handelt es sich um eine neue Regel für digitale Plattformen. Genauer gesagt: für Plattformen, auf denen sich Geld verdienen lässt. Hier soll nämlich mehr Transparenz geschaffen werden, um nachzuvollziehen, wohin das Geld fließt. Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (kurz PStTG) definiert eine digitale Plattform so:

„Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen […].“ – PStTG §3

smartsteuer Tipp #1: Schauen Sie genau, wo Sie verkaufen. Betroffen sind nur Internetseiten oder Apps, die Verkauf UND Kommunikation anbieten. Bei eBay können sich Interessierte, beispielsweise, im direkten Chat über das Produkt informieren und auch gleich den Kauf bzw. die Zahlung abschließen. Wenn eine Webseite lediglich die Präsentation von Produkten anbietet, der Kauf aber z.B. offline abgewickelt werden muss, dann greift das neue Gesetz hier nicht. Ist ja klar, dann hat die Plattform auch keine Daten über den Geldfluss. Und der Fiskus kann nichts abrufen.

Warum gibt es das neue Steuergesetz für Verkäufe übers Internet?

Bisher konnte der Fiskus nur schwer nachvollziehen, was auf digitalen Plattformen für Privatverkäufe wie eBay, Etsy, oder Vinted wirklich passiert. Es war also auch möglich, im großen Stil Produkte oder Dienstleistungen anzubieten – ohne dafür ein Gewerbe anzumelden oder Steuern zu zahlen. Natürlich versuchten die Finanzämter immer wieder, diese illegalen Aktivitäten zu verfolgen. Aber das ist manuell kaum möglich.

Durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz müssen Plattformen jetzt die Umsätze ihrer Nutzerinnen und Nutzer ans Bundeszentralamt für Steuern melden. Von dort wird die Information dann an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Wichtig: Das schließt nicht nur Warenverkäufe, sondern auch angebotene Dienstleistungen und Vermietungen ein – also Webseiten wie Airbnb, BlaBlaCar, Lieferando oder bekannte Freelancer-Plattformen wie Upwork, Fiverr oder Malt.

smartsteuer Tipp #2: Achtung, nicht jeder Umsatz muss direkt an den Fiskus gemeldet werden. Da hier hauptsächlich heimliche Großeinkommen oder versteckte Gewerbe entdeckt werden sollen, gibt es eine Untergrenze. Erst ab mindestens 30 Verkäufen im Jahr und einem Umsatz von mindestens 2.000 €, meldet die digitale Plattform die Infos an den Fiskus. Allerdings reicht die reine Meldung noch nicht aus, um die Umsätze auch steuerpflichtig zu machen. Die Untergrenzen haben nämlich nichts mit der Steuerpflicht zu tun! Privatverkäufe müssen nicht versteuert werden, wenn Sie weniger als 600 € Gewinn pro Jahr aufweisen. Erzielen Sie Gewinne von mehr als 600 €, müssen Sie den Gesamtbetrag in der Steuererklärung als „sonstige Einkünfte“ angeben.

Auf welche Verkäufe im Internet muss ich Steuern zahlen?

Egal, ob im Internet oder persönlich: Beim Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen sollte man zwei Steuern auf jeden Fall kennen. Die Rede ist von der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Aber wann werden welche Steuern fällig?

Einkommensteuer: Diese Steuer muss immer dann gezahlt werden, wenn eine Tätigkeit selbstständig und vor allem nachhaltig ausgeübt wird – mit der Absicht, einen Gewinn zu erzielen! So steht es im Einkommensteuergesetz. Dafür muss der oder die Ausübende dann auch eine Selbstständigkeit oder ein Gewerbe anmelden. Oder mit dem Gewinn über den Freibetrag von 600 € kommen.

Umsatzsteuer: Bei dieser Steuer geht es rein um die Höhe des Umsatzes. Das sind in erster Linie also nur die Einnahmen.

smartsteuer Tipp #3: Wer lediglich Selbstgebasteltes oder Gebrauchtes auf digitalen Plattformen anbietet, hat in den meisten Fällen eher einen Verlust als einen Gewinn gemacht. Diese Art der Tätigkeit nennt sich dann „Liebhaberei“ und kann auch so verbucht werden. Sollte doch ein gewisser Umsatz dabei herausspringen: Bis zu 22.000 € im Jahr darf man mit einem „Kleinunternehmen“ verdienen, ohne Umsatzsteuer zu zahlen. Allerdings muss das dann auch beim Finanzamt angemeldet werden. Erst wenn eine Gewinnabsicht besteht, oder die Umsätze diese Grenze sprengen, werden auf die Verkäufe Umsatz- und Gewerbesteuer fällig.

Welche Daten übermitteln digitale Plattformen an das Bundeszentralamt für Steuern?

Jede digitale Plattform hat bis Ende Januar Zeit, die Infos zu den Transaktionen und Umsätzen ihrer Nutzerinnen und Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Und das rückwirkend für ein ganzes Jahr. Da das PStTG zum 01. Januar 2023 in Kraft trat, muss die erste Meldung also zum 31. Januar 2024 beim Fiskus vorliegen.

Aber erst die zuständigen Finanzämter prüfen die Umsätze konkret. Dafür brauchen sie alle Daten, die diese Untersuchung möglich machen. Dazu gehören:

smartsteuer Tipp #4: Im Detail überprüft werden die Umsätze von digitalen Plattformen vermutlich nur, wenn es starke Auffälligkeiten gibt. Wer sich allerdings vorab informiert und alle Informationen selbst in der Steuererklärung angibt, hat weiterhin nichts zu befürchten. Sie planen jetzt schon, einen Entrümpelungsservice für jegliche Dachböden in der Umgebung anzubieten und dabei springt vermutlich ein höherer Umsatz raus? Dann lohnt es sich eventuell, offiziell Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer zu werden.

Was bedeutet das konkret für mich?

Wer auf digitalen Plattformen weiterhin rein privat und ohne einen großen Gewinn verkauft, hat durch das neue Steuergesetz keine zusätzlichen Kosten zu befürchten. Allerdings stellt diese Neuerung auch einen weiteren Schritt für ein sichereres Internet dar. Und ganz nach dem Motto „Together for a better Internet“ beim diesjährigen „Safer Internet Day“ am 7. Februar informieren wir Sie weiterhin über alle wichtigen Steuern und Gesetze – auch im Internet.

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