28.05.2024 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Lesezeit: 2 min

Feiertagszuschlag 2025: Das bleibt netto

Feiertage sind für viele eine willkommene Pause vom Arbeitsalltag. Doch in einigen Branchen ist Arbeit an Feiertagen unvermeidlich, sei es im Gesundheitswesen, in der Gastronomie oder im Einzelhandel. Wenn du an einem Feiertag arbeitest, erhältst du in der Regel einen Zuschlag. Aber wie viel bleibt davon tatsächlich netto übrig? Und wie sieht es aus, wenn du im Homeoffice tätig bist?

Was ist ein Feiertagszuschlag?

Ein Feiertagszuschlag ist ein zusätzlicher Betrag, den du für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen erhältst. Die Höhe dieses Zuschlags kann variieren und ist oft in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen geregelt. Übliche Zuschläge sind:

  • 125 % des Grundlohns für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen 
  • 150 % des Grundlohns für Arbeit an besonderen Feiertagen wie dem 1. Mai, Heiligabend ab 14 Uhr sowie am 25. und 26. Dezember 

Steuerfreiheit von Feiertagszuschlägen

Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben Feiertagszuschläge steuerfrei. Die Bedingungen dafür sind:

  1. Höhe des Zuschlags: Der Zuschlag darf 125 % des Grundlohns nicht überschreiten. Für besondere Feiertage wie den 1. Mai oder Weihnachten sind bis zu 150 % steuerfrei. 
  2. Grundlohn: Der zugrunde gelegte Grundlohn darf 50 € pro Stunde nicht überschreiten. 
  3. Tatsächliche Arbeitszeit: Die Arbeit muss tatsächlich an einem gesetzlichen Feiertag zwischen 0 und 24 Uhr geleistet werden. 

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, bleibt der Feiertagszuschlag steuerfrei. Beachte jedoch, dass für die Sozialversicherung andere Regelungen gelten können.

Feiertagsarbeit im Homeoffice

Auch wenn du im Homeoffice arbeitest, gelten die gleichen Regeln für Feiertagszuschläge. Wichtig ist, dass die Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag tatsächlich stattfindet und entsprechend dokumentiert wird. Dein Arbeitgeber muss nachweisen können, dass du an diesem Tag gearbeitet hast, um den steuerfreien Zuschlag zu gewähren. Wenn du am Feiertag also den Arbeitslaptop aufklappst, ist eine gründliche Zeiterfassung besonders wichtig.

Stell dir vor, du arbeitest an einem gesetzlichen Feiertag 8 Stunden und dein Stundenlohn beträgt 20 €.

  • Grundlohn: 8 Stunden x 20 € = 160 € 
  • Feiertagszuschlag (125 %): 8 Stunden x 20 € x 1,25 = 200 € 

Insgesamt erhältst du dann 360 €. Davon sind 200 € der Feiertagszuschlag, der unter den genannten Bedingungen steuerfrei ist. Das bedeutet, du bekommst diesen Betrag brutto wie netto. Da lohnt es sich doch, die eine oder ander Schicht zu übernehmen. 

Wenn du zusätzlich zur Feiertagsarbeit auch Nachtarbeit leistest, also zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, kannst du einen Nachtarbeitszuschlag von bis zu 25 % erhalten. Auch dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein.

Beachte jedoch, dass Sonntags- und Feiertagszuschläge nicht in Kombination steuerfrei sind. Das bedeutet, wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt, kann nur der höhere Zuschlag steuerfrei gewährt werden.

Fazit 

Arbeit an Feiertagen kann sich finanziell lohnen, insbesondere wenn die Zuschläge steuerfrei sind. Wichtig ist, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die Arbeitszeiten korrekt dokumentiert werden. Auch im Homeoffice gelten diese Regelungen. Mit smartsteuer erledigst du deine Steuern einfach online und sicherst dir eine Erstattung in Höhe von durchschnittlich 1.328 €! So kannst du sicher sein, dass du alle steuerlichen Vorteile nutzt. Starte jetzt deine Online-Steuererklärung und hole dir zurück, was dir zusteht!

Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern einfach verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.