17.07.2025 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Lesezeit: 3 min

Neuer Job? Dann hol Dir Dein Geld zurück!

Du hast einen neuen Job angefangen oder den Arbeitgeber gewechselt? Glückwunsch! Ein Tapetenwechsel im Berufsleben bringt oft frischen Wind, neue Chancen – und steuerliche Vorteile. Viele Berufseinsteiger:innen und Jobwechsler:innen wissen jedoch nicht, dass gerade in dieser Phase besonders viel Potenzial steckt, um Geld vom Finanzamt zurückzubekommen. In diesem Artikel zeigen wir Dir, worauf Du achten solltest, was Du absetzen kannst und warum eine Steuererklärung 2025 für Dich bares Geld bedeutet.

Warum sich ein Jobwechsel steuerlich lohnen kann

Ein Jobwechsel oder der Einstieg ins Berufsleben ist nicht nur ein Meilenstein, sondern kann auch finanziell spannend sein. Denn mit dem neuen Job entstehen oft beruflich bedingte Ausgaben, die Du steuerlich geltend machen kannst. Gerade im ersten Jahr zahlst Du meist mehr Lohnsteuer, als eigentlich nötig. Grund genug, Dir Dein Geld vom Staat zurückzuholen!

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich bist Du als Angestellter nicht verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen, außer in bestimmten Fällen. Dazu gehört zum Beispiel:

  • Du hast mehrere Arbeitgeber gleichzeitig (Lohnsteuerklasse VI). 
  • Du hast Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld über 410 Euro im Jahr erhalten. 
  • Du hast Freibeträge über die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. 

Auch wenn Du nicht verpflichtet bist, lohnt sich die freiwillige Abgabe und das fast immer. Denn mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer bekommst Du durchschnittlich 1.328 € zurück! Bei einem Jobwechsel kann es sogar deutlich mehr sein.

Diese Ausgaben kannst Du absetzen

Ein Jobwechsel verursacht oft Kosten, die beruflich veranlasst sind und genau diese kannst Du in Deiner Steuererklärung angeben. Hier die wichtigsten Positionen:

1. Bewerbungskosten

Ob Online-Bewerbung oder Bewerbungsmappe per Post alle Ausgaben rund um die Jobsuche kannst Du absetzen. Dazu zählen z. B.:

  • Bewerbungsfotos 
  • Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen 
  • Kosten für Bewerbungsmappen 
  • Porto oder Druckkosten 

Tipp: Auch wenn Dein Bewerbungsgespräch per Online-Meeting stattfand, technische Anschaffungen wie Webcam oder Headset können unter Umständen ebenfalls geltend gemacht werden.

2. Umzugskosten

Wenn Du wegen des neuen Jobs umgezogen bist, kannst Du einen Teil der Umzugskosten steuerlich geltend machen. Dazu gehören:

  • Transportkosten (z. B. Umzugsunternehmen, Mietwagen) 
  • Maklergebühren (wenn keine Provision vom Arbeitgeber) 
  • Doppelte Mietzahlungen 
  • Renovierungskosten der alten Wohnung 
  • Pauschale für sonstige Umzugskosten (für 2024 liegt sie bei ca. 964 € bei Ledigen) 

3. Fort- und Weiterbildungen

Du hast vor dem Jobwechsel eine Weiterbildung gemacht, um Deine Chancen zu verbessern? Auch diese Kosten kannst Du absetzen, z. B.:

  • Teilnahmegebühren 
  • Fachliteratur 
  • Fahrtkosten 
  • Übernachtungskosten 

4. Arbeitsmittel und Fahrtkosten

Schon mit dem ersten Job entstehen regelmäßige Kosten – zum Beispiel für Arbeitskleidung, Fachbücher oder den Laptop. Auch diese zählen zu den Werbungskosten. Und: Auch Deine täglichen Fahrten zur Arbeit (Hin- und Rückweg) kannst Du mit der Entfernungspauschale mit 30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent ansetzen.

Die Abgabefrist für 2025

Wenn Du Deine Steuererklärung freiwillig machst, hast Du vier Jahre Zeit. Für das Steuerjahr 2025 bedeutet das: Du kannst die Erklärung bis zum 31. Dezember 2029 einreichen. Aber: Je früher, desto besser, denn nur dann bekommst Du auch schneller Dein Geld zurück. Falls Du allerdings zur Abgabe verpflichtet bist, musst Du die Steuererklärung für 2024 bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt einreichen. Nutzt Du die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins, verlängert sich die Frist. 

 

Fazit: 

Ein Jobwechsel oder der Einstieg ins Berufsleben ist der perfekte Zeitpunkt, um sich mit dem Thema Steuern zu beschäftigen. Du kannst viele Kosten absetzen, die direkt mit Deinem neuen Job zusammenhängen – und so oft mehrere hundert oder sogar tausende Euro zurückholen.

Mach Dir also die Mühe – oder besser gesagt: Lass smartsteuer die Arbeit für Dich übernehmen! Mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer geht das ganz einfach, schnell und sicher, auch ohne Steuer-Vorkenntnisse. Einfach online ausfüllen, automatisch prüfen lassen und direkt ans Finanzamt schicken.

Jetzt loslegen und mit Deinem neuen Job das Maximum herausholen, für Dich und Deinen Geldbeutel.

 Jetzt Steuererklärung machen mit smartsteuer.de

 

Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern einfach verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.