Fristen & Abgabe: Das gilt 2025 bei der Steuererklärung
Wer in Deutschland zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist oder freiwillig eine einreichen möchte, sollte die aktuellen Fristen kennen. Im Steuerjahr 2025 gelten wieder strengere Regeln als in den Corona-Jahren zuvor. Damit Du keine bösen Überraschungen erlebst und mögliche Erstattungen nicht verschenkst, haben wir die wichtigsten Punkte für Dich zusammengefasst – kompakt, aktuell und verständlich.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Grundsätzlich gilt: Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Viele Arbeitnehmer:innen, bei denen lediglich Lohnsteuer einbehalten wurde und keine weiteren Einkünfte vorliegen, müssen keine Erklärung einreichen. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen, bei denen die Abgabe Pflicht ist:
- Du hattest Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr.
- Du hattest mehrere Arbeitgeber gleichzeitig.
- Du hast Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld über 410 Euro erhalten.
- Du bist selbstständig oder freiberuflich tätig.
- Du und dein:e Partner:in habt die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor gewählt.
- Du hast Kapitalerträge erzielt, auf die keine Abgeltungsteuer gezahlt wurde.
Auch bei Rentner:innen kann eine Abgabepflicht bestehen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten wurden.
Die Abgabefrist 2025 im Überblick
Für das Steuerjahr 2024 (also die Erklärung, die im Jahr 2025 abgegeben wird), gelten wieder die regulären Fristen. Diese wurden während der Corona-Pandemie mehrfach verlängert, doch 2025 ist Schluss mit den Sonderregelungen.
Für Pflichtveranlagte:
- Abgabefrist: 31. Juli 2025
Die reguläre Frist ist im Jahr 2025 der 31.07.2025. Jeder, der verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben, hat bis zu diesem Donnerstag Zeit. Die Erklärung sollte bis zu diesem Tag beim Finanzamt für das Steuerjahr 2024 eingegangen sein. Bist Du nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, hast Du mehr Zeit und kannst bis zu vier Jahre nach Ablauf des entsprechenden Steuerjahres zeit.
Für Steuerpflichtige mit Steuerberater:
- Frist: 2. Juni 2026
Wer seine Steuererklärung über einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein abwickeln lässt, hat wie üblich mehr Zeit: Bis zum 2. Juni 2026 kann die Steuererklärung eingereicht werden.
Was passiert bei Fristversäumnis?
Wird die Abgabefrist versäumt und es liegt keine Fristverlängerung durch das Finanzamt vor, droht ein Verspätungszuschlag. Dieser wird in der Regel automatisch festgesetzt und beträgt mindestens 25 € pro angefangenen Monat der Verspätung. Zudem können Zinsen anfallen, wenn es zu einer Steuernachzahlung kommt.
Wichtig: Auch wer keine Steuern nachzahlen muss, ist nicht automatisch vor Sanktionen sicher. Das Finanzamt kann Verspätungszuschläge auch dann erheben, wenn eine Erstattung zu erwarten ist, vor allem bei wiederholter verspäteter Abgabe. Wenn Du also jetzt schon weißt, dass Du die Frist nicht einhalten kannst, reicht in der Regel en formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt. Wichtig dabei ist, dass eine gute Begründung für die verspätete Abgabe frühzeitig angegeben wird. Als zulässige Gründe gelten:
- Erkrankung
- Arbeitsüberlastung
- fehlende Unterlagen
Um eine Fristverlängerung zu erhalten, muss so ein Schreiben jedoch spätestens sechs Wochen vor Fristende beim Finanzamt eingehen.
Die freiwillige Steuererklärung – Frist nicht verpassen!
Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, kann dies freiwillig tun und das lohnt sich richtig: Im Schnitt gibt es mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer circa 1.328 € pro Jahr zurück. Dabei zahlst Du nur einen Preis und kannst bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben und Dir Deine Erstattung sichern.
Zum Beispiel kannst Du auch noch bis zum 31. Dezember 2025 freiwillig eine Steuererklärung für das Jahr 2021 einreichen. Danach ist die Erstattung für dieses Jahr verjährt.
Praktische Tipps zur fristgerechten Abgabe
- Belege sammeln: Bereits im Laufe des Jahres solltest Du wichtige Belege (z. B. Spendenquittungen, Handwerkerrechnungen, Fahrtkosten) sammeln und digital oder analog ablegen.
- Steuer-ID & Zugangsdaten bereithalten: Für die Abgabe über smartsteuer brauchst Du Deine Steuer-Identifikationsnummer.
- Warte nicht bis zum letzten Tag – technische Probleme, fehlende Unterlagen oder Rückfragen vom Finanzamt können Dich sonst unter Druck setzen.
- smartsteuer nutzen: Mit smartsteuer kannst Du Deine Steuererklärung ganz bequem online erledigen – Schritt für Schritt geführt, mit live Berechnung der voraussichtlichen Erstattung.
Fazit:
Die Steuererklärungspflicht kann für viele überraschend kommen, etwa bei Lohnersatzleistungen oder bestimmten Steuerklassen. Umso wichtiger ist es, die geltenden Fristen im Blick zu behalten: Der 31. Juli 2025 ist für die meisten Pflichtveranlagten der Stichtag. Wer freiwillig abgibt, kann sich zwar mehr Zeit lassen, sollte aber trotzdem nicht zu lange warten, denn eine Steuererstattung ist bares Geld.
Mit smartsteuer erledigst Du Deine Steuererklärung einfach, schnell und sicher. Einfach online erledigen, Erstattung sichern und immer auf dem aktuellen Stand der Steuergesetze. Jetzt starten und keine Frist mehr verpassen! Abonniere unseren Newsletter, um keine Steuertipps mehr zu verpassen.