04.11.2025 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Lesezeit: 3 min

Das ändert sich im November 2025 – neue Gesetze, Finanzen & Steuern im Überblick

Jeden Monat gibt es in Deutschland neue Regeln, Gesetze und Änderungen und auch im November 2025 steht einiges an. Von neuen Kreditvorschriften über mehr Netto im Dezember bis hin zu Anpassungen bei der Rente und Verwaltung: Wir zeigen Dir, was sich ändert, worauf Du achten solltest und wie Du jetzt noch profitieren kannst.

Kredite & Ratenzahlungen – mehr Schutz für Verbraucher

Ab dem 20. November 2025 gilt die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Sie betrifft Millionen Menschen in Deutschland, denn sie bringt mehr Transparenz und Fairness bei Krediten, Dispos und Ratenzahlungen.

Was das für Dich heißt:

  • Auch kleine Kredite oder Ratenkäufe unter 200 € – etwa für Sneaker, Konzerttickets oder ein neues Handy – müssen künftig mit einer Kreditwürdigkeitsprüfung verbunden sein.

  • Banken und Zahlungsanbieter müssen Dich klarer und verständlicher über alle Kosten, Gebühren und Risiken informieren.

  • Dispokredite dürfen nicht mehr ohne Vorwarnung gekündigt werden, stattdessen gilt eine Mindestfrist von zwei Monaten.

Der Hintergrund: Immer mehr Menschen geraten durch viele kleine Ratenzahlungen unbemerkt in die Schuldenfalle. Die neuen Regeln sollen dem vorbeugen und dafür sorgen, dass Du Deine Finanzen besser im Blick behältst.

Mehr Netto vom Brutto – nutze die Lohnsteuerermäßigung!

Bis zum 30. November 2025 hast Du die Chance, Dir mehr Netto ohne Gehaltsverhandlung zu sichern. Möglich macht das der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.

So funktioniert’s:
Mit diesem Antrag kannst Du bestimmte Ausgaben schon im Voraus steuerlich geltend machen, anstatt erst mit der Steuererklärung. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel)

  • Sonderausgaben (z. B. Versicherungen, Kirchensteuer)

  • außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten)

Wenn Du Deine voraussichtlichen Kosten für 2025 angibst, senkt das Dein zu versteuerndes Einkommen – und Dein Arbeitgeber berücksichtigt das bereits bei der Dezemberabrechnung 2025.

Ergebnis: Du bekommst sofort mehr Netto aufs Konto!
Das Ganze lohnt sich ab:

  • 600 € bei Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen

  • 1.830 € bei Werbungskosten, da hier die Pauschale schon eingerechnet ist

Tipp: Wenn Du wissen willst, wie genau der Antrag funktioniert, findest Du dazu im smartsteuer Blog bald eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung!

 Änderungen bei der Rente – mehr Übersicht und Gerechtigkeit

Auch bei der Erwerbsminderungsrente gibt es Neuerungen:
Seit Juli 2024 erhalten viele Rentnerinnen und Rentner einen Zuschlag zur bestehenden Rente. Ab Dezember 2025 wird dieser Zuschlag nun direkt in die reguläre Rentenzahlung integriert – das sorgt für mehr Übersicht und Einheitlichkeit.

Die Berechnung ändert sich ebenfalls: Statt auf Basis des bisherigen Zahlbetrags wird sie künftig nach Entgeltpunkten berechnet. Das ist gerechter, weil es die tatsächlichen Versicherungszeiten besser abbildet.

Besonders interessant: Wer durch die neue Berechnung mehr Anspruch hat, bekommt eine Nachzahlung von bis zu 17 Monaten rückwirkend – für den Zeitraum Juli 2024 bis November 2025. Und wer weniger bekommen würde, muss nichts zurückzahlen.

Ab jetzt wächst der Zuschlag außerdem automatisch mit jeder Rentenerhöhung mit. Nur bei Witwen- und Witwerrenten wird er künftig mit angerechnet.

Verwaltung & Bürokratie – weniger Formulare, mehr Vernetzung

Ab November 2025 startet die nächste Etappe der Registermodernisierung, ein wichtiger Schritt hin zur digitalen Verwaltung.

Ziel ist das sogenannte „Once-Only“-Prinzip:
Behörden sollen Daten künftig nur einmal erfassen und anschließend gemeinsam nutzen.

Das bedeutet für Dich:

  • Weniger Formulare

  • Weniger doppelte Eingaben

  • Weniger Aufwand bei Behördengängen

Künftig sollen Informationen wie Wohnsitz, Ausweis- oder Meldedaten automatisch digital abgerufen werden können. Eine zentrale Rolle spielt dabei Deine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.), die ab dem 3. November 2025 auch in Ausweisregistern genutzt wird.

Kurz gesagt: Die Verwaltung wird digitaler – und hoffentlich einfacher für alle.

Kfz-Versicherung – Frist bis 30. November beachten!

Zum Schluss noch ein wichtiger Reminder:
Die meisten Kfz-Versicherungen laufen zum Jahresende aus. Wenn Du wechseln möchtest, musst Du bis spätestens 30. November 2025 kündigen – sonst verlängert sich Dein Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Ausnahme: Wenn Dein Versicherer die Beiträge erhöht, hast Du ein Sonderkündigungsrecht – und kannst auch nach Fristende noch wechseln.

Fazit:

Von neuen Kreditregeln über digitale Verwaltung bis hin zu mehr Netto – der November 2025 hält einiges bereit.

Wenn Du bei all den Änderungen den Überblick behalten willst und Deine Steuererklärung 2025 einfach, sicher und online erledigen möchtest, dann nutze smartsteuer:
Schritt-für-Schritt geführt, ohne Papierkram, mit maximaler Rückzahlung.

Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern einfach verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.