19.11.2025 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Lesezeit: 3 min

Pendlerpauschale erklärt: Dein Steuervorteil 

Wenn Du regelmäßig zwischen Deiner Wohnung und Deinem Arbeitsplatz unterwegs bist, solltest Du die Pendlerpauschale unbedingt kennen. Sie hilft Dir dabei, Deine Steuerlast zu senken – ganz automatisch über Deine Werbungskosten. In diesem Artikel erfährst Du, wie die Pauschale funktioniert, welche Regeln gelten und wie Du sie mit smartsteuer ganz einfach für Dich nutzt.

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale (offiziell Entfernungspauschale) ist ein Betrag, den Du für jeden Arbeitstag pro gefahrenem Kilometer der einfachen Strecke steuerlich absetzen kannst.
Ganz wichtig:

  • Es zählt nur der Weg zur Arbeit, nicht Hin- und Rückfahrt.

  • Das Verkehrsmittel spielt keine Rolle. Egal ob Auto, Fahrrad, Bus, Bahn oder zu Fuß – der Arbeitsweg zählt in jedem Fall.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale?

Bis 2025 gilt:

  • 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 km

  • 0,38 € pro Kilometer ab dem 21. km

Ab 2026:

  • Einheitlich 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer

Damit profitieren besonders Menschen mit längeren Arbeitswegen.

So berechnest Du die Pauschale

Mit dem Pendlerpauschale-Rechner von smartsteuer geht das schnell und einfach:

  1. Gib die einfache Entfernung zwischen Deiner Wohnung und Deiner Arbeitsstelle ein.

  2. Trage ein, wie oft Du pro Jahr zur Arbeit fährst.
    Tipp: smartsteuer rechnet bei einer 5-Tage-Woche mit ca. 230 Fahrten, weil Urlaubs- und Krankheitstage bereits berücksichtigt sind.

  3. Der Rechner zeigt Dir sofort, wie hoch Dein absetzbarer Betrag ist.

Einfach eingeben – fertig.

Besondere Regeln und Ausnahmen

1. Obergrenze bei bestimmten Verkehrsmitteln

Fährst Du mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, kannst Du maximal 4.500 € im Jahr über die Pauschale ansetzen.
Diese Grenze gilt nicht, wenn Du ein eigenes Auto nutzt.

2. Mobilitätsprämie

Verdienst Du unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (z. B. unter 12.096 € im Jahr 2025 bei Alleinstehenden)?
Dann kannst Du statt der Pauschale die Mobilitätsprämie beantragen.

Für Entfernungen ab 21 km bekommst Du dann 14 % von 0,38 € pro Kilometer erstattet.

3. Welche Strecke zählt?

Für die Steuer ist immer die kürzeste Straßenverbindung zwischen Deinem Wohnort und Deiner Arbeit relevant.

4. Deckelung bei bestimmten Verkehrsmitteln

Der Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr gilt nur für Fahrten mit

  • ÖPNV,

  • Fahrrad,

  • oder zu Fuß.

Mit dem eigenen Auto kann die Pauschale auch höher ausfallen.

So trägst Du die Pendlerpauschale in Deine Steuererklärung ein

Die Pendlerpauschale gehört in der Steuererklärung in die Anlage N unter dem Bereich Werbungskosten. Dort gibst Du ein:

  • die einfache Entfernung (Kilometer)

  • die Anzahl der Arbeitstage

  • ggf. Homeoffice-, Urlaubs- und Krankheitstage

Wenn Du smartsteuer nutzt, führt Dich die Software Schritt für Schritt durch alles.
Der Online-Rechner übernimmt automatisch die Berechnung und trägt die Werte korrekt ein – Du musst nur bestätigen.

Warum sich die Pendlerpauschale lohnt

Schon bei kurzen Strecken kann die Pauschale dazu führen, dass Du über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag kommst – und damit richtig Steuern sparst.

Und ab 2026 wird es noch attraktiver: Mit 0,38 € ab dem ersten Kilometer steigt Dein steuerlicher Vorteil deutlich.

Mit smartsteuer musst Du selbst nichts berechnen. Du gibst nur Deinen Arbeitsweg an und bekommst direkt angezeigt, wie viel Geld Du Dir zurückholen kannst.

Fazit

Die Pendlerpauschale ist ein einfacher, aber wirkungsvoller Weg, um Deine Steuerlast zu senken – egal, wie Du zur Arbeit kommst. Mit dem Pendlerpauschale-Rechner von smartsteuer findest Du schnell heraus, wie viel Du absetzen kannst. Und mit den kommenden Änderungen ab 2026 lohnt es sich umso mehr, Deine Strecke genau zu erfassen und optimal zu nutzen.

 

 

Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern einfach verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.