29.01.2026 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Lesezeit: 2 min

Steuern sparen mit ETFs

ETFs sind für viele der Einstieg in den langfristigen Vermögensaufbau. Sie sind vergleichsweise günstig, breit gestreut und einfach zu besparen. Doch was viele unterschätzen: Steuern spielen bei ETFs eine große Rolle. Wenn Du weißt, wie ETFs besteuert werden und welche Regeln gelten, kannst Du Deine Steuerlast senken und am Ende mehr Rendite behalten.

In diesem Artikel erfährst Du, wie ETF-Steuern funktionieren, was es mit der Vorabpauschale auf sich hat und wie Du mit der richtigen Planung Steuern sparen kannst.

Wie werden ETFs in Deutschland besteuert?

Grundsätzlich unterliegen Erträge aus ETFs der Abgeltungsteuer. Diese beträgt 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Besteuert werden ETFs in drei typischen Fällen.

Erstens: Beim Verkauf von ETF-Anteilen. Verkaufst du deine Anteile mit Gewinn, wird die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis versteuert. Zweitens: Bei Ausschüttungen. Ausschüttende ETFs zahlen regelmäßig Erträge aus, etwa Dividenden. Auch diese werden direkt besteuert.
Drittens: Über die Vorabpauschale ein Punkt, der viele verunsichert.

Was ist die Vorabpauschale? Einfach erklärt

Die Vorabpauschale ist eine Art Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs. Das sind ETFs, die ihre Erträge nicht auszahlen, sondern automatisch wieder anlegen.

Der Staat geht davon aus, dass Dein ETF jedes Jahr einen gewissen Ertrag erzielt auch wenn Du kein Geld auf Dein Konto bekommst. Auf diesen rechnerischen Ertrag fällt die Vorabpauschale an. Sie wird einmal jährlich berechnet und über Dein Depot besteuert.

Wichtig zu wissen:
– Die Vorabpauschale fällt nur an, wenn dein ETF im Wert gestiegen ist.
– Beim späteren Verkauf werden bereits gezahlte Steuern berücksichtigt, Du zahlst also nicht doppelt.

So kannst du mit ETFs Steuern sparen

Auch wenn Steuern dazugehören, hast Du mehrere Möglichkeiten, Deine Steuerlast zu reduzieren.

Ein wichtiger Hebel ist der Sparer-Pauschbetrag. Über einen Freistellungsauftrag kannst Du Kapitalerträge bis zu dieser Grenze steuerfrei stellen. Das gilt auch für ETF-Erträge, egal ob aus Ausschüttungen, Verkäufen oder der Vorabpauschale.

Zusätzlich profitieren viele Aktien-ETFs von der Teilfreistellung. Das bedeutet: Ein Teil der Erträge bleibt automatisch steuerfrei, bevor die Steuer berechnet wird. Dadurch sinkt Deine effektive Steuerbelastung spürbar.

Auch der Zeitpunkt von Verkäufen spielt eine Rolle. Wer langfristig plant und nicht unüberlegt verkauft, kann Steuern verschieben oder gezielt nutzen.

Warum sich die Steuererklärung bei ETFs lohnt

Viele ETF-Anleger denken, dass mit der automatischen Besteuerung durch den Broker alles erledigt ist. Das stimmt nicht immer. Gerade bei mehreren Depots, Freistellungsaufträgen oder Verlusten lohnt sich ein genauer Blick in die Steuererklärung.

Mit smartsteuer erledigst du deine Steuererklärung einfach online auch mit ETF-Erträgen. Die Anwendung führt Dich Schritt für Schritt durch alle relevanten Angaben und hilft Dir, steuerliche Vorteile korrekt zu nutzen. So behältst Du den Überblick und stellst sicher, dass Du nicht mehr Steuern zahlst als nötig.

Fazit: 

ETFs sind ein starkes Werkzeug für den Vermögensaufbau, doch erst mit dem richtigen Steuerwissen holst Du wirklich das Maximum heraus. Wer Abgeltungsteuer, Vorabpauschale und Freistellungsaufträge versteht, kann seine Steuerlast reduzieren und langfristig mehr Vermögen aufbauen.

Mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer kannst Du dann Deine Steuern einfach online erledigen, mit ETFs ganz ohne Stress. 

 

Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern einfach verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.