Das gilt für Mini- & Nebenjob 2026
Du verdienst Dir „nur nebenbei“ etwas dazu – ein paar Stunden im Minijob, ein zweiter Job am Wochenende oder vielleicht ein Trainerjob im Verein. Und irgendwann kommt die Frage auf: Musst Du das eigentlich in der Steuererklärung angeben? Und wenn ja, wo genau?
Genau hier passieren die meisten Fehler. Viele gehen davon aus, dass kleine Nebenverdienste automatisch steuerfrei sind oder ohnehin schon richtig berücksichtigt werden. Doch so einfach ist es leider nicht. Denn bei einem Minijob oder Nebenjob macht es steuerlich einen großen Unterschied, wie dein Einkommen versteuert wird.
In diesem Artikel erfährst Du, wie Du Deinen Minijob oder Nebenjob in der Steuererklärung 2026 richtig einordnest und wann sich die Steuererklärung für dich sogar richtig lohnen kann.
Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 € pro Monat beziehungsweise 7.236 € pro Jahr. Diese Grenze ist mittlerweile an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und kann sich deshalb automatisch anpassen.
Was viele nicht wissen: Entscheidend ist nicht nur, wie viel Du verdienst, sondern auch, wie Dein Arbeitgeber den Minijob versteuert.
In den meisten Fällen übernimmt der Arbeitgeber die pauschale Versteuerung. Das bedeutet, dass Dein Einkommen häufig gar nicht als klassischer Arbeitslohn auftaucht. Du erhältst in der Regel keine Lohnsteuerbescheinigung und musst den Minijob in Deiner Steuererklärung oft nicht angeben.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Minijob individuell versteuert wird. Dann bekommst Du eine ganz normale Lohnsteuerbescheinigung, und Dein Minijob wird steuerlich wie ein reguläres Arbeitsverhältnis behandelt. In diesem Fall musst Du die Einnahmen in Deiner Steuererklärung angeben und zwar in der Anlage N.
Ein kleiner Tipp: Frag am besten kurz bei deinem Arbeitgeber nach, welche Art der Versteuerung für Deinen Minijob gewählt wurde. Das spart Dir später Zeit und vermeidet Unsicherheiten bei der Steuererklärung.
Ausnahmen bei der Minijob-Grenze
Auch wenn viele denken, beim Minijob sei bei 603 € Schluss, ist es möglich mehr zu verdienen und auch mehrere Jobs zu haben. Wichtig ist dabei aber Folgendes:
1. Kurzfristige Beschäftigung
Wenn Dein Job:
- auf maximal 3 Monate
- oder 70 Arbeitstage im Jahr
begrenzt ist (z. B. Saisonarbeit), dann spielt die monatliche Verdienstgrenze nicht die Hauptrolle. Entscheidend ist hier die Dauer der Beschäftigung.
- Jahresbetrachtung beim Verdienst
Beim Minijob zählt nicht immer nur der einzelne Monat.
Solange du insgesamt unter 7.236 € im Jahr bleibst, darfst du in einzelnen Monaten auch mal mehr verdienen, solange du das in anderen Monaten wieder ausgleichst. Wichtig ist, das sollte vorher sauber mit deinem Arbeitgeber abgestimmt sein.
Denn Du darfst die Verdienstgrenze nur maximal 2 Mal im Jahr, auf bis zu 1.206 € im Monat überschreiten, ohne den Minijob-Status zu verlieren.
Das gilt jedoch nur bei unvorhersehbaren Ereignissen, wenn du kurzfristig einspringst oder plötzlich mehr Arbeit anfällt. Geplante Mehrarbeit zählt hier nicht dazu.
Mehrere Minijobs: Behalte Deine Einnahmen im Blick
Hast Du mehrere Minijobs gleichzeitig? Dann solltest Du genau hinschauen – vor allem, wenn Du keinen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hast, wie es zum Beispiel bei Studierenden häufig der Fall ist.
Denn: Du darfst die Einkünfte aus Deinen Minijobs nicht getrennt betrachten. Dein Arbeitgeber beziehungsweise die Sozialversicherung rechnet alle Einnahmen aus Deinen Minijobs zusammen.
Überschreitest Du dadurch die jährliche Verdienstgrenze von 7.236 €, verlierst Du unter Umständen die Vorteile eines Minijobs. In diesem Fall wird Deine Beschäftigung steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Deshalb gilt: Behalte Deine Gesamteinnahmen immer im Blick, bevor Du einen weiteren Minijob annimmst.
Nebenjob über 603 €: So wirkt sich das auf Deine Steuern aus
Verdienst Du regelmäßig mehr als 603 € im Monat oder hast Du ein zweites Arbeitsverhältnis, übst Du einen steuerpflichtigen Nebenjob aus.
In der Praxis rechnet Dein zweiter Arbeitgeber diesen Job meist über die Steuerklasse 6 ab. Dabei berücksichtigt das Finanzamt keine Freibeträge. Deshalb zieht Dein Arbeitgeber zunächst vergleichsweise hohe Steuern direkt von Deinem Lohn ab.
Das führt oft zu dem Eindruck, dass sich der Nebenjob finanziell gar nicht lohnt. Doch dieser erste Eindruck täuscht.
Wenn Du Deine Steuererklärung abgibst, rechnet das Finanzamt Deinen Hauptjob und Deinen Nebenjob zusammen. Anschließend berechnet es die Steuer auf Basis Deines gesamten Einkommens – inklusive Deiner persönlichen Freibeträge.
Dadurch bekommst Du häufig einen Teil der zuvor gezahlten Steuern zurück.
Werbungskosten: Hol Dir Geld zurück
Versteuert Dein Arbeitgeber Deinen Nebenjob individuell, kannst Du in Deiner Steuererklärung Werbungskosten geltend machen.
Dazu zählen zum Beispiel:
-
Fahrtkosten
-
Arbeitsmittel
-
Fortbildungen
Gibst Du diese Kosten an, senkst Du Dein zu versteuerndes Einkommen. So kannst Du Dir einen Teil der gezahlten Steuern zurückholen.
Gerade deshalb lohnt sich die Steuererklärung bei einem Nebenjob häufig.
Nebenjob kann Deine Steuererklärung zur Pflicht machen
Nimmst Du einen zweiten Job auf, kann sich auch Deine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung ändern.
In vielen Fällen wechselst Du durch einen Nebenjob von der freiwilligen zur verpflichtenden Steuererklärung. Dann gelten strengere Abgabefristen, die Du unbedingt einhalten solltest, um Verspätungszuschläge zu vermeiden.
Fazit: Minijob und Nebenjob richtig einordnen
Ein Minijob ist nicht automatisch steuerfrei – und ein Nebenjob nicht automatisch kompliziert.
Achte darauf:
-
wie Dein Job versteuert wird
-
wie viel Du insgesamt verdienst
-
und ob Du mehrere Jobs miteinander kombinierst
Einen pauschal versteuerten Minijob musst Du in Deiner Steuererklärung oft nicht angeben. Einen individuell versteuerten Minijob oder Nebenjob hingegen schon – dafür kannst Du aber Werbungskosten und Freibeträge nutzen.
Mit smartsteuer erstellst Du Deine Steuererklärung Schritt für Schritt und trägst Deinen Minijob oder Nebenjob ganz einfach an der richtigen Stelle ein – ohne Formularchaos und ohne Steuer-Studium.
Starte jetzt und hol Dir zurück, was Dir zusteht.