12.03.2026 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Lesezeit: 3 min

VaSt: So funktioniert die vorausgefüllte Steuererklärung für 2025

Die Steuererklärung kostet jedes Jahr Zeit und Nerven. Belege sammeln, Zahlen übertragen und darauf achten, nichts zu vergessen – das kann schnell unübersichtlich werden. Zum Glück gibt es inzwischen digitale Unterstützung durch die Finanzverwaltung: die VaSt, also die vorausgefüllte Steuererklärung.

Mit diesem Service lassen sich viele bereits beim Finanzamt gespeicherte Daten automatisch in die eigene Steuererklärung übernehmen. Das spart Arbeit und reduziert typische Fehler beim Übertragen von Informationen.

Doch was genau steckt hinter der VaSt, welche Daten werden bereitgestellt und was solltest Du für das Steuerjahr 2025 wissen?

Was ist die VaSt?

Die Abkürzung VaSt steht für „vorausgefüllte Steuererklärung“. Dabei handelt es sich um einen Service der Finanzverwaltung, über den Steuerpflichtige bestimmte bereits gespeicherte Steuerdaten abrufen können.

Dein Arbeitgeber, die Rentenversicherung oder Krankenkassen übermitteln steuerrelevante Informationen automatisch an das Finanzamt – und das ist die Basis. Diese Daten können über die VaSt digital abgerufen und in die eigene Steuererklärung übernommen werden.

Wichtig ist dabei: Die VaSt erstellt keine komplette Steuererklärung. Sie stellt lediglich vorhandene Daten bereit, die anschließend geprüft und ergänzt werden müssen.

Aber Du sparst Dir lästiges Abtippen der Daten.

Welche Daten werden automatisch bereitgestellt?

Über den Belegabruf der vorausgefüllten Steuererklärung können verschiedene steuerrelevante Informationen geladen werden. Dazu gehören vor allem Daten, die elektronisch an das Finanzamt gemeldet werden.

Typische Daten in der VaSt

Unter anderem lassen sich folgende Angaben automatisch abrufen:

  • persönliche Stammdaten wie Name, Adresse oder Religionszugehörigkeit

  • die elektronische Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber

  • Rentenbezugsmitteilungen

  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

  • Vorsorgeaufwendungen (z. B. Riester- oder Rürup-Beiträge)

  • bestimmte Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld

Da diese Daten direkt von den jeweiligen Stellen übermittelt werden, sind sie meist sehr zuverlässig. Trotzdem solltest Du alle Angaben noch einmal prüfen, bevor Du die Steuererklärung abschickst.

Wann sind die VaSt-Daten für das Steuerjahr 2025 verfügbar?

Die Daten für die vorausgefüllte Steuererklärung stehen nicht sofort zu Beginn des neuen Jahres bereit. Zunächst müssen Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen ihre Meldungen an das Finanzamt übermitteln.

In der Regel gilt:

  • Arbeitgeber übermitteln die Lohnsteuerdaten bis Ende Februar.

  • Versicherungen und andere Stellen melden ihre Daten meist ebenfalls im ersten Quartal.

Erst danach können Steuerpflichtige die Informationen über den Belegabruf herunterladen. Für die Steuererklärung 2025 sind die meisten Daten daher normalerweise ab Mitte oder Ende März 2026 verfügbar.

Wer zu früh mit dem Abruf beginnt, riskiert, dass noch nicht alle Informationen vorhanden sind.

Wie funktioniert der Belegabruf?

Um die Daten der vorausgefüllten Steuererklärung nutzen zu können, benötigst Du ein Konto beim Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER). Aktiviere hier den Belegabruf.

Der Ablauf ist grundsätzlich einfach:

  1. bei smartsteuer registrieren oder anmelden

  2. Antrag für den Datenabruf für VaSt stellen

  3. Auf „Mein Elster“ anmelden und die Freigabe vornehmen

  4. bei https://vast.smartsteuer.de/ auf „Freischalten“ klicken

  5. Daten abrufen und Import im Steuerfall starten

  6. Fertig!

Sobald der Zugriff eingerichtet ist, können die Daten jedes Jahr erneut abgerufen werden.

Welche Angaben machst Du selbst?

Auch wenn die VaSt viele Daten automatisch bereitstellt, ersetzt sie die Steuererklärung nicht vollständig. Einige wichtige steuerliche Angaben kennt das Finanzamt nämlich nicht.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Werbungskosten wie Fahrtkosten oder Arbeitsmittel

  • Kosten für das Homeoffice

  • Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen

  • außergewöhnliche Belastungen

  • viele Spenden

Gerade diese zusätzlichen Angaben sind oft entscheidend dafür, wie hoch eine mögliche Erstattung ausfällt.

Fazit:

Die vorausgefüllte Steuererklärung ist ein praktischer Service der Finanzverwaltung, der das Ausfüllen der Steuererklärung deutlich erleichtert. Viele wichtige Daten sind automatisch bereitgestellt, Du musst sie also nicht  manuell eintragen. Das spart Zeit und reduziert Fehler.

Trotzdem sollten Steuerpflichtige die Angaben sorgfältig prüfen und ihre persönlichen steuerrelevanten Ausgaben ergänzen.

Mit einer digitalen Steuerlösung wie smartsteuer wird die Nutzung der VaSt besonders einfach. Vorausgefüllte Daten automatisch importieren , so lässt sich die Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 schnell, bequem und ohne komplizierte Steuerformulare erledigen.

Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern einfach verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.