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Gründer und Selbstständige: Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung

Gründer und Selbständige: Altersvorsorge und Arbeitslosenversicherung

Gründer und Selbständige: Altersvorsorge und Arbeitslosenversicherung

Existenzgründung ist eine spannende Lebensphase und frischgebackene Gründer haben bereits alle Hände voll zu tun mit organisatorischen Dingen, Marketing und dem Sammeln erster Erfahrungen.

Absicherung, Rücklagen und zusätzliche Versicherungen sind daher meistens Themen, die erst nach längerer Zeit in den Fokus rücken.

Das ist zwar verständlich, aber auch gefährlich:

Manche „Sicherheitsmaßnahmen“ für die eigene Selbstständigkeit haben nämlich ein Verfallsdatum. Selbstständige können sie nur bis zu einem bestimmten Datum abschließen oder sie entfalten ihre volle Wirkung nur, wenn sie weiter lückenlos fortgezahlt werden.

Das richtige Datum muss man nicht nur für diverse Förderungsmaßnahmen beachten, die sich nur vor der Gründung oder unmittelbar danach beantragen lassen, sondern vor allem auch für die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige und die ebenso aus freien Stücken vorgenommene Fortführung der gesetzlichen Rentenversicherung.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Unabhängig davon, ob Sie sich als Freiberufler, Gewerbetreibender oder Freelancer verselbstständigen möchten: Um nicht gleich in Hartz IV abzustürzen, wenn die Selbstständigkeit wider Erwarten scheitern sollte, können Sie innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit (aber nicht später!) das so genannte „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ bei der zuständigen Arbeitsagentur an Ihrem Wohnort beantragen.

Gründerinnen und Gründer profitieren nämlich von einer Sonderregelung und zahlen während der zweijährigen Gründungs-Startphase nur die Hälfte: 42,53 Euro (West) und 36,23 Euro (Ost) im Monat, um freiwillig arbeitslosenversichert zu sein (Beitragshöhe 2015).

Der normale Beitragssatz für das aktuelle Jahr liegt bei 3 Prozent auf Basis der Bezugsgröße von 2.835 Euro (West) und 2.415 Euro (Ost), so liegt der reguläre monatliche Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige bei 85,06 Euro bzw. 72,46 Euro monatlich. Die jährlichen Anpassungen bewegen sich um wenige Euro auf und ab.

Für knapp 510 Euro im Jahr arbeitslosenversichert zu sein ist ein unschlagbar gutes Angebot – Gründer sollten also unbedingt diese Gelegenheit wahrnehmen, sich und ihre Tätigkeit wenigstens diesbezüglich abzusichern. Die Beiträge müssen dann jeweils an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt werden.

Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung wird bei der zuständigen Arbeitsagentur am Wohnort gestellt und Sie müssen z.B. anhand einer Gewerbeanmeldung nachweisen, dass Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben, die mindestens 15 Stunden wöchentlich beansprucht. Bi der Arbeitsagentur finden Sie das entsprechende Antragsformular und die ergänzenden Hinweise.

In arbeitsarmen Zeiten haben Selbstständige die Möglichkeit, sich an- und wieder abzumelden, um dem Arbeitsmarkt für Vermittlungen zur Verfügung zu stehen.

Einen Wermutstropfen gibt es, wie immer, natürlich auch hier: Man kann diese Arbeitslosenversicherung nicht beliebig oft in Anspruch nehmen. Wer zweimal Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen hat, ist raus.

Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung

Wenn das Gespräch aufs Thema „gesetzliche Rente“ kommt, fällt die Reaktion bei selbstständig tätigen Personen oft temperamentvoll ablehnend aus: Wer nicht gesetzlich verpflichtet ist, sich an der Deutschen Rentenversicherung zu beteiligen, investiert meist lieber in eine eigene Vorsorge wie Immobilien, Wertpapiere oder private Rentenversicherungen.

Weil deutlich höhere Rendite erwartet wird und das Vertrauen in „unser“ Rentensystem beständig nachlässt, seit jeder Info-Brief der Deutschen RV tatsächlich sogar von der Warnung begleitet wird, dass die gesetzliche Rente sowieso nicht ausreichen wird.

Die Ablehnung ist zwar verständlich, aber trotzdem zu kurz gedacht: Die gesetzliche Rentenversicherung bietet ja viel mehr Leistung als nur eine Altersrente. Sie sichert viele Lebensrisiken durch Rehabilitationsleistungen, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten ab. Auch Selbstständige können Reha wahrnehmen, Burnout haben und in Kur gehen oder arbeitsunfähig werden.

Außerdem sollten Sie natürlich keine bereits erworbenen Ansprüche verfallen lassen, wenn schon der Mindestbeitrag ausreicht, diese aufrecht zu erhalten. Insbesondere wenn Sie schon im Rahmen Ihrer Ausbildung oder der Erziehung Ihrer Kinder Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt haben, sollten Sie über das Zahlen weiterer freiwilliger Beiträge nachdenken, um nichts zu verschenken.

Denn wer lückenlos einzahlt, baut Leistungsansprüche auf. Ohne weitere freiwillige Beiträge würden Ihre sämtlichen bisherigen Zeiten und somit eventuelle spätere Ansprüche, z.B. auf eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente, einfach nur verfallen.

Wenn Sie freiwillige Beiträge zahlen wollen, um sich Ihren Anspruch auf beispielsweise eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, darf aber wirklich für keinen Monat eine Lücke entstehen. Es muss buchstäblich zugeordnet für jeden Monat ein Beitrag gezahlt werden – das geht auch nachträglich, aber nicht sehr lange im Nachhinein: Freiwillige Beiträge für das jeweilige Kalenderjahr können Sie bis zum 31. März des Folgejahres bezahlen.

Lassen Sie sich also unbedingt von der Deutschen Rentenversicherung ausführlich beraten.

Der Mindestbeitrag berechnet sich aus dem aktuellen Satz für die gesetzliche Rentenversicherung (derzeit: 18,7 %) bezogen auf 450 Euro. Der maximale Beitrag basiert auf der Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich für Ost und West neu festgelegt wird.

Kurz zusammengefasst sind Sie mit unter 100 Euro im Monat gesetzlich rentenversichert, wenn Sie sich für die freiwillige Zahlung des Mindestbeitrags entscheiden.

Freiwillig abgesichert – für sich und andere

Alle Vorsorgeversicherungen lassen sich steuerlich geltend machen.

Besonders wer Verantwortung für eine Familie trägt, sollte diese rund 150 Euro monatlich für die freiwillige Arbeitslosenversicherung in der Gründungsphase und die Fortführung der gesetzlichen Rentenversicherung unbedingt fest mit ins benötigte Budget einrechnen.

Wir wünschen Ihnen natürlich, dass weder Krisen noch Krankheit Sie ereilen, aber für den Fall der Fälle wird diese Absicherung nicht schaden.

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