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Die Steuererklärung: 10 Irrtümer, die Sie auch schon gemacht haben…! (Serie, Teil1)

Die Steuererklärung: 10 Irrtümer

Die Steuererklärung: 10 Irrtümer

»Das kriegst Du alles von der Steuer zurück!« oder »Mach ruhig, kannst Du alles absetzen!«: Beteuerungen, denen man allzu gerne Glauben schenkt. Aber wenn dann der Tag der Wahrheit, sprich: der Steuerbescheid, gekommen ist, dann ist die Ernüchterung manchmal groß.

In dieser Serie möchte ich einige hartnäckige Irrtümer aufklären und mit ein paar Klischees aufräumen. Damit sind eventuell auch Enttäuschungen vorprogrammiert, denn im smartsteuer-Support hören wir immer wieder den gleichen traurigen Spruch: »Ich dachte, das geht….?«.

Ich versuche einmal, ein wenig Licht in das Dunkel der Steuererklärung zu bringen. Und wir beginnen mit einem der »schwammigsten« Begriffe überhaupt: mit den Werbungskosten.

Werbungskosten = Erstattung?

Richtig ist: Die Höhe der Werbungskosten wirkt sich auf die Höhe der Erstattung bzw. der Nachzahlung aus. Falsch ist: Die Werbungskosten werden 1:1 erstattet und zurückgezahlt. Im Folgenden zeige ich auf, welche Zahlen die Basis für die Berechnungen bilden. Und keine Sorge: Sie brauchen sich diese Berechnungswege nicht zu merken. Das übernimmt dann das smartsteuer-Programm für Sie.

Die erste und wichtigste Grundlage für die Höhe von Erstattung oder Nachzahlung sind die Einkünfte. Achtung: Gemeint ist dabei nicht Ihr Brutto-Einkommen. Das ist auch gut so, denn sonst könnte man es auf die kurze Formel bringen: Je höher die Einkünfte, desto mehr Steuern müssen Sie zahlen. Das ist – glücklicherweise – nicht richtig. Vielmehr kommt es darauf an, welche Einkünfte wirklich bei Ihnen »hängen blieben«. Deshalb werden die steuerlich relevanten Einnahmen um einige der Ausgaben, die Sie hatten, reduziert.

Schauen wir uns anhand eines Beispiels einmal an, wie sich Ihre Einkünfte im Rahmen einer Steuererklärung nach und nach zum letztlich wirklich wichtigen »zu versteuernden Einkommen« entwickeln.

Die Einkünfte: Weniger ist mehr

Setzen wir zunächst einmal Ihr gesamtes Bruttoeinkommen für das vergangene Jahr auf

30.000 Euro

fest. Wir wissen beide, dass die Summe nie auf Ihrem Konto gelandet ist. Aber dieser Betrag ist die Grundlage für alle folgenden Berechnungen.
Kommen wir zu den Werbungskosten. Übrigens: Der Begriff »Werbungskosten« hat natürlich nichts mit Werbung zu tun. Vielmehr geht er auf eine Definition zurück, bei der von den »Kosten zur Erwerbung von Einnahmen« die Rede war. Nehmen wir also an, Sie hatten Kosten für die Fahrt zur Arbeit in Höhe von insgesamt 800 Euro. Die werden nun von Ihrem Brutto-Einkommen abgezogen. Es verbleiben:

29.200 Euro

Weiter wollen Sie Fortbildungskosten geltend machen, in Höhe von 1.500 Euro. Bleiben:

27.700 Euro

Übrigens: Es gibt eine Werbungskosten-Pauschale von 1.000 Euro (bis 2021; ab 2022: 1.200 Euro; ab 2023: 1.230 Euro). Die bekommt jeder Arbeitnehmer ohne einen Nachweis angerechnet. Werbungskosten einzeln zu erfassen lohnt sich also erst, wenn die Summe der Werbungskosten diese Pauschale übersteigt.

Zu den weiteren Abzügen zählen Sonderausgaben. Das sind beispielsweise einige Versicherungen, die Kirchensteuer und außergewöhnlichen Belastungen, beispielsweise sehr hohe Krankheitskosten. In unserem Beispiel summieren sich diese Ausgaben auf insgesamt 4.300 Euro. Welche Beträge im Detail angesetzt werden, das richtet sich nach den aktuell geltenden Steuerrichtlinien und Gesetzen.

Wir ersparen uns hier das Jonglieren mit allzu viel Zahlen und vertrauen einmal darauf, dass smartsteuer genau die Summen ansetzt, die vom Finanzamt akzeptiert werden. Wir haben jetzt alle in Frage kommenden Abzüge (und es gibt wirklich viele …) ausgeschöpft. Damit landen wir beim zu versteuernden Einkommen:

23.400 Euro

Nur daraus wird die Steuer für das jeweilige Jahr errechnet. Die genaue Berechnung der tariflichen Einkommensteuer lassen wir an dieser Stelle aus, denn die ist wirklich komplex. Wer möchte und Formeln mag, der kann gern nachlesen unter §32a EStG.

Für unser Beispiel setzen wir die Einkommensteuer einmal auf insgesamt 3.500 Euro fest. Die müssten Sie dem Finanzamt überweisen. Wenn nicht … das Geld zum größten Teil längst beim Finanzamt angekommen wäre.

Das Gute an der traurigen Tatsache, dass vom Brutto immer so wenig Netto übrig bleibt, ist nämlich, dass Sie jeden Monat bereits einen Großteil Ihrer Steuern abführen.

Von der Steuer absetzen: wieviel bekommt man zurück

Kommen wir zum wichtigsten Teil: der Berechnung von Erstattung oder Nachzahlung! Wie gerade festgestellt, hat Vater Staat Ihnen gegenüber einen Anspruch auf 3.500 Euro Steuern. Übers Jahr wurden Ihnen aber bereits 3.900 Euro vom Brutto abgezogen. Die Differenz beträgt:

400 Euro

Und das zu Ihren Gunsten! Denn waren Ihre Vorauszahlungen – wie in unserem Beispiel – insgesamt höher als die errechnete Steuer, bekommen Sie eine Erstattung. Waren Ihre Vorauszahlungen niedriger, hätten Sie jetzt die Differenz an das Finanzamt zahlen müssen.

Fazit: Immerhin!

Dies ist natürlich nur ein vereinfacht dargestelltes Beispiel. Aber ich hoffe, folgendes ist klar geworden: Werbungskosten erhöhen zwar nicht direkt die Erstattung/Nachzahlung. Aber sie bewirken immerhin, dass das zu versteuernde Einkommen geringer wird. Die Werbungskosten werden also nie 1:1 erstattet, haben aber einen indirekten Effekt auf die Steuererstattung (oder Nachzahlung).

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