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Kindergeld 2016 – gibt es natürlich

Kindergeld

Kindergeld

In den letzten Tagen schienen viele Eltern nur noch ein Thema zu kennen: die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr. oder ganz kurz IdNr.) von sich selbst und ihres Kindes oder ihrer Kinder. Warum? Weil an vielen Stellen, vor allem natürlich im Internet, zu lesen war, dass es ab 1.1.2016 kein Kindergeld mehr gibt, wenn die Familienkasse diese Steuernummer (also die IdNr.) nicht hat. Und zwar nicht nur von den Eltern, sondern eben auch von den Kindern.
Lesen Sie hier, was wirklich Sache ist – und wie sich das Gerücht verbreitete…

Keine Panik – Kindergeld 2016 ohne Einschränkung

Wer nicht viel lesen will, und mir zu 100 Prozent Glauben schenkt: Keine Mutter und auch kein Vater muss Sorge haben, dass sie/er ab Januar plötzlich kein Kindergeld mehr erhält. Selbst wenn die Steuer-IdNr. am 1.1.2016 nicht bei der Familienkasse vorliegt.

Und nun die detaillierte Erklärung. Um mögliche doppelte Auszahlungen von Kindergeld wirksam zu verhindern, gibt es ab dem 1.1.2016 eine neue gesetzliche Regelung. Im Kindergeld-Antrag bei der Familienkasse muss dann verpflichtend die Steuer-IdNr. des Kindes eingetragen werden. Wer jetzt sagt, seit wann müssen nun auch schon Kinder eine Steuernummer haben, dem sei gesagt, dass seit 2008 jeder Deutsche von der Wiege bis zur Bahre eine Steuer-IdNr. erhält. Dazu mehr in unserem Steuerwissen-Artikel: Wo finde ich die Steuer-ID?

Steuer-IdNr. liegt oft schon vor

Aber zurück zum aktuellen Thema – und mit einem großen ABER. Die Steuer-IdNr. wird nämlich schon seit einigen Jahren im Kindergeld-Antrag abgefragt, bis jetzt war das aber eine freiwillige Angabe. Trotzdem, so schätzt die für die Familienkasse zuständige Agentur für Arbeit, haben die Familienkassen schon in rund 90 Prozent aller Fälle die Steuer-IdNr. längst gespeichert. Bleiben immer noch die anderen 10 Prozent. Die werden 2016 angeschrieben, dass sie die Steuer-IdNr. des Kindes mitteilen müssen. Erst wenn sie bis Ende 2016 nicht vorliegt, gibt es ab 2017 tatsächlich kein Kindergeld mehr – und das Kindergeld im Jahr 2016 muss auch zurückgezahlt werden.

Aber wo ist meine Steuer-IdNr.?

Nun, wer in den letzten Jahren eine Steuererklärung abgegeben hat, findet seine Steuer-IdNr. auf Seite 1 des Steuerbescheids links oben. Der nächste Weg sollte zum heimischen Steuer-Ordner führen. Die Steuer-IdNr. Ihres Kindes oder Ihrer Kinder haben Sie vermutlich 2008 per Brief erhalten und abgeheftet, bei später geborenen Kindern dann in dem jeweiligen Jahr. Immer noch nicht fündig? Dann beantragen Sie auf der Internetseite des BZST die erneute Zusendung der Steuer-IdNr. Das kann länger dauern, aktuell bis zu drei Monate.
Haben Sie die Steuer-IdNr. dann (wieder) vorrätig, teilen Sie die elfstellige Zahl der Familienkasse mit. Unbedingt schriftlich. Anrufen geht nicht, wie das Bundeszentralamt für Steuern betont.

Wenn sich Gerüchte verselbständigen

War jetzt alles nicht so schrecklich schwer, wie ich finde. Aber es bleibt natürlich schon die Frage, wie diese Elternpanik aufkommen konnte. Wie so oft heutzutage haben soziale Medien ihren Beitrag geleistet. Vielleicht war dieser Beitrag einer Aachener Kanzlei Ende August der Beginn allen Übels?

Aachener Kanzlei für Familienrecht

 

Oder später Mitteilungen von Behörden oder Zeitungen, die auf Facebook nur mit einer missverständlichen Überschrift geteilt wurden? Fest steht, dass sich die Gerüchte (also die vermeintlichen Fakten) irgendwann auch auf WhatsApp breit machten und auf Facebook immer größer wurden. Schließlich sprangen dann die „klassischen“ Medien wie „Die Welt“ oder „Focus Money“ mit möglichst reißerischen Überschriften auf:

Focus Money Online

Die Welt

 

Und damit war die Verwirrung wohl endgültig perfekt, obwohl viel weiter unten im Text die richtigen Informationen standen. Doch wer liest schon so weit…

 

 

 

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