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Höhere Steuererstattung dank Betriebskostenabrechnung

Höhere Steuererstattung dank Betriebskostenabrechnung – So geht‘s

Höhere Steuererstattung dank Betriebskostenabrechnung – So geht‘s

Geht es Ihnen auch so? Ihr Vermieter lässt sich immer ewig Zeit mit der Betriebskostenabrechnung für das vergangene Jahr. Oft trudelt die erst in diesen Tagen bei Ihnen ein. Das mag für manche gut sein, denn in vielen Fällen wird eine saftige Nachzahlung fällig. Aber: Oft wird auch vergessen, dass sich bestimmte Posten aus der Abrechnung von der Steuer absetzen lassen. Problem: Die Steuererklärung ist längst (spätestens im Mai) abgegeben. Wie Sie trotzdem Ihre Steuerlast senken können und warum das überhaupt möglich ist – Sie lesen es hier.

Betriebskostenabrechnung – absetzen im Haushalt

Wir haben es hier immer mal wieder im Blog beschrieben: 20 Prozent der Kosten für  haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen lassen sich von der Steuer absetzen. Zwar nicht unbegrenzt und nur für Arbeits- und Fahrtkosten (nicht Materialkosten), aber bis zu 4.000 Euro bei den Dienstleistungen und bis 1.200 Euro bei Handwerkern – jeweils pro Steuerjahr. Wie das im Detail aussieht, was darunter fällt und was es zu beachten gilt, wollen wir hier nicht ausführen – denn für die Betriebskostenabrechnung braucht es dieses Wissen gar nicht. Wer trotzdem mehr wissen will: Ausführliche Infos finden sie in diesem Artikel was Sie Rund um den Haushalt absetzen können.

Was lässt sich von den Nebenkosten absetzen?

Viele können es sich aber nicht leisten, einen Maler die Wohnung streichen zu lassen oder jemanden für das Putzen der Wohnung zu bezahlen. Aber trotzdem kann fast jeder von den haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich profitieren – über die Betriebskostenabrechnung, manchmal auch Nebenkostenabrechnung genannt. Bevor Sie jetzt gleich in Jubel ausbrechen – es lassen sich nicht alle Kosten absetzen, etwa die für Strom, Wasser, Kabelanschluss oder die Grundsteuer. Die Faustregel ist: Überall, wo Menschen gearbeitet haben, wird es interessant.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen aus der Betriebskostenabrechnung gehören unter anderem:

Natürlich wird bei Ihnen nicht jeder Punkt zutreffen, aber einige ganz bestimmt.

Das gilt auch für Handwerkerleistungen, die in der Betriebskostenabrechnung auftauchen. Das können zum Beispiel sein:

In immer mehr Fällen weisen Vermieter die absetzbaren Kosten sogar separat aus. Das Landgericht Berlin hat jetzt auch mit Urteil vom 18.10.2017 die Pflichten von Vermietern herausgearbeitet (Aktenzeichen 18 S 339/16): Der Vermieter muss demnach eine Betriebskostenabrechnung erstellen, aus der sich die Beträge für haushaltsnahe Dienstleistungen genau ermitteln lassen. Eine gesonderte Vergütung für die zu erteilende Bescheinigung steht dem Vermieter dabei nicht zu.

Was ist, wenn ich über die „Absetzgrenze“ komme?

Im Normalfall reichen die oben erwähnten Grenzen von 4.000 beziehungsweise 1.200 Euro völlig aus. Es handelt sich ja auch „nur“ um 20 Prozent der Kosten, die sich absetzen lassen. Anders kann es aussehen, wenn Sie tatsächlich nicht nur die Posten aus der Betriebskostenabrechnung haben. Dann sollten Sie überlegen, ob Sie gewisse Arbeiten oder Aufträge über zwei Jahre aufteilen können. Generell gilt: Wenn Sie mehr als die genannten Summen haben, werden trotzdem nur die 4.000 und/oder 1.200 Euro pro Jahr anerkannt.

Die Nebenkostenabrechnung kommt viel zu spät – was soll ich tun?

Wir hatten es schon geschrieben, oft kommt die Betriebskostenabrechnung erst sehr spät im Jahr – der Vermieter oder die Hausverwaltung hat dafür übrigens bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit. Ihre Steuererklärung ist da in der Regel längst durch. Nun, wenn Sie bisher noch nie die Betriebskosten beachtet haben, ist es für dieses Jahr leider meist zu spät. Es sei denn, Ihr Steuerbescheid ist noch nicht da. Wenn er kommt, legen Sie einfach Einspruch ein und reichen dann die Kosten aus der Betriebskostenabrechnung nach. So können Sie das auch in den Folgejahren machen.
Noch einfacher ist es aber, wenn Sie im nächsten Jahr folgendes machen: Geben Sie in der Steuererklärung einfach die betreffenden Ausgaben Ihrer Betriebskostenabrechnung an, die Sie im Jahr 2023 erhalten haben. In den Folgejahren verfahren Sie genauso – Sie dürfen die Kosten aber nicht zweimal absetzen. Der Vorteil dieser Lösung: Sie müssen nicht warten, bis die Betriebskostenabrechnung da ist – sondern erhalten Ihre Steuererstattung viel schneller.

Zusammenfassung: Viele Posten in der Betriebskostenabrechnung können Mieter als haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zu 20 Prozent von der Steuer absetzen.

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